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Sascha Meier

GRÜNE 10.07.2024 Sitzungen 21/16

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In der letzten Plenardebatte zeigte sich die Vorsitzende der CDU-Fraktion, Frau Ines Claus, sehr überrascht darüber, dass wir uns positiv zur Öffnung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes für personenlos betriebene Kleinstsupermärkte verhalten. Ich betone es heute hier noch einmal sehr gern: Wir sind nie gegen die Sonntagsöffnung dieser digitalen und autonom betriebenen Kleinstsupermärkte gewesen. Wir sind gegen die Ausweitung von verkaufsoffenen Sonntagen gewesen und sind es auch weiterhin; denn bei Letzteren wird Personal in großen Mengen benötigt. Der Schutz des Sonntags zur Erholung und gern auch für den Kirchgang ist uns wichtig. In diesen digitalen und autonomen Kleinstsupermärkten arbeitet aber sonntags niemand. Deswegen stand von unserer Seite auch nie etwas dagegen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir GRÜNE werden dem Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen und der FDP zustimmen – und das, auch wenn Sie es nicht für notwendig gehalten haben, uns hierbei mitzunehmen. Warum ist es so wichtig, dass es nun diese Gesetzesänderung gibt? Nicht nur aus einer unternehmerischen Perspektive, die ich als Kaufmann im Einzelhandel, der selbst lange einen Supermarkt geleitet hat, natürlich gut einnehmen kann, sondern auch als Bewohner des ländlichen Raums. Durch die Gesetzesänderung wird eine bessere Ausgangslage ermöglicht, um die Nahversorgung zu ergänzen. Ziel sollte es sein, sie vor allem dort zu stärken, wo sie am dünnsten ist. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs durften die kleinen teos sonntags nicht mehr öffnen. Das bedeutet Umsatzeinbußen, wodurch die kleinen Geschäfte nicht mehr rentabel betrieben werden können. In Zeiten der Digitalisierung, in der sich hybride Verkaufsmodelle in fast jedem Supermarkt durchsetzen – beispielsweise durch SB-Kassensysteme – und in der es kein Problem darstellt, morgens Waren zu bestellen und sie zum Teil ein paar Stunden später bereits an der Tür entgegenzunehmen, sind die Änderung des Gesetzes und die Reaktion auf das geänderte Konsumentenverhalten folglich richtig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Demokraten und Stephan Grüger (SPD)) Ich widerhole es: Niemand kann verstehen, dass Tankstellen rund um die Uhr geöffnet sind, Supermärkte oder andere Läden des Reisebedarfs auch sonntags in den urbanen Zentren, an Flughäfen und an Bahnhöfen mit immensem Einsatz von Personal betrieben werden dürfen, der kleine autonome Supermarkt, der auch einen Tag gänzlich ohne Personal betrieben werden kann, dies sonntags allerdings nicht darf. Das Streben nach gleichen Lebensverhältnissen in Stadt und Land eint uns bzw. sollte uns alle einen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und Freie Demokraten) Dazu gehört vor allem auch die Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs. Vor allem der ländliche Raum, der durch den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel besonders betroffen ist, sollte durch diesen Gesetzentwurf in der Verbesserung der Nahversorgungssituation unterstützt werden. Wenn sich die Versorgungssituation vor allem im ländlichen Raum verbessert, dann ist das durchaus positiv zu bewerten. Dass dies so kommen wird, ist nach der Anhörung aber leider nicht zu 100 % ausgemacht. Denn natürlich haben die Betreiber von diesen kleinen autonomen Supermärkten ein Interesse, an hoch frequentierte Orte zu gehen, an denen sie ihren Umsatz und auch Gewinn maximieren können. Die Investitionskosten sind schlussendlich sehr hoch. Nach der Anhörung sind weitere Punkte deutlich geworden, die wir in Zukunft auch bitte gemeinschaftlich im Auge behalten sollten. Das sind vor allem die Flächenund Sortimentsbeschränkungen. In der letzten Rede zum Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen haben Sie, Frau Ministerin Hofmann, die Neudefinition des Begriffs der Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs damit begründet, dass Sie ausschließen möchten, dass demnächst auch noch Technik- oder andere Waren in diesen Kleinstsupermärkten verkauft werden. Allerdings planen die benannten Unternehmen wie REWE und tegut, die gerade expandieren wollen, eigentlich nicht, in ihren Läden neben der Kaffeebohne oder dem Kaffeeweißer nun auch noch die Kaffeemaschine zu verkaufen. Das ginge übrigens in dieser Form auch gar nicht, da der Begriff „Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs“ auch jetzt schon sehr klar definiert ist. Was allerdings mit der Neufassung aus dem Sortiment gestrichen wird – das habe ich bereits in der letzten Rede benannt, es wurde auch in der Anhörung vom Handelsverband, der IHK und der VhU kritisiert –: Wenn ich auch sonntags Literatur, Bücher und Zeitschriften kaufen möchte, dann kann ich das an Bahnhöfen oder auch Flughäfen jederzeit machen. Sonntags im teo dürfte ich das allerdings nicht. Wenn eine Strumpfhose eine Laufmasche bekommt, dann kann ich sie (Lisa Gnadl (SPD): Ausziehen!) in jedem Drogeriemarkt oder Supermarkt an Flughäfen, Bahnhöfen und in urbanen Zentren an gefühlt jeder Tankstellte ersetzen und eine neue erwerben. Im digitalen Minimarkt im ländlichen Raum kann ich das allerdings nicht. Auch die Flächenbegrenzung könnte ein Hindernis sein, wenn zum Beispiel im ländlichen Raum reichlich vorhandene leer stehende Bestandsimmobilien genutzt werden sollen. So müssten Verkaufsbereiche baulich begrenzt werden, sollte die Verkaufsfläche 130 Quadratmeter anstelle der vorgesehenen 120 Quadratmeter groß sein. Außerdem könnte sich ein Anbieter gegen eine Eröffnung entscheiden, sofern an bestimmten Standorten aus Wirtschaftlichkeitsgründen ein Markt größer als 120 Quadratmeter nötig wäre. Ich bleibe dabei, nichtsdestotrotz: Diese Änderung ist ein wichtiger Schritt nach vorne. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir werden mit der Zeit sehen, ob sich die Chance für eine Verbesserung der Versorgungssituation auf dem Land, die das Hessische Ladenöffnungsgesetz bietet, mit der liegenden Änderung voll ausschöpfen lässt. Wir plädieren deshalb dafür, dass wir in den kommenden Jahren sam beobachten, ob die heute vorgelegte Regelung reicht oder ob wir dann – sehr gerne auch gemeinsam nachsteuern müssten. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zelt Freie Demokraten)

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