Dr. Daniela Sommer
Herzlichen Dank. – Ein solcher Antrag nach § 22 wurde nun gestellt. Wer widerspricht diesem Antrag? – Das ist niemand. Ich stelle fest, damit können wir nun von der ersten in die zweite Lesung eintreten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 47 auf: Zweite Lesung Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion der SPD Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG in der Hessischen Bauordnung und im Hessischen Ingenieurgesetz sowie zur Regelung der Zuständigkeit für die Durchführung des Wohngeldgesetzes – Drucks. 21/619 – Wir haben hierzu keine Aussprache vereinbart. Damit kämen wir üblicherweise zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Lesung. Es wurde jedoch in den Vorgesprächen signalisiert, den Gesetzentwurf in dritter Lesung im Juli-Plenum zu beraten. Daher frage ich, ob ein Antrag auf dritte Lesung gestellt wird. – Auch hier hat sich Herr Schon gemeldet. Bitte schön.
