Prof. Dr. Kristina Sinemus
erteile Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags werden die Umsetzungs- und Wirden kungskompetenzen des IT-Planungsrats in vielerlei Hinsicht konstruktiv gestärkt. Das Land Hessen hat mit dem Herren! Vorsitz im IT-Planungsrat im Jahr 2023 die Federführung den in der Ausarbeitung und Abstimmung des Zweiten IT-Ändem derungsstaatsvertrags übernommen. Ende 2023 wurde der über Vertrag von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie der Bundesministerin des Innern und für zentral Heimat unterzeichnet, und nun bedarf er der Zustimmung der der Parlamente von Bund und Ländern. dass Insofern werden wir im Fachausschuss Gelegenheit haben, zusamdetailliert über Inhalte und Veränderungen zu sprechen, gedie in diesem Vertragswerk hinterlegt sind. Ich freue mich daher auf die Beratungen im Ausschuss für Digitales, Innoübertravation und Datenschutz. (Beifall CDU und SPD) InITbei
