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Jennifer Gießler

CDU 10.09.2024 Sitzungen 21/18

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen Herren! Bevor ich zu meinem Manuskript komme: Dr. Grobe, man merkt, dass Sie dieses Studium durchlaufen haben. Sie standen nicht unter dem nach einem langen Studium – nach Abitur und scheinprüfung – gegebenenfalls ohne Abschluss hen. (Robert Lambrou (AfD): Das gilt für jedes um!) Das, was Sie gesagt haben, ist eine Verhöhnung die sich intensiv im Studium engagieren, aber aus schiedlichen Gründen – persönlichen Gründen, gesundheitlichen Gründen – das erste Staatsexamen nicht erfolgreich abschließen. Diese jungen Menschen verhöhnen Sie. wird (Beifall CDU und SPD – Robert Lambrou (AfD): Das Warum ist das eine Verhöhnung? Es geht um Leiswollen. tung!) Es ist nicht so, dass die Studentinnen und Studenten bis zum Examen keine Leistung erbringen. Es wurde schon erwähnt: große Scheine, kleine Scheine, Hausarbeiten. Es wird Leistung erbracht. Im Gegensatz zu einem Bachelorwerden, studium wird das aber nicht angerechnet. Man erwirbt nur in die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung – sonst nichts. Es das geht darum, dass wir Leistungen anerkennen, die während ich des Studiums erbracht wurden. eine (Beifall CDU, vereinzelt SPD, BÜNDNIS 90/DIE Ziels GRÜNEN und Freie Demokraten) Selbst die Wissenschaft fordert im Rahmen des Hamburger und Protokolls eine grundlegende Reform des Jurastudiums. Deswegen müssen wir uns damit auch hier auseinandersetzen. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Raus aus dem 19. Jahrhundert! – Heiterkeit und Beifall Freie Dezu mokraten und vereinzelt SPD) Jetzt komme ich zu meinem eigentlichen Manuskript. Nach unserer Debatte im Juni zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum selben Thema legen Sie von den Freien Demokraten nun einen Gesetzentwurf vor. Ihre BeNaas, erfolg- weggründe haben Sie dargelegt. Hinsichtlich der Intention haben, sind wir uns nach wie vor einig. Wir wollen, dass die jungen Menschen, die nach einem langen, herausfordernden Studium das erste Staatsexamen nicht erfolgreich ablegen, Dann nicht mit leeren Händen dastehen. Die Angst, nach vielen Jahren ohne akademischen Abschluss dazustehen, kann für das viele sehr belastend sein. Manche junge Menschen treten unter diesem Druck nicht zur Ersten Staatsprüfung an oder fallen dann endgültig durch. Der Bachelor of Law soll demnach eine Ergänzung im DemoRahmen der juristischen Ausbildung werden. Wir wollen, dass sich den jungen Juristinnen und Juristen neue Türen Fragen öffnen, zum Beispiel um ein Masterstudium der Politikwissenschaften anzuschließen oder wirtschaftsrechtlich tätig zu werden. Im Rahmen des allgemeinen Fachkräftemangels können diese jungen Menschen Stellen besetzen, für die nicht zwingend eine Volljuristin oder ein Volljurist benötigt wird, die das universitäre Studium erfolgreich durchlaufen der haben. Der anspruchsvolle und besonders langwierige Weg zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen kann abschrecken. Trotzdem wird die erste und die zweite juristische Staatsprüfung weiterhin die Voraussetzung für den juristischen Staatsdienst und die Zulassung zur Anwaltschaft bleiben. und Das steht für uns fest. Daran werden wir auch nicht rütteln. Herr (Beifall CDU, SPD und vereinzelt Freie Demokranicht ten) Druck, FührerIn meiner letzten Rede zum Thema sagte ich bereits, dass dazustedas Vorhaben, einen Bachelor of Law einzuführen, Zeit benötigt. Wie damals schon erwähnt, sind nicht nur das Justizministerium und das Wissenschaftsministerium, sondern Studiauch die Universitäten daran beteiligt und zu beteiligen. Für uns ist daher maßgeblich, dass die Inhalte des neuen derer, Gesetzes mit den Universitäten abgestimmt sind, dass dieunter- se ihre Erfahrungen mit den Studentinnen und Studenten, ihre Erfahrungen aus der Praxis einbringen können und wir eine hessische Lösung finden. Wir wollen eine Lösung haben, bei der alle Beteiligten mitgehen können. Staatsminister Heinz hatte im Juni in der Debatte zum selben Thema Gespräche mit den juristischen Fakultäten angekündigt. Diese Gespräche – gemeinsam mit dem hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst – haben stattgefunden, und zwar, wie es sich andeutet, mit sehr konkreten Ergebnissen. Der Ansatz, mit den Beteiligten zu sprechen und möglichst passgenaue Lösungen zu erarbeiten, ist eben nachhaltiger, als die Regelungen anderer Bundesländer abzuschreiben, die mitunter andere Voraussetzungen und Rahmenbedingungen haben. Die juristische Ausbildung wird länderspezifisch geregelt, weil sie an die Besonderheiten vor Ort und an die Hochschullandschaft angepasst ist. Für uns ist daher unverständlich, warum Sie in diesen Gesetzentwurf Inhalte aus dem nordrhein-westfälischen Gesetz übernommen haben, ohne unsere hessischen Besonderheiten einfließen zu lassen. Es freut mich aber besonders, dass Justizminister Heinz und Wissenschaftsminister Gremmels heute Eckpunkte vorgestellt haben, über die sie sich mit den Universitäten geeinigt haben. Es wird demnach ein Gesetzentwurf folgen, der diese Eckpunkte enthält. (Beifall CDU und SPD)

Alle Reden von Jennifer Gießler Protokoll ↗