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Astrid Wallmann

10.09.2024 Sitzungen 21/18

Vielen Dank, Herr Sippel. – Das Wort hat Frau Staatsministerin Hofmann zur Beantwortung. Bitte schön, Frau Hofmann. Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, gend und Soziales: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, meine Damen Herren, sehr geehrter Abgeordneter Sippel! Da Sie Vergleich den Digitalcheck heranziehen, lassen Sie zur besseren Einordnung Folgendes erläutern: Hessen hat 2023 als erstes Bundesland einen gesetzlich verankerten Digitalcheck eingeführt, durch den Rechtsverordnungen und Förderrichtlinien schon bei Entstehung bzw. Überarbeitung auf ihr Digitalisierungspotenzial untersucht werden. Das ist vorbildlich. Neben dem Aspekt einer bürger- und unternehmensfreundlichen Verwaltung soll dies zu einer Verschlankung von Verwaltungsvorgängen durch medienbruchfreie, durchweg digitale Bearbeitung führen. Ziel ist, tungsdigitalisierung ganzheitlich zu denken. Dagegen sind die Vorgaben der vier EU-Antidiskriminierungsrichtlinien für die einschlägigen Bereiche wie das Dienstrecht, den öffentlichen Bildungsbereich, den gang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sehr unterschiedlich. Sie können nicht schematisch geprüft werden, sondern es bedarf individueller Lösungsansätze und einer individuellen Betrachtung. Ein standardisierter Prüfcheck kann den potenziellen Umsetzungsdefiziten daher nicht gerecht werden. Vielmehr werden wir Fragen und Herausforderungen gerecht, wenn jeder eigenständig betrachtet wird. Die Ressorts werden verantwortungsbewusst die rechtlichen Vorgaben in eigener Zuständigkeit passgenau umsetzen, sowohl bei Landesgesetzen, die novelliert den, als auch bei neuen Gesetzesvorhaben. Wir schließlich Bürokratie abbauen, und unser Fokus liegt auf, die entsprechenden Umsetzungsdefizite schnellstmöglich zu beheben.

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