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Gerhard Bärsch

AfD 10.07.2024 Sitzungen 21/16

KiSehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, meine Daeinem men und Herren! Um das Ergebnis direkt vorwegzunehunsere men: Es bleibt natürlich bei meinen Worten, mit denen Invesmeine letzte Rede zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf und geendet hat: Die AfD, als demokratischer Oppositionsfühverrer in diesem Haus, (Lachen Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Kitas, wird sich dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht versperren und diesen mittragen. für (Beifall AfD) der Warum? Weil dieser Gesetzesentwurf tatsächlich erforderspricht lich ist, um den bestehenden Realitäten Rechnung zu tragen; aber ganz bestimmt nicht, weil wir diesen Realitäten, das wie sie von Ihnen in Bund und Land verschuldet worden beim sind, die Absolution erteilen. der (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, worum geht es eigentlich? Das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene, von seiner UrhebeHaushalt rin, der damaligen Bundesfamilienministerin Giffey, vollsein, mundig als „Gute-KiTa-Gesetz“ bezeichnete Gesetz und das nicht weniger vollmundig angepriesene „Gesetz zur Kitas Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der in Kindertagesbetreuung“ hatten die Ergreifung von Maßnahdenn men zur Verbesserung der Betreuungsqualität in Kindertagesstätten zum zentralen Regelungsgegenstand. Zur Erreichung dieses Zwecks wurde über dieses Gesetz zunächst die bundesweite Gewährung von Geldbeträgen aber in Höhe von insgesamt 5,5 Milliarden Euro bis zum Jahr aller 2022 vorgesehen. Hiervon entfiel ein Betrag in Höhe von 412 Millionen Euro allein auf das Land Hessen. wisZusätzlich erhielt das Land Hessen für die Jahre 2023 und 2024 einen Betrag von rund 293 Millionen Euro, wobei ihr für den Zeitraum 2020 bis 2025 darüber hinaus noch ein Schluss Betrag in Höhe von sage und schreibe insgesamt 549 Millionen Euro ausgezahlt werden sollte. Das primäre Ziel, welches die Hessische Landesregierung gute unter Verwendung genau dieser horrenden Summen zu Noterreichen suchte, bestand allein in der Bewältigung zweier Problemfelder: erstens der Verbesserung des Personaldie schlüssels, insbesondere im Wege der Fachkräftegewinwol- nung, zweitens der Stärkung der Kita-Leitung durch Voran haltung eines Mindestpersonalbedarfs für Leitungstätigkeiten. Dementsprechend verplante das Land Hessen für die Verbesserung des Personalschlüssels 71,4 % und für die Stärkung der Kita-Leitung 28,6 % der bis zum Jahr 2022 gewährten Geldmittel. Meine Damen und Herren, der praktischen Umsetzung eben genau dieser beiden Handlungsfelder sollten die infolge des Gute-KiTa-Gesetzes zum 01.08.2020 in Kraft getretene Neufassung des § 25c HKJGB und die darin festgesetzten Mindestpersonalstandards dienen, deren erneute Aussetzung Gegenstand des heute vorliegenden Gesetzesentwurfes ist. Aber weil man – oh Wunder – erkannte, oder, besser gesagt, letztlich hat erkennen müssen, dass diese personellen Mindeststandards aufgrund des nach wie vor nicht beseitigten Personalmangels – Sie haben es selbst angesprochen – in absehbarer Zeit nicht eingehalten werden konnten, wurde die Geltung des § 25c HKJGB über die in § 57 gefasste Übergangsregelung einfach ausgesetzt – erst bis 2022 und dann noch einmal für die Dauer von zwei Jahren bis zum Jahr 2024. Weil man jetzt schon wieder hat erkennen müssen, dass die Verbesserung der Personalkapazitäten nach wie vor nicht erreicht werden kann, sieht man sich nunmehr gezwungen, die Geltung des § 25c noch einmal für zwei Jahre auszusetzen. (Andreas Lichert (AfD): Hört, hört!) Da frage ich mich, werte Kollegen, liebe Landesregierung: Wie soll man auch einen gesetzlichen Personalschlüssel gewährleisten, wenn das dafür erforderliche Personal schlicht und ergreifend nicht vorhanden ist (Beifall AfD) und auch nicht rekrutiert werden kann, weil man die vorhandenen Hindernisse nicht einmal klar benennt, geschweige denn, effektiv bekämpft? Sie versprechen erst etwas, um es dann durch die Hintertür anhand des vorliegendes Gesetzesentwurfs immer und immer wieder auszusetzen. Meine Damen und Herren, solche Theaterspiele sind ebenso entlarvend wie unredlich. (Beifall AfD) Sie sind vielmehr eine Verhöhnung der Eltern und der Kinder in diesem Land, die dringend auf eine gesicherte Kindertagesbetreuung angewiesen sind, die Sie ihnen versprochen haben, aber nach wie vor nicht gewähren können. Denn worin liegen die tatsächlichen Ursachen des Personalmangels? Sie liegen insbesondere in der nach wie vor nicht bundesweit einheitlich geregelten, nicht auskömmlichen und nicht vollumfänglichen Vergütung der Erzieherausbildung. Dies betrifft vor allem die ersten Jahre der schulischen Ausbildung. Liebe Kollegen von CDU und SPD, Sie schreiben in der Begründung Ihres Gesetzesentwurfs: „Es wird grundsätzlich an dem Ziel festgehalten, die gesetzlichen personellen Mindeststandards in den Kitas zu verbessern.“ Herzlichen Glückwunsch – eine großartige Aussage, über die sich Eltern und Erzieher sicherlich richtig freuen. Ich prognostiziere bereits jetzt: In zwei Jahren stehen wir hier erneut und diskutieren wieder über die Verlängerung der Übergangsregelung des § 57. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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