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Jennifer Gießler

CDU 19.06.2024 Sitzungen 21/13

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sie fordern, einen ins Studium integrierten Bachelor für die jungen Juristinnen und Juristen einzuführen. Worum geht es da eigentlich? Der Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften ist in ganz Deutschland das erste juristische Staatsexamen. Mit der Einführung eines integrierten Bachelors of Laws soll den Studentinnen und Studenten, die nach dem Studium der Rechtswissenschaften nicht zur ersten Staatsprüfung antreten oder diese endgültig nicht bestehen, ein vollwertiger Studienabschluss verliehen werden. Wir sind uns einig, dass der ins Studium integrierter Bachelor sinnvoll ist und den jungen Juristinnen und Juristen den Druck nimmt, ohne das erste Staatsexamen nach einem langen Studium gänzlich ohne akademischen Abschluss dazustehen. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Deswegen haben wir dazu in unserem Koalitionsvertrag etwas vereinbart. Ich darf zitieren: „Das Staatsexamen als Abschluss des Studiums prägt und sichert die Qualität der Juristenausbildung und muss als Voraussetzung für die Befähigung zum Richteramt unangetastet bleiben. … Als sinnvolle Ergänzung dazu wollen wir den Studierenden den Abschluss eines in das rechtswissenschaftliche Studium integrierten Bachelors ermöglichen. Diesen werden wir gesetzlich verankern, um eine hessenweit einheitliche Einführung zu gewährleisten.“ Das wollen wir so umsetzen. In Ihrem Antrag stellen Sie es so dar, als hätte dies schon längst passiert sein müssen, also nach fünf Monaten, die die christlich-soziale Landesregierung nun im Amt ist. (Beifall CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der GRÜNEN, Sie waren zehn Jahre lang an der Regierung beteiligt. Man darf Ihnen schon zutrauen, dass Sie Anträge stellen, die substanziellen Gehalt haben. Wie Sie wissen, kann man einen Studienabschluss nicht einmal so leicht und so nebenher einführen. Da sind viele verschiedene Gremien beteiligt und auch zu beteiligen. Das betrifft nicht nur zwei Ministerien. Das betrifft auch die Universitäten und die Fakultäten. Bei der Frage, wie der Bachelor of Laws erlangt werden kann, muss sich hessenweit auf vergleichbare Standards verständigt werden. Insbesondere wollen wir erreichen, dass der integrierte Bachelor of Laws keinen Makel darstellt. Vielmehr soll er als richtiger Abschluss und als Mehrwert anerkannt werden. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Es sollen sich für die jungen Juristinnen und Juristen neue Türen öffnen, zum Beispiel, um ein Masterstudium der Politikwissenschaften anzuschließen oder um wirtschaftsrechtlich tätig zu werden. Ihr Antrag ist bewusst kurz formuliert. Er enthält keine konkreten Voraussetzungen zur Erlangung des Bachelors of Laws. Damit wollen Sie nur kurzfristig Applaus einheimsen. Ich kann Ihnen versichern: Wir sind an dem Thema dran. Wir machen das sorgfältig. Dafür bedarf es nun einmal Zeit. Da gilt: Qualität vor Quantität. (Beifall CDU und SPD) Sie können sich also sicher sein, dass wir einen qualitativ hochwertigen Bachelor of Laws einführen wollen, der einen wirklichen Mehrwert bietet. Daher sind wir der Auffassung, Ihr Antrag ist der falsche Weg. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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