Gerhard Bärsch
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die weitgehend ausbleibende Vergütung der Ausbildung von Fachpersonal im Bereich der Kinder- und Jugenderziehung und das damit verbundene Armutsrisiko für potenziell Ausbildungsinteressierte sowie die daraus folgende Nicht-Aufnahme der betreffenden Ausbildungsgänge einen Hauptgrund für den Fachkräftemangel darstellen, ist die Einführung der PivA als Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität der betreffenden Ausbildungsgänge an sich als konsequent zu betrachten und wird als solche auch von uns befürwortet. Die vorliegende Initiative stellt sich auch im Kontext der unter der Drucks. 21/692 geführten Initiative als ein weiterer, leider untauglicher Versuch auf der Ebene des Landes dar, dem in der Kinder- und Jugenderziehung zunehmenden Mangel an Personal und Fachkräften punktuell durch ein Herumdoktern an den Symptomen entgegenzutreten, und das, obwohl die dem Mangel an Personal und Fachkräften tatsächlich zugrunde liegenden Missstände derart tiefgreifend und umfassend sind, dass sie stattdessen ein effektives und ebenso umfassendes Angehen vonseiten des Bundes erforderten. (Beifall AfD) Ein solches Handeln ist von Ihren Parteifreunden in Berlin allerdings wohl auch in naher Zukunft nicht zu erwarten. Das zentrale Problem ist eine fehlende Gesetzesregelung zur Normierung einer ausbildungsübergreifenden und auskömmlichen Vergütung mit bundesweiter Wirkung, aus der ein rechtsgültiger Vergütungsanspruch abgeleitet werden kann. Für eine solche Regelung sollten Sie sich beim Bund starkmachen. (Beifall AfD) Zudem fehlt es nicht zuletzt auch aufgrund des katastrophalen demografischen Wandels an potenziell ausbildungsinteressierten Personen in ausreichender Zahl. Die fortschreitende unkontrollierte Einwanderung in unser Land mitsamt der daraus resultierenden steigenden Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen durch die im Zuge dessen immigrierten Kinder und Jugendlichen sowie die besondere Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern führen zu zusätzlichen Belastungen in der Kinder- und Jugendhilfe. (Beifall AfD) Statt eines länderspezifischen Flickenteppichs braucht es endlich, wie bereits erwähnt, eine bundeseinheitliche Regelung, um die Qualität in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen auf Dauer adäquat sicherzustellen. Allein mit Blick auf den in Art. 72 Absatz 2 Grundgesetz festgeschriebenen Leitsatz der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse wäre eine solche Regelung wünschenswert. In diesem Kontext ist es beachtlich, dass die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Verabschiedung einer entsprechenden Regelung durch Art. 72 Absatz 2 in Verbindung mit Art. 74 Absatz 1 Nr. 7 und Nr. 13 Grundgesetz eröffnet zu sein scheint, was das Fehlen einer entsprechenden Gesetzesregelung – ungeachtet der Tatsachen, welche diesem zugrunde liegen mögen, wie etwaig entgegenstehende Kompetenzen der Länder im Kontext der föderalen Ausgestaltung oder das Primat der Tarifautonomie – umso fragwürdiger erscheinen lässt. Dies gilt im Besonderen in Anbetracht der Tatsache, dass Bundesgesetze mit einschlägiger Regelungstendenz und aktueller Geltung, wie das Gute-KiTa-Gesetz, vonseiten des Bundes bereits verabschiedet worden sind. Was zeigt uns das? Sie wollen an dieser Stelle gar nicht setzen; denn sonst hätten Sie es längst tun können, Damen und Herren. (Beifall AfD) Denn, werte Kollegen, wenn die erforderliche Anzahl potenziell ausbildungsinteressierten Personen schlichtweg nicht vorhanden ist, so kann diese auch nicht allein im ge der Bezahlung generiert werden. Auch insoweit Ihre Initiative viel zu kurz. Besonders interessant ist auch die dem vorliegenden trag zugrunde liegende Vorgeschichte, die ich daher nachzeichnen möchte. Für 2024 waren im Rahmen Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher 400 PivA-Plätze vorgesehen. Bezug nehmend auf das 11+1-Sofortprogramm der desregierung erklärte Frau Staatsministerin Hofmann 12. April, dass zusätzliche Mittel in Höhe von 22 nen Euro zur Verfügung gestellt werden, um weitere PivA-Plätze im Jahr 2024 zu fördern. Damit erhöhte die Zahl der geförderten PivA-Plätze auf insgesamt (Zuruf AfD: Hört, hört!) Kollege Martin hatte infolgedessen hier im Plenum Recht darauf hingewiesen, (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) dass im Vergleich zum Jahr 2023 – unter der damaligen schwarz-grünen Landesregierung – kein einziger cher PivA-Platz tatsächlich geschaffen wurde. Ich Kollegen Martin aus dem Plenarprotokoll: „Von einer Erhöhung der Stellenzahl, wie sie angekündigt wurde, kann allerdings nicht die sein.“ (Beifall AfD) Am 15. Mai endete die Einreichungsfrist für Förderanträge für den Jahrgang 2024 bis 2027. So weit, so normal. etwa einen Monat später, am 12. Juni, wurde der der Zuwendungsempfänger in der Förderrichtlinie kräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ des wie bereits von Kollegin Frau Dr. Koebe am 13. angekündigt, auf weitere Träger von nach § 45 SGB betriebserlaubnispflichtigen teil- bzw. stationären tungen der Kinder- und Jugendhilfe erweitert. Einen Tag nach der Veröffentlichung trat die geänderte Förderrichtlinie in Kraft. Am 18. Juni wurde das verfahren für den Ausbildungsjahrgang 2024 bis 2027 zweites Mal eröffnet. Am 24. Juni veröffentlichte HMSI in einer Pressemitteilung die Aufstockung der dermittel für die Fachkräfteoffensive, um das Angebot 1.000 PivA-Plätze zu erweitern, für die nun erstmals Träger der Kinder- und Jugendhilfe anspruchsberechtigt seien. Diese Pressemitteilung suggeriert den Betroffenen, es seien zusätzliche PivA-Plätze geschaffen worden, jedoch nicht der Fall ist. (Beifall AfD) Unter dem Strich bedeutet dies, dass der Topf für so dringend benötigten Erzieher in Kindertagesstätten nichten größer geworden ist. Die Schaffung neuer Plätze und die gleichzeitige Erweiterung des Kreises Anspruchsberechtigten führen in letzter Konsequenz dass eben nicht mehr PivA-Plätze für Erzieherinnen an- Erzieher in Kindertagesstätten zur Verfügung stehen. Im meine Gegenteil, sie konkurrieren künftig mit den nunmehr ebenfalls anspruchsberechtigten Trägern von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen. Am 2. Juli wurde der entsprechende Antrag durch die Koan alitionsfraktionen eingebracht, den wir heute, am 10. Juli, debattieren. Die Einreichungsfrist für Anträge auf FördeWerung endet jedoch bereits am 15. Juli, also in fünf Tagen. greift Meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, wem wollen Sie hier eigentlich einen Bären aufbinden, indem An- Sie eine Ausweitung der PivA-Plätze postulieren, die uns kurz bei der Beseitigung des Fachkräftemangels keinen Schritt weiterbringt und deren Inanspruchnahme zudem innerhalb der zunächst der kurzen Frist kaum möglich ist? (Beifall AfD) LanSie betreiben hier Schaufensterpolitik am Millio- (Zuruf AfD: Erwischt!) sich zur eigenen Reputationssteigerung auf dem Rücken der 1.000. erzieherischen Fachkräfte und nicht zuletzt auf dem Rücken der auf die Kindertagesbetreuung dringend angewiesenen Eltern und Kinder. Das ist unehrlich, verwerflich und scheinheilig. zu (Beifall AfD – Zuruf Max Schad (CDU)) Wir appellieren an Sie: Beenden Sie diese Taschenspielertricks, und starten Sie eine echte Fachkräfteoffensive für zusätzli- Erzieher, die wir dringend benötigen. Ich verweise dabei zitiere auf den offenen Brief von 26 Bürgermeistern aus dem Main-Kinzig-Kreis an die Landesregierung. Die Situation sei dramatisch, heißt es darin. Aufgrund des Personalmaneben gels sei es mittlerweile fast unmöglich geworden, den Rede Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz zu erfüllen. Eine Besserung der Situation sei nicht in Sicht. (Dr. Frank Grobe (AfD): So ist es!) Die von Ihnen so vollmundig angepriesene hessische FachDoch kräfteoffensive ist leider nicht mehr als ein laues Lüftchen. Kreis Wir werden dem Antrag daher nicht zustimmen. – Vielen „FachDank. Landes, März (Beifall AfD) VIII EinrichVizepräsidentin Angela Dorn: Als nächstem Redner gebe ich Herrn Abgeordneten MarAntrags- tin, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort. ein das
