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Timon Gremmels

10.09.2024 Sitzungen 21/18

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum insbesondere für Studierende ist eine der wichtigsten Fragen unserer Zeit. Der vorliegende Vorschlag, der Thematik damit zu begegnen, die Aufgabenverteilung zwischen Hochschulen und Studierendenwerken aufzukündigen und den Hochschulen diese Aufgaben ins Hessische Hochschulgesetz zu schreiben, ist jedoch in keinerlei Weise zielführend. Dadurch entsteht keine einzige neue Wohnung. Im Übrigen ist es auch vollkommen abwegig, bezüglich der jetzigen Aufgabenzuweisung einen Widerspruch zum Grundgesetz und der Hessischen Verfassung zu konstruieren. Die derzeitige gesetzliche Aufgabenverteilung zwischen Studierendenwerken und Hochschulen ist sachgerecht, und sie ist sinnvoll. Die Studierendenwerke sind wichtige Säulen im Hochschulsystem. Sie sorgen für die soziale Infrastruktur an den Hochschulen und damit für einen sozialen Ausgleich. Sie schaffen mit ihren Angeboten rund um das Studium in den Bereichen Verpflegung, Studienfinanzierung, Beratung und Kinderbetreuung einen wichtigen dafür, dass Studieren erfolgreich gelingen kann – und ganz unabhängig davon, ob man aus einem wohlhabenden Elternhaus kommt oder nicht ganz so viel Geld hat. Das studentische Wohnen ist im gesetzlichen Aufgabenbereich der Studierendenwerke verankert – und da gehört auch hin. Das Studierendenwerksgesetz eröffnet den dierendenwerken hierbei die Möglichkeit von Eigeninvestitionen, aber auch die Möglichkeit von Anmietungen der Zusammenarbeit mit privaten Investoren. Die heimplätze eines Studierendenwerkes stehen im Wege Solidarmodells allen Studierenden zur Verfügung. Ihre Behauptung, die Hochschulen hätten kein Mitspracherecht in Bezug auf studentisches Wohnen, trifft nicht sie ist falsch. Alle Akteurinnen und Akteure, das heißt, Hochschulen, die Studierenden, die Studierendenwerke, beiten entsprechend dem Studierendenwerksgesetz in Verwaltungsräten derselben seit Jahren engagiert und struktiv zusammen, um Wohnheimplätze für Studierende bereitzustellen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen bereits nach jetziger Rechtslage ein Mitspracherecht ein Mitentscheidungsrecht. Es besteht im Übrigen jetzt nach § 3 Absatz 8 des Studierendenwerksgesetzes Möglichkeit, dass Hochschulen beantragen können, ben der Studierendenwerke zu übernehmen. Das auch den studentischen Wohnraum. Für einen solchen trag gibt es aber aus gutem Grund bestimmte Anforderungen. Das sind keine Bürokratiemonster, sondern das wichtige Anforderungen, die erfüllt sein müssen. Die treuung und die Förderung der nicht durch die Aufgabenübertragung betroffenen Studierenden müssen dann hin sichergestellt bleiben, und die Finanzierung muss regelt sein. Zudem werden Studierendenwerke und rendenvertreter vorher einzubeziehen sein; auch das gewährleistet sein. Die Umsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs hingegen vor allem eine Auswirkung: Das wäre eine tige Konkurrenzsituation zwischen den Hochschulen den Studierendenwerken beim Erwerb geeigneter stücke, die ohnehin knapp sind. An keinem decken die vorhandenen Wohnheimplätze den realen darf. Daher suchen alle Studierendenwerke intensiv Grundstücken, um neue Wohnheimplätze zu schaffen. ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund einzelne schulen eher in der Lage sein sollten, studentischen raum zu schaffen, bzw. mit welcher – auch finanziellen Konzeption dies konkret umzusetzen wäre. Die hier vorgelegte Regelung würde letztendlich dazu ren, dass die Hochschulen entweder Mittel dafür den müssten, die dann der Forschung und Lehre mehr zur Verfügung stünden, oder dass ihnen zusätzliche Mittel für diese Zwecke zugewiesen werden müssten, dann wiederum an anderer Stelle fehlen würden. Vorschlag von Ihnen löst daher kein einziges der Probleme. Deswegen ist der Weg der Landesregierung ein Wir haben im aktuellen Koalitionsvertrag unterstrichen, wie wichtig es ist, dass die Studierenden unter einen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum haben, ein Studium künftig tatsächlich allen gleichermaßen steht. Wir werden für diesen Zweck die Studierendenwerke als wichtigen Partner stärken. Wohnen, Das bundesweit anerkannte Programm „Studentisches Rahmen Wohnen“ werden wir weiter ausbauen. Für die Förderung zwar des Baus studentischen Wohnraums besteht unter der Federführung des Wirtschafts- und Wohnungsbauministers Kaweh Mansoori die Möglichkeit, zinsgünstige Darlehen zu erhalten. Es gibt zudem stets die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % des Darlehens zu erhalten. es Diese Möglichkeit wurde von den Studierendenwerken in Studen vergangenen Jahren rege genutzt. und Ein ganz wesentliches Problem bei der Errichtung der StuWohn- dierendenwohnheimen ist jedoch die Bereitstellung geeigneter Grundstücke an den Hochschulstandorten. Diese grodes ße Herausforderung wird von Ihnen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf überhaupt nicht angesprochen. Wir haben hierfür Instrumente entwickelt. So besteht hauszu; haltsrechtlich die Möglichkeit, im Wege des Erbbaurechts die Grundstücke des Landes unentgeltlich für die Errichtung arstudentischen Wohnraums bereitzustellen. Dadurch konnden te das Land den Studierendenwerken bereits Grundstücke konfür mehr als 20 Wohnheimprojekte unentgeltlich zur Verfügung stellen. Diesen Weg wollen wir weitergehen und die Anstrengunhaben gen des Landes weiter verstärken. Sie können sich sicher und sein, dass diese Landesregierung alle sinnvollen Maßnahbereits men, die wirklich zielführend sind, ergreifen wird, um die die Wohnraumsituation für die Studierenden zu verbessern. Ihr AufgaGesetzentwurf tut das leider nicht. – Danke schön. betrifft An- (Beifall CDU und SPD) sind Be- Vizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: Herr Staatsminister, vielen Dank. – Damit haben wir die weitererste Lesung abgehalten und sind am Ende des ersten Plegenartags angelangt. Studiemuss Entschuldigung. Wir müssen den Gesetzentwurf natürlich nach der ersten Lesung überweisen. Das tun wir und überweisen ihn dem zuständigen Ausschuss. Das ist der Aushätte schuss für Wissenschaft und Kultur. – Dann machen wir unnödas so. und Grund- Damit sind wir jetzt am Ende der Debatte angelangt. Ich Standort möchte Sie gern daran erinnern, dass im Anschluss an die Be- heutige Plenarsitzung der Ausschuss für Landwirtschaft nach und Umwelt in Sitzungsraum 501 A tagt und dass heute Es Abend ein parlamentarischer Abend stattfindet, nämlich Hoch- der des Verbandes kommunaler Unternehmen im RatskelWohn- ler in Wiesbaden. – Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr wieder. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend. füh- (Schluss: 18:54 Uhr) verwennicht die Dieser anderer. anderem damit offen-

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