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Dr. Ralf-Norbert Bartelt

CDU 20.06.2024 Sitzungen 21/14

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen mich so beginnen: Ohne die Pflegekräfte, Ärztinnen Ärzte, die nicht in Deutschland geboren sind, wäre medizinische Versorgung bei uns nicht möglich. 27,3 des ärztlichen Personals sind eingewandert. Die haben ihre Wurzeln außerhalb Europas, etwa in Syrien, ehemaligen Russischen Föderation, Iran und Türkei. halb wollen wir diese Menschen hier willkommen heißen. (Beifall CDU, SPD und Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Dazu gehören auch klare Regelungen der Anerkennung von Berufsabschlüssen, hier der Approbation. Wie ist Ablauf in Hessen? Bei Personen aus der EU, der Schweiz, Norwegen und Island erfolgt eine automatische Anerkennung durch das Hessische Landesamt für Gesundheit Pflege. Aus der EU sind vor allem Ärztinnen und aus Rumänien und Griechenland hier tätig. Die Antragsteller reichen die Unterlagen bei diesem Amt Dann erfolgt eine sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung. Hier wird geprüft, ob die Curricula im Herkunftsland Inhalte der Medizinausbildung in Deutschland abdecken. Diese Praxis des Verfahrens ist bundesweit nicht lich und im Verlauf auch nicht befriedigend. Die schriebene Dauer von maximal vier Monaten wird überschritten. Manchmal wird die Gutachtenstelle für sundheitsberufe, GfG, in Bonn eingeschaltet, manchmal werden die Botschaften der Herkunftsländer konsultiert. Fällt die Prüfung in Teilen negativ aus, erfolgt eine duelle Kenntnisprüfung. Diese wird durch die Landesärztekammer durchgeführt. Dann wird die Approbation oder es wird eine Nachqualifikation gefordert. Ähnliche Regeln gibt es bei der Anerkennung der Weiterbildung den einzelnen Fachärzten. Seitdem es einen Mangel an Ärztinnen und Ärzten wird gefragt, ob die Anerkennung nicht zügiger kann. Insofern nehmen wir die Klagen von Klinikträgern und Chefärzten ernst, die diese Mediziner gerne len würden. Das Problem der Verfahrensdauer gibt allen Bundesländern, in Hessen natürlich auch schon Einrichtung des Landesamtes. Wir erwarten am Ende Gegenteil eine Beschleunigung durch dieses Landesamt. Da sich das Amt immer noch in der Aufbauphase det, sind Anregungen, kritische Begleitungen, wie sie formuliert sind, durchaus erwünscht. Wir müssen Einzelfällen natürlich nachgehen. Wir müssen aber immer berücksichtigen, dass die bation umfassend ist. Wer etwa hier in einer spezialisierten Klinik hervorragende Arbeit leistet, ist nicht tisch befähigt, etwa eine Landarztpraxis zu öffnen. Ministe- Beschleunigung der Verfahren und zur Entbürokratisierung Sozia- sollte meines Erachtens eine Vereinfachung der eben erihr wähnten Gleichwertigkeitsprüfung erfolgen. Sie sollte bunzu deseinheitlich geregelt werden. Die Prüfung der Studieninhalte kann staatenbezogen erfolgen. Nicht bei jedem Antrag müssen die Curricula der Herkunftsländer erneut überprüft werden. Man kann auch berücksichtigen, dass es historische Bindungen einzelner europäischer Länder gibt, sodass man auch summarisch Ausbildungsgänge überprüfen könnte. AbgeAuf Gutachterstellen, die Texte vergleichen, kann meines Erachtens verzichtet werden. Vielleicht ist es am Ende so, dass die Vereinfachung zu einer geringeren Bedeutung der Gleichwertigkeitsprüfung und zu einer Erhöhung der Bedeutung der Kenntnisprüfung führt. Dies wurde übrigens Sie auch schon vor einigen Jahren auf dem Bundesärztetag so und gefordert. Es wäre sinnvoll, das koordiniert anzugehen. die % Wir müssen die Interessen der Kliniken, die die Ärztinnen und Ärzte schnell einstellen, und der Patienten, die eine meisten der qualifizierte und sprachkompetente Behandlung und VerDes- sorgung erwarten, in Einklang bringen. Das ist nicht immer einfach. Wir wollen uns nicht damit abgeben, nicht damit zufriedengeben, dass die Anerkennung manchmal über ein Jahr lang dauert. Dem müssen wir nachgehen. Das muss verändert werden. Wir wollen auch hier die Willkommenskultur weiterentwickeln. – Herzlichen Dank. der (Beifall CDU und SPD) und

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