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Matthias Körner

SPD 10.07.2024 Sitzungen 21/16

Wir sind in der zweiten und letzten Lesung. Das Haus ist sich weitgehend einig. Wir müssen uns also nicht gegenseitig überzeugen. Mir gefällt die Abgrenzung, die in einigen Redebeiträgen deutlich geworden ist. Wir haben hier eine klare Trennung zwischen werktäglicher und sonntäglicher Betätigung. Das ist also kein Baustein auf einem Weg, den manche erhoffen und andere befürchten. Sind alle Probleme des Einzelhandels gelöst an dieser Grenzfrage zwischen Schließung und Öffnung? Nein, vermutlich nicht. Ich glaube, das kann auch gar nicht unser Ehrgeiz gewesen sein. Wir haben in der Anhörung neue Aspekte gehört. Ich finde, das unterstreicht, dass die Anhörung richtig und wichtig war. Machen wir uns doch nichts vor: Das Gesetz wird am Ende beklagt werden. Dabei wird eine wichtige Rolle spielen, ob wir die Details betrachtet haben. Im Stakkato: Dürfen wir als Gesetzgeber eine Ausnahme – offener Container – zur verfassungsdefinierten Regelung – sonntags zu – machen? Ja. Das Urteil vom Dezember hat das unterstrichen. Die Beiträge in der Anhörung haben das einhellig auch unterstrichen. Gab es einen Anlass? Ja, die Landesverfassung und das Grundgesetz sind sensationelle Werke, die von sehr klugen Menschen gemacht worden sind. Die Technologie des automatisierten Verkaufscontainers konnte man aber nicht ahnen. Deswegen ist es an uns, das heute zu regeln und eine Ausnahme zu definieren. (Beifall SPD und CDU) Haben wir die Ausnahme ausreichend definiert? Ja, haben wir. Wir haben das Sortiment und die Fläche eingeschränkt. Zudem halten wir das Angebot in seiner Größenordnung fest. Auch darüber haben wir in der Anhörung und im Ausschuss geredet. Wir halten das Angebot in seiner Größenordnung für angezeigt und ausreichend, um die von der Verfassung geforderte seelische Erhebung nicht zu beschädigen. Den Faktor Arbeit schützen wir besonders. Außerdem haben wir in der Anhörung über Aspekte des Jugendschutzes gesprochen. Wir haben über Notfälle an den Anlagen und im Geschäft gesprochen. Wir haben uns mit den Auswirkungen auf Fragen der öffentlichen Ordnung beschäftigt. Wir haben alle erforderlichen Aspekte betrachtet, so wie man das eben bei einer Frage mit unmittelbarer Verfassungsauslegung tun muss, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben aber nicht auf Zuruf alle Wünsche erfüllt, wie es in einer Zuschrift hieß, die ich bekommen habe. Es gibt Anbieter automatisierter Verkaufsstellen, die mit deutlich größeren Flächen arbeiten wollen. Es gibt Betreiber von anderen automatisierten Dienstleistungen, deren Anliegen wir zunächst verworfen haben. Dieses Gesetz sollte auf gar keinen Fall als erster Schritt einer Entwicklung wahrgenommen werden, an deren Ende der verkaufsoffene Sonntag zum Regelfall wird. Das kann man denjenigen zurufen, die das befürchten, aber auch denjenigen, die sich das erhofft haben. (Beifall SPD und CDU) Unserer Fraktion, aber auch anderen Fraktionen ist deutlich geworden, dass es hier einen Konsens gibt, der nicht auf eine Abschaffung der herausgehobenen Stellung des Sonntags hinausläuft. Das ist auch gut so. Ich will am Ende allen danken, den beteiligten Fraktionen, ausdrücklich allen an der Anhörung Beteiligten, sehr gerne auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sozialministerium mit der Ministerin an der Spitze. Koalition im November, Entscheidung des Gerichts im Dezember, erste Debatte im Januar, Anhörung in der vergangenen Woche, heute zweite und abschließende Lesung. Wenn das Gesetz in der kommenden Woche im „Staatsanzeiger“ steht – könnte das klappen? –, (Zuruf Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) ist es noch vor den Sommerferien in Kraft. Die Koalition unterstreicht ihren Stil, pragmatisch und zugleich rechtskonform Probleme zu lösen. Denken Sie an uns, wenn Sie demnächst einen Becher Sahne in wohnortnahen Verkaufsstellen einkaufen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU)

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