Dr. Daniela Sommer
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Mir wurde signalisiert, dass die Drucks. 21/649 an den Innenausschuss überwiesen werden soll. – Das ist der Fall, dann machen wir das so. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion der SPD Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG in der Hessischen Bauordnung und im Hessischen Ingenieurgesetz sowie zur Regelung der Zuständigkeit für die Durchführung des Wohngeldgesetzes – Drucks. 21/619 – Als Erster hat sich Herr Müller von der CDU gemeldet. Ist das korrekt? – Das ist so. Dann bitte ich Sie zum Rednerpult. Sie haben das Wort. Sebastian Müller (Fulda) (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Heute spreche ich über die dringend notwendige Anpassung der Hessischen Bauordnung und des Hessischen Ingenieurgesetzes. Diese Anpassungen geschehen nicht aus eigener Initiative heraus, sondern sind vor allem aufgrund europarechtlicher Vorgaben zwingend erforderlich und dienen unter anderem der Beendigung des im Gesetzestext genannten Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der Anlass für diese Maßnahmen war die unzureichende Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG. Betroffen sind insbesondere die Regelung zur Bauvorlageberechtigung nach § 67 HBO und die berufsrechtlichen Anforderungen nach §§ 10 ff. im Hessischen Ingenieurgesetz. Diese Anpassungen sind notwendig, um die landesspezifischen Vorschriften in der Hessischen Bauordnung und im Hessischen Ingenieurgesetz an die europarechtlichen Vorgaben anzupassen und damit die Konformität zu gewährleisten. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen also, dass die notwendigen Änderungen keine große Angelegenheit sind, aber notwendige Anpassungen beinhalten. Alternativen zu dem vorgeschlagenen Weg sind aufgrund der zwingenden europarechtlichen Umsetzung nicht empfehlenswert. Ein Verzicht auf die europarechtskonforme Anpassung der Regelung zur Bauvorlageberechtigung oder eine abweichende Regelung würden ein erhebliches Risiko bedeuten – Strafzahlungen stehen im Raum, das wollen wir eben abwenden. Gleiches gilt, wenn sich das Gesetzgebungsverfahren wesentlich verzögern würde. Daher bitte ich Sie heute um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Dieser Entwurf ist allerdings nur ein Zwischenschritt. Als christlich-soziale Koalition haben wir uns fest vorgenommen, die Hessische Bauordnung in dieser Legislaturperiode umfassend zu novellieren und damit auch zu modernisieren. Unsere Ziele sind ambitioniert, aber machbar. (Beifall CDU und SPD) So sollen Genehmigungsverfahren vollständig digitalisiert werden, Planungsverfahren sollen beschleunigt werden und kostentreibende Regelungen reduziert werden. Dies liegt im Interesse unserer Unternehmerinnen und Unternehmer, aber vor allem im Interesse der hessischen Bürgerinnen und Bürger. Neben diesen baurechtlichen Anpassungen beinhaltet der Gesetzentwurf auch Änderungen im Wohngeldzuständigkeitsgesetz. Dieses Gesetz schafft eine neue Ermächtigung für die Landesregierung, durch Rechtsverordnung die zuständigen Stellen für die Durchführung des Wohngeldgesetzes zu bestimmen. Notwendige Änderungen der Wohngeldzuständigkeitsverordnung werden ebenfalls im Rahmen dieses Gesetzes vorgenommen, da die nungsermächtigung im Wohngeldgesetz entfallen ist. Konkret soll die Zuständigkeit für das Wohngeld vom gistrat der Stadt Fulda auf den Kreisausschuss des kreises Fulda übergehen. Bei den betroffenen Kommunen herrscht Einvernehmen über diesen Schritt, sodass auch die rechtliche Grundlage dazu geschaffen kann. – Ich danke Ihnen. (Beifall CDU und SPD)
