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Astrid Wallmann

10.09.2024 Sitzungen 21/18

Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, Sie haben erneut Wort. Bitte schön. Martin Rößler, Staatssekretär im Ministerium des nern, für Sicherheit und Heimatschutz: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr geordneter, die hessische Onlinewache besteht bereits 2005. Bundesweit war sie damit die erste ihrer Art. Sie möglicht den Bürgerinnen und Bürgern die Erstattung Anzeigen auf einer digitalen, sicheren und zeitgemäßen Plattform. Die Plattform Onlinewache wurde 2022 grundlegend neuert. Im Juni 2023 startete dann offiziell die neue sche Onlinewache. Die überarbeitete Form der Onlinewache wird zunächst von zwölf Ländern gemeinsam ben. Um den Bürgerinnen und Bürgern einen bundesweit einheitlichen Workflow zur Anzeigenerstattung zu lichen, wurde zudem eine gemeinsame Strategie und seite der Onlinewachen der deutschen Polizeien entwickelt. Die Onlinewache hat die Qualität der digitalen gen selbst sowie des nachfolgenden Bearbeitungsprozesses deutlich verbessert. Informationen können standardisiert und automatisiert, das heißt ohne Medienbrüche, in zentrale Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei überführt werden. Auf Basis dieser Eingabedaten wird die ge zudem automatisiert an das verantwortliche Präsidium übermittelt. Die Planung sieht unter anderem die Erweiterung der load-Funktion für Videos und Audiodaten, die Integration eines unterstützenden Chatbots sowie kleinere KI-Features, zum Beispiel Speech-to-Text-Funktionalität, vor. Diese weiterungen führen zu deutlichen Entlastungen, da mente nicht mehr nachträglich bei Bürgerinnen und gern angefordert werden müssen, sondern sogleich werden können. Der Eingang der Anzeige wird automatisch bestätigt; wird die vergebene Vorgangsnummer per E-Mail telt.

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