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Dr. Daniela Sommer

11.07.2024 Sitzungen 21/17

Nun bitte ich die Landesregierung ans Rednerpult. Professor – – (Ministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus: Innen!) – Okay. Das war mir nicht bekannt. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS GRÜNEN): Digital ist Stellen! Arbeit wird in gemacht!) Dann bitte ich Herrn Staatssekretär Rößler ans Mikrofon. Sie haben das Wort. Bitte schön. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): So Staatssekretäre!) Martin Rößler, Staatssekretär im Ministerium des nern, für Sicherheit und Heimatschutz: Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen Herren! Wenn ich es recht sehe, stehe ich zwischen und dem Mittagessen. Ich will mich deshalb kurzfassen. Dennoch bin ich dankbar für die Gelegenheit, für die desregierung Stellung nehmen zu können. „Weniger ist mehr! Datenschutz entbürokratisieren vereinheitlichen“, so lautet der Titel des Antrags der tion der Freien Demokraten, die ein berechtigtes Anliegen formulieren. Ich bin grundsätzlich für jede parlamentarische Initiative dankbar, die genau dieses Ziel festschreibt, die für einen moderneren, für einen bürokratieärmeren einen sachgerechteren Datenschutz sorgt. Dieses Ziel mit diesem Antrag indes nicht zu erreichen. Abgesehen von der, wie ich finde, richtig getroffenen Feststellung eines Mehr an IT-Sicherheit – – Wir haben das gestern kutiert im Rahmen des Aspekts der Cybersicherheit. gin Kunz hat darauf abgehoben im Hinblick auf Hunderte von Geräten, die hier im Raum verteilt sind, die zum persönliche Daten erheben, die die Daten mindestens einem Ort speichern und zum Teil automatisiert ins stellen. Diese IT-Sicherheit müssen wir bewerkstelligen. Im Übrigen kann ich Ihrem Antrag nicht zustimmen. will das auch begründen und dabei zunächst einmal sätzlich werden. „Han- Der Bund ist föderal organsiert. In Art. 20 des GrundgeLandes- setzes heißt es, die Länder bilden den Bund. Deswegen gutes führen in der Regel Länder Bundesgesetze aus. Es ist kein Grund erkennbar, weshalb gerade beim Datenschutzrecht von dieser föderalen Struktur abgewichen werden soll. Es ist eine bloße Behauptung, dass durch die Aufteilung der Zuständigkeit auf 16 Landesdatenschutzbeauftragte und eiJa, nen Bundesbeauftragten ein einheitlicher Vollzug des Dadass tenschutzrechts verhindert werde. Das deckt sich jedenfalls und nicht mit den Erfahrungen aus der Praxis. aber Ferner wird mit dem Antrag der Freien Demokraten der nicht zutreffende Eindruck erweckt, als gäbe es in Hessen eine für Unternehmen besonders nachteilige Rechtslage. wurde Das ist nicht der Fall. Hierzu nur zwei Bemerkungen: Für hessische Unternehmen gelten exakt dieselben Rechtsvorschriften wie im gesamten Bundesgebiet. Es handelt sich insoweit um europäische und bundesgesetzliche Regelungen, die in Hessen nicht anders lauten. Zudem ist die Landesregierung für den Datenschutz bei privaten Unternehmen gar nicht zuständig. Dies ist Aufgabe des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Frau Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt ist die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden. Diese ist durch Art. 51 der Datenschutz-Grundverordnung garantiert. Die Forderungen im Antrag der Freien Demokraten, dass „Beschlüsse der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern rechtsverbindlich werden“ sollen, ist gerade mit der so 90/DIE Innen formulierten Unabhängigkeit nicht vereinbar. Es ist nicht möglich, die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden durch Beschlüsse der Datenschutzkonferenz einzuschränken. So verwundert es auch nicht, dass die Datenschutzkonfeviele renz selbst in ihrer Stellungnahme zu dem Anfang des Jahres vorgelegten Entwurf des Bundes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes keine Verbindlichkeit ihrer Beschlüsse fordert. Vielmehr stellt sie klar, dass die Aufgabe Inder einheitlichen Anwendung des Datenschutzrechts durch eine konsistente Datenschutzaufsicht schon heute verwirklicht werde. Dies biete den Beteiligten die nötige Rechtssiund cherheit. Ihnen Meine Damen und Herren, zeitlich überholt ist schließlich Lanauch die im Antrag formulierte Forderung, das europäische Datenschutzrecht „an die Nutzung von KI-Systemen“ anzupassen. So hat sich die Europäische Union gerade erst und auf die sogenannte KI-Verordnung geeinigt, die in Kürze Frakin Kraft treten wird und die zahlreiche Verweise auf die Datenschutz-Grundverordnung enthält. Die im Antrag geforderte Regelung des Datenschutzes bei der Nutzung von KI-Systemen ist damit schon verwirklicht. und ist Weiterhin überrascht die Forderung, die Landesregierung solle „ehrenamtliche Organisationen und kleine und mittlere Unternehmen bei der Nutzung von standardisierten disdigitalisierten Datenschutzerklärungen und EinwilligungsKolle- formularen unterstützen“. Wie schon dargestellt, ist dies gerade nicht Aufgabe der Landesregierung, sondern AufTeil gabe des Ihnen bekannten Datenschutzbeauftragten Prof. an Roßnagel. Netz Meine sehr verehrten Damen und Herren, so einig wir uns im Ziel sind, zu einer Entbürokratisierung des DatenschutIch zes zu kommen, kann ich nach alledem jedoch nur zu grund- dem Ergebnis kommen, dass uns Ihr Antrag in der Sache leider nicht weiterbringt, weshalb die Landesregierung eine Zustimmung zu dem Antrag nicht empfehlen kann. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)

Protokoll ↗