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Angela Dorn

10.07.2024 Sitzungen 21/16

aber Frau Staatsministerin Hofmann, würden Sie eine Zwidie- schenfrage von Herrn Abgeordneten Martin erlauben? ist GesellHeike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, Juaber Kinder gend und Soziales: Nein, ich will weiter vortragen. bieten, und (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) Ich hoffe und erwarte, dass die Öffnung der sogenannten ver- PivA-Plätze für den Kinder- und Jugendhilfebereich ein weiteres Erfolgsmodell sein wird. Das hat auch weitere So Effekte, dass sich die Träger und Einrichtungen jetzt beim Anwerben von Fachkräften in diesem Modul bewähren ist können. einem Es ist eben schon angesprochen worden: Sie können Menwir schen für diese wunderbare Aufgabe gewinnen, die sich Fachvorher nicht vorstellen konnten, in der Kinder- und Jugendhilfe zu arbeiten, die aber sagen: Mit den Praxisanteiden len, mit der Vergütung traue ich es mir zu, diese Aufgabe haben: zu übernehmen. – Es geht auch um Personen, die sagen: Ich war in Kindertagesstätten, und ich gehe einen weiteren auch Schritt. – Wir öffnen das für weitere Personenkreise. Es ist die Erwartung, dass wir das mit dieser Erweiterung erreichen können. GRÜ90/DIE (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit den gleichen Stellen!) WieMeine Damen und Herren, insofern danke ich den regieErkenntrungstragenden Fraktionen, dass sie das mit diesem Antrag entsprechend unterstützen. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist der Textbaustein für alle Reden!) erhöht Ich sagen Ihnen: Das ist der richtige Schritt, mit dem wir die weiter den Fach- und Arbeitskräftemangel bekämpfen, indas dem wir an dieser Stelle ansetzen. Auch vielen Dank an die regierungstragenden Fraktionen für diesen Antrag. (Anhaltender Beifall CDU und SPD – Zuruf Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) geprüft, machen geVizepräsident Frank Lortz: und gesagt: Frau Ministerin, herzlichen Dank. – Weitere Wortmeldunall- gen gibt es nicht. Dann ist die Aussprache beendet. Der Antrag soll zur weiteren Beratung an den Fachausschuss überwiesen werden. – Jawohl, dann wird es so gemacht. Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 2 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Achtzehntes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften – Drucks. 21/746 – Wer bringt es ein? – Herr Staatsminister Heinz. Christian, bitte. Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich lege Ihnen für die Landesregierung den 18. Gesetzentwurf zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften vor, das sogenannte Sammelgesetz. Sie wissen, die Landesregierung hat sich der Aufgabe gestellt, den Normenbestand des geltenden Landesrechts möglichst gering und immer auf dem neuesten Stand zu halten. Mit diesem Ziel der Reduzierung von Vorschriften wurde schon vor rund 30 Jahren durch die damalige Landesregierung begonnen. Seitdem wurde das Verfahren mehrfach überarbeitet und angepasst. Inzwischen ist es so, dass in Gesetzentwürfen der Landesregierung grundsätzlich eine Geltungsdauer von sieben Jahren vorgesehen wird. Das gilt insbesondere für neue Rechtsvorschriften, für Rechtsvorschriften modellhaften Charakters oder experimentellen Charakters oder für Rechtsvorschriften, bei denen das Land erstmals von der Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht. Soll die Geltungsdauer eines bestehenden Gesetzes erneut verlängert werden, kann die neue Geltungsdauer zehn Jahre betragen. Es gibt selbstverständlich auch Regelungsbereiche, in denen keine Befristung vorgesehen ist, allen voran selbstverständlich bei der Hessischen Verfassung, aber auch bei Staatsverträgen, Regelungen über die unabhängige Einrichtung von Gerichten und vieles Weitere, das auf keinen Fall in seiner Geltung auslaufen kann. Diesmal war es so, dass insgesamt 14 Gesetze bis zum 31. Dezember 2024 befristet waren. Bei zwei Gesetzen, dem Hessischen Versorgungsanpassungsgesetz 2023/2024 – also nicht das, über das wir jetzt für die Zukunft reden – und dem Gesetz über die Gewährung einer Energiepreispauschale für versorgungsberechtigte Personen, ist der Regelungsgehalt vollzogen. Diese beiden Gesetze werden aufgrund der Befristung dann außer Kraft treten. Wir sprechen also noch über zwölf weitere Gesetze, die befristet waren. Bei zwölf weiteren Gesetzen hat die Evaluierung Folgendes ergeben: Sechs dieser Gesetze werden und sollen in separaten Gesetzgebungsverfahren geändert und verlängert werden. Ausführungen im Einzelnen erspare ich Ihnen und mir. Ich kann daher zusammenfassen, dass noch sechs Gesetze übrig bleiben. Daher umfasst das hier vorgestellte Sammelgesetz insgesamt sechs der zwölf Gesetze, bei denen Änderungsbedarf festgestellt wurde. Sie werden übergangsweise um ein, zwei oder drei Jahre verlängert, um einen regelungsfreien Zustand zu vermeiden und in dieser Zeit die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen. Der Anpassungsbedarf resultiert überwiegend aus erst vor Kurzem in Kraft getretenen Gesetzesänderungen im Bundesrecht und auch aus anderen Notwendigkeiten. Von daher wird nur eine kurze Übergangszeit vorgesehen – daher der Vorschlag, sie um ein, zwei oder drei Jahre zu verlängern. Über die Details möchte ich gerne mit Ihnen im Rechtspolitischen Ausschuss sprechen. Ich kann jetzt schon ankündigen, dass wir selbstverständlich entsprechend der langjährigen Praxis dem Rechtspolitischen Ausschuss unsere Unterlagen, die wir im Rahmen der Evaluierung erhalten haben, insbesondere die Anhörungsunterlagen, zur Verfügung stellen werden und wir das gemeinsam konstruktiv beraten können. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

Protokoll ↗