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Dr. Ralf-Norbert Bartelt

CDU 10.07.2024 Sitzungen 21/16

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im dritten und letzten Teil des Medizinstudiums, dem Praktischen Jahr, PJ, sind die Studierenden unter Anleitung und Aufsicht ärztlich tätig. Bislang arbeiten sie 38,5 Stunden in der Woche, je ein Tertial in der Chirurgie, in der inneren Medizin und in einem klinischen Wahlfach. Das PJ kann mit Genehmigung des Fachbereichs auch im Ausland absolviert werden. Geplant ist, das PJ künftig in vier Quartale aufzuteilen – unter Einbeziehung der Allgemeinmedizin in einer Praxis. Die PJler nehmen auch an Nacht- und Wochenenddiensten teil. Außerdem müssen sie sich auf das Examen vorbereiten. Dies zeigt, dass sie keinen Nebenjob ausüben können. Studierende, die kein BAföG beziehen, benötigen fast immer eine finanzielle Unterstützung. An hessischen Universitäten wird auf Antrag eine Unterstützung von 400 Euro pro Monat bezahlt. Der Betrag wird auf das BAföG angerechnet. Bundesweit schwanken die Zahlungen der Unikliniken und akademischen Lehrkrankenhäuser zwischen 0 und 900 Euro. Es gibt Zuschüsse für Essen und Nachtdienst. Diese Zahlungen sind alle freiwillig und nicht rechtlich abgesichert. Aus diesen Beschreibungen ergibt sich, dass die Aufwandsentschädigung rechtssicher gemacht werden muss. Der Betrag muss auch nach oben angepasst werden. Er sollte sich an dem BAföG von derzeit 900 Euro orientieren. Es ist allgemeines Interesse, dass sich die künftigen Ärztinnen und Ärzte der praktischen Ausbildung intensiv, konzentriert und engagiert widmen können. Das PJ ist der Teil des Studiums, wo sie die Praxis im Alltag ausüben. Außerdem bedarf es einer Regelung von Krankheits- und Fehltagen. Die Qualität der Ausbildung muss weiterentwickelt werden. Es ist anzuerkennen, dass im neuen Entwurf der Approbationsordnung – Stand Dezember 2023 – Verbesserungen vorgesehen sind: Ausbildungsplan, Logbuch, ärztlicher Beauftragter für alle Ausbildungsstätten, Mentoren aus dem Kreis der leitenden Ärzte, begleitende Lehrveranstaltungen und permanente Evaluation der PJ-Ausbildung. Das ist der richtige Weg. Trotzdem sind das eher Formalien, auch wenn sie wichtig sind. Wir müssen zur Kenntnis nehmen – es wurde auch schon gesagt –, dass die Studierenden mehrheitlich nicht mit den Rahmenbedingungen zufrieden sind. Dies zeigt ein PJ-Barometer. Sie wünschen sich mehr Ansprechpartner, mehr Patienten, mehr Integration in das ärztliche Team. Sie fühlen sich deshalb in den akademischen Lehrkrankenhäusern oftmals wohler als in den Unikliniken. Das sollte auch von den Gesundheits- und Hochschulministern einmal erörtert werden. Zurück zur Aufwandsentschädigung. Ich glaube, wir sind uns einig – das zeigt der bisherige Verlauf der Debatte –, dass der BAföG-Höchstsatz von etwas über 900 Euro das Ziel sein sollte. Die Minister sollten prüfen, ob eine Regelung über die Novellierung der Approbationsordnung rechtlich möglich ist. Hilfsweise müssten Absprachen mit den Unikliniken und Lehrkrankenhäusern angestrebt werden. Immerhin ist es wohl möglich, die Abschaffung der Höchstvergütung im Entwurf vorzusehen. Das ist auch sinnvoll, da die Kliniken Interesse haben, die PJler an ihre Häuser zu binden. Meine Damen und Herren, wir sehen den Beratungen in den Ausschüssen mit Interesse entgegen. Wir sehen in der Sache in diesem Hause auch ein hohes Maß an Übereinstimmung. Die organisierte Ärzteschaft, etwa der Marburger Bund, der Hartmannbund, unterstützen die Studierenden. Auf dem letzten Ärztetag in Mainz dieses Jahres wurde dies auch entsprechend beschlossen. Es sei daran erinnert, dass die Hochschulgruppen des RCDS, der Jusos, der GRÜNEN und der Liberalen dies ebenfalls fordern. Vielleicht ist es auch möglich, im Zuge der Ausschussberatung einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. Das ist im Interesse einer guten medizinischen Versorgung durch die künftigen gut qualifizierten und motivierten junge Ärztinnen und Ärzte. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten)

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