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Gerhard Bärsch

AfD 20.06.2024 Sitzungen 21/14

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen Herren! Wir sprechen heute über einen Dringlichen setzentwurf der Regierungskoalition zu einer Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches. Dieser beinhaltet eine weitere Verlängerung Übergangsregelung in § 57 Absatz 1 HKJGB. Das was daran dringlich sein sollte, ist die Feststellung, nach wie vor, trotz der Fachkräfteoffensive des Hessen und des Bundes, überall Erzieher, also Fachkräfte, fehlen. Ein Ende dieses Notstandes ist auch nach Aufweichung des Fachkräfteschlüssels, verstärkter Einbindung von zialassistenten und massiver Werbung für den Beruf Erziehers nicht abzusehen. Nach aktuellen Zahlen des dermonitorings Frühkindliche Bildungssysteme der telsmann Stiftung kann das Land Hessen den Bedarf Fachkräften in Kindertageseinrichtungen auch bis nicht decken. Laut der Studie hat die Beschäftigtenzahl in den genen Jahren zwar zugenommen, kann die Lücke nicht schließen, da der personelle Bedarf ebenfalls hin ansteigt. Die Kinder in unserem Land brauchen jetzt einen Betreuungsplatz, auf den ihre Eltern einen setzlich normierten Anspruch haben. (Beifall AfD) Diesen Rechtsanspruch kann das Land Hessen derzeit aller Beteuerungen, die frühkindliche Bildung stärken wollen, liebe Frau Staatsministerin Hofmann, nicht len. Mag die praxisintegrierte vergütete Ausbildung den Erziehern, kurz PivA, in Teilbereichen erfolgreich sein, kommen wir dem angestrebten Ziel, ausreichend Fachkräfte für die frühkindliche Betreuung in Hessen gewinnen bzw. auszubilden, einfach nicht schnell näher. Da muss man sich doch auch einmal die Frage stellen: was liegt es denn wirklich? Sind es tatsächlich nur die nanziellen Anreize, die fehlen, um den Beruf des Erziehers attraktiver zu machen? Oder ist es vielleicht auch eine wie vor fehlende Wertschätzung für diesen Beruf, der viel Verantwortung mit sich bringt? (Beifall AfD) Diese Frage muss am Ende die Landesregierung, nach eigenen Aussagen regelmäßig in Kontakt mit betroffenen Trägern von Kindertageseinrichtungen beantworten. Wir sind daher durchaus gespannt auf Antworten der Landesregierung zum gestern vorgelegten Dringlichen Berichtsantrag von BÜNDNIS 90/DIE NEN, Drucks. 21/723, im Arbeits- und Sozialpolitischen Ausschuss. Politike- Abschließend stelle ich fest, dass die Verlängerung der einige Übergangsregelung im HKJGB den Kindertageseinrichdie tungen Rechts- und Planungssicherheit gibt und ihnen die tägliche Arbeit erleichtert, was wiederum dem Wohle unserer Kinder dient. Die AfD-Fraktion als demokratischer Oppositionsführer wird den Gesetzentwurf daher mittragen, sofern die eben genannten Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. (Beifall AfD) Die Landesregierung wird sich aber auch daran messen lassen müssen, ob es ihr gelingt, innerhalb der verlängerten Übergangsfrist den zusätzlichen personellen Bedarf zum und Ausgleich von Ausfallzeiten sowie die Vorhaltung des GeMindestpersonalbedarfs für Leitungstätigkeiten tatsächlich erneuten vollständig, mindestens aber signifikant besser abdecken zu können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. der (Beifall AfD) Einzige, dass Landes

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