Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Ich darf Frau Staatsministerin Stolz das Wort für die Beantwortung geben. Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Verantwortung für die Finanzierung der Investitionskosten trägt nach den bundesrechtlichen Vorgaben des SGB XI die Trägerin oder der Träger einer Einrichtung. Diese werden nach den systemimmanenten Vorgaben des SGB XI von den Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. von den Trägern der Sozialhilfe refinanziert. Im Rahmen der anstehenden kommenden Haushaltsberatungen wird unter anderem geprüft, inwieweit das Land insbesondere auch im Bereich der Pflege unterstützen kann.
