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Dr. Daniela Sommer

19.06.2024 Sitzungen 21/13

Als Nächstem erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden der Freien Demokraten, Dr. Naas, das Wort. Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen und vor allem lieber Kollege Schulz! Sie haben von diesem Gesetzentwurf gar nichts verstanden, wirklich gar nichts; (Beifall SPD – Dimitri Schulz (AfD): Ich habe alles verstanden!) denn es geht in dem Fall nicht ums Bauen und die Bürokratie rund ums Bauen, sondern es geht um die Berufszulassung. Es geht darum, wer hier Bauvorlagen einreichen darf. Natürlich ist das eine Frage, die wir auch schon in der Vergangenheit in Deutschland geregelt haben; denn das kann eben nicht jeder – und das aus gutem Grund. Wenn wir einen europäischen Binnenmarkt haben und auch andere dazu zulassen möchten, ist die Frage in der Tat: Wer soll denn dem deutschen System vergleichbar bauvorlageberechtigt sein? Frau Kollegin Barth hat dazu richtige Ausführungen gemacht, die Sie aber nicht verstanden haben. (Beifall Freie Demokraten, SPD und vereinzelt CDU) Deswegen ist das auch nicht der Kritikpunkt an dem Gesetzentwurf. Er ist, wie auch zutreffend von allen Vorrednern schon ausgeführt, zwangsläufig für uns, weil wir europafreundlich sind und uns deswegen auch Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen aus anderen Ländern – und natürlich auch Selbstständigen aus Europa – öffnen möchten, die dann mit ihrer portugiesischen Ausbildung oder ihrem italienischen Studium irgendwie nachweisen müssen, dass sie etwas Vergleichbares vorzuweisen haben. In der Tat ist das eine Abwägung zwischen Qualität und Freiheit – wir möchten beides: Freizügigkeit in Europa, was Waren und Dienstleistungen angeht, aber natürlich auch eine gewisse Qualitätssicherung. Dazu gibt es jetzt diesen Konsens, den setzen wir in Hessen um, und das ist gut und richtig. (Beifall Stephan Grüger (SPD) – Heiterkeit Elke Barth (SPD)) Die Frage, die sich hier aus oppositioneller Sicht stellt, ist – – Gratulation, Kollege Müller, zu diesem 19-seitigen profunden Gesetzentwurf der beiden Fraktionen. Ich muss aus juristischer Sicht sagen: Respekt, wenn Sie den selbst formuliert haben. (Sebastian Müller (Fulda) (CDU): Danke!) Ich habe allerdings die Vermutung, dass Sie da eine gewisse Formulierungshilfe hatten, und ich habe auch eine Vermutung, wo diese Formulierungshilfe herkommt. (Zurufe) Aber wenn das doch so ist, und auch offenkundig so ist, dass er aus dem Ministerium kommt, warum kann man denn hier nicht die gewöhnlichen Fristen einhalten? Es gibt keine Diskontinuität der Regierung, wir haben nur eine Diskontinuität des Landtags. Sie, Frau Kollegin Barth, haben auch schon Hinweise gegeben: Na ja, da war eine Landtagswahl dazwischen. – So richtig habe ich es nicht verstanden. Ich frage mich heute, warum wir nicht ein einfaches ordentliches Gesetzgebungsverfahren haben, mit einem von der Regierung eingebrachten Entwurf und mit ein bisschen mehr Zeit, um die 19 Seiten durchgehen zu können. Wir sind eigentlich gewillt, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wir sind wohlwollend und bleiben das auch, weil wir eine europafreundliche Partei sind. Auch die Verlängerung des Architektengesetzes um zwei Jahre ist recht und billig, das kann man mitmachen. Deswegen möchte ich die dritte Lesung nicht vorwegnehmen, aber wir stehen dieser Vorlage positiv gegenüber. Wir würden uns aber das nächste Mal ein ordentliches Verfahren wünschen; das als Anregung. – Herzlichen Dank. (Beifall Freie Demokraten)

Protokoll ↗