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Dr. Daniela Sommer

19.06.2024 Sitzungen 21/13

Vielen Dank. – Ein solcher Antrag ist gestellt. Ich lasse nun darüber abstimmen. Wer stimmt dem Gesetzentwurf in erster Lesung zu? – Das sind CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Freien Demokraten und der fraktionslose Abgeordnete Herr. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Damit enthält sich niemand der Stimme. Damit ist der Gesetzentwurf in erster Lesung angenommen. § 12 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtages sieht vor, dass Gesetzentwürfe in mindestens zwei Lesungen beraten werden. Nach § 15 Absatz 1 der Geschäftsordnung findet die zweite Lesung frühestens am zweiten Werktag nach Schluss der ersten Lesung statt. Der Landtag kann nach § 22 der Geschäftsordnung auf die Einhaltung der Frist nach § 15 Absatz 1 verzichten, wenn nicht wenigstens ein Drittel der anwesenden Abgeordneten widerspricht. Ich frage daher, ob ein solcher Antrag nach § 22 gestellt wird.

Protokoll ↗