hessischer-landtag.de ↗

StudieunLucas Schmitz

CDU 10.09.2024 Sitzungen 21/18

nicht Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Grobe, Sie haben eben sehr weitreichend ausgeführt, was die Gründe für den mangelnden Wohnraum sind. Ich erlaube mir, noch zu ergänzen: Sie haben Hochdie vielen Bachelorstudenten des Studiengangs Jura vergessen, die wir bald auf dem Markt haben werden, die diese Lage auch noch verschärfen werden. (Dr. Frank Grobe (AfD): Da haben Sie recht!) Aufgaoder Aber bei allem Respekt für Ihre oppositionelle Arbeit und bei allem Respekt dafür, dass Sie Gesetzentwürfe in dieses Hohe Haus einbringen und dadurch ein bisschen zeigen wollen, dass Sie auch im Bereich Hochschulwesen KomRechtspetenz haben, die Sie – bisher jedenfalls – noch nicht vorlosgelöst gewiesen haben: Lö- (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) und Dieser Gesetzentwurf ist handwerklich so schlecht, dass er die überhaupt nichts bringt – weder für das Hochschulwesen noch für den studentischen Wohnraum. Er beweist erneut, dass Sie in diesem Bereich einfach keinerlei Kompetenz haben. soldem (Vereinzelter Beifall CDU, SPD und Freie Demokrazuten – Dr. Frank Grobe (AfD): Dann fragen Sie die so Hochschulen!) Das Ich möchte es Ihnen auch direkt technisch begründen, indem ich auf die Begründung Ihres Gesetzentwurfes eingehe. Sie schreiben: Dar- „Viele Hochschulen wünschen sich daher in Bezug nämlich auf studentisches Wohnen ein Mitspracherecht, was ihnen nach der aktuellen Gesetzeslage jedoch vereinen Zu- wehrt wird.“ unseSie selbst sind darauf eingegangen. Diese Aussage ist Letztere schlicht falsch. von nach (Zuruf: Schwierig!) Ab und zu hilft ein Blick ins Gesetz. Dankenswerterweise Hoch- haben Sie den § 3 des Gesetzes über die Studierendenwerbeson- ke schon erwähnt. Dort heißt es in Absatz 8, dass man sich inter- „auf Antrag einer Hochschule“ bereits jetzt am studentischen Wohnen beteiligen kann und es darüber hinaus auf private Dritte übertragen kann. Das Einzige, was Sie jetzt fordern, ist genau, dieses Antragserfordernis zu streichen. Das hat überhaupt keinen Mehrwert. Dieser Antrag läuft komplett ins Leere und trägt überhaupt nichts dazu bei, dass wir am Ende mehr studentischen Wohnraum haben. Dann tun Sie uns immer wieder den Gefallen, davon zu reden: „ein Verstoß gegen das Grundgesetz“, „ein Verstoß gegen Art. 5 Absatz 3“. Das hört sich gut an, das lässt sich ab und zu auch bei den Wählern verkaufen. Aber können Sie uns bitte den Gefallen tun, wenn Sie sich schon auf das Grundgesetz berufen, es einmal mit ein bisschen Sachverstand, mit ein bisschen Kompetenz zu machen? (Andreas Lichert (AfD): Wie die CDU!) Sie selbst sagen immer, Sie seien jetzt die neue Partei des Rechtsstaats, Sie seien jetzt diejenigen, die Recht und Gesetz einhalten wollten. Das begründen Sie immer damit, dass Sie sich auf das Grundgesetz beziehen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn auch nur irgendeiner aus Ihrer Fraktion einmal erstes Semester Grundrechte gehört hätte, dann wüssten Sie, dass der Schutzbereich von Art. 5 Absatz 3 überhaupt nicht in der Form eröffnet ist, dass wir hier darüber sprechen könnten, dass studentischer Wohnraum irgendwie Hochschulautonomie einschränke oder die Wissenschaftsfreiheit beschränke. Dass Sie das im Grundgesetz sehen, das ist schlichtweg falsch und entbehrt jedweder Kompetenz in diesem Bereich. (Beifall CDU und SPD) Aber gehen wir davon weg und schauen neben dieser handwerklichen Nichtleistung, die Sie erbracht haben, auch einmal auf das Inhaltliche. Die wesentlichen Fraktionen dieses Hohen Hauses teilen die Auffassung, dass ein auskömmliches studentisches Wohnen unerlässlich für den Studienerfolg ist. Deswegen haben die Landesregierungen der letzten Jahre die Zahl der Wohnheimplätze massiv erhöht, und die aktuelle christlich-soziale Koalition wird genau diesen Weg fortsetzen. Im Vergleich zu 2013 hat sich genau diese Zahl der geförderten Wohnheimplätze um 27 % auf insgesamt 17.780 Plätze erhöht. Das zeigt, das Problem wird nicht nur erkannt, sondern wir handeln auch mit konkreten Maßnahmen. Genau diesen Weg werden wir als christlich-soziale Koalition fortsetzen. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Das Programm „Studentisches Wohnen“ ist bundesweit ein Vorzeigemodell. Es geht darum, dieses erfolgreiche Programm – ich erwähnte es – weiter auszubauen, um mehr Wohnheimplätze für Studierende, aber auch für Promovierende, Postdocs und internationale Studierende zu schaffen. Liebe AfD, im Übrigen kommt ab und zu auch das Argument der Finanzen. Sie stehen vermeintlich auch für nachhaltige Finanzen, schreiben es sich jedenfalls auf die Fahne. (Robert Lambrou (AfD): Sie nicht!) – Doch; denn wir sind die einzige Fraktion, die wesentlich zur Schuldenbremse steht und das immer wieder betont, letztens erst wieder durch unseren Ministerpräsidenten ausdrücklich untermauert. (Beifall CDU – Robert Lambrou (AfD): Die Schuldenbremse nach der Kameralistik! – Weitere Zurufe Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Es gibt niemanden in diesem Haus, der das immer wieder so betont. Sie jedenfalls schreiben es sich auf die Fahne und werden genau diesem Anspruch mal wieder nicht gerecht. Weder in Ihrem Wortbeitrag noch in Ihrem Gesetzentwurf auch nur ein Wort dazu, wie wir das Ganze finanziell unterlegen sollen. Der Bau studentischen Wohnraums ist teuer. Deswegen brauchen wir neben den Ideen dazu auch ganz konkrete finanzielle Konzepte, wie wir das in Zukunft angehen. Aber Sie können sich darauf verlassen, das werden wir in Zukunft genau so tun. (Beifall Bijan Kaffenberger (SPD)) Unser Ansatz ist klar: Wir wollen mehr Wohnraum für Studierende, aber nicht durch die Schwächung bewährter Strukturen, schon gar nicht durch die Schwächung unserer Studierendenwerke. (Zuruf Robert Lambrou (AfD)) Wir brauchen nicht mehr Bürokratie, wir brauchen weniger. Im Übrigen geht es auch darum, dass wir uns über das Azubi-Wohnen austauschen, dass die jungen Auszubildenden ebenso wie die Studierenden bezahlbaren Wohnraum finden. Darum werden wir uns in den nächsten Jahren kümmern. Aber dieser Gesetzentwurf trägt nichts, aber auch gar nichts dazu bei, dass wir in Zukunft mehr studentisches Wohnen haben. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

Protokoll ↗