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Frank Lortz

19.06.2024 Sitzungen 21/13

Vielen Dank, Frau Kollegin Wetekam. – Das Wort hat Kollege Lichert, AfD-Fraktion. exakte Andreas Lichert (AfD): Das Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist genau zehn Tage her, dass die Wahl zum sogenannten EU-Parlament zu Ende ging. auch (Zurufe: Oh!) und Deutschlands Wähler sind dem hessischen Beispiel gefolgt den und haben die AfD zur zweitstärksten politischen Kraft gemacht. Gut so. größten (Beifall AfD) auf Aber auch über Deutschland hinaus gab es gravierende Kräfteverschiebungen. Schauen wir allein nach Frankreich: Dort sieht sich Präsident Macron zu Neuwahlen genötigt. Selbst wenn am Ende des Geschachers in Brüssel tatsächSpraDaher lich Ursula von der Leyen noch einmal EU-Kommissionsbiss- präsidentin werden sollte – danach sieht es zugegebenermaßen aus –, spricht doch dieses Wahlergebnis eindeutig ein „Nicht weiter so“ aus. ab- (Beifall AfD) Die Wähler sehen die EU offensichtlich auf einem falschen und Weg, und damit sind sie sehr viel weiter als viele Insasgeht sen der politisch-medialen Parallelgesellschaft. Wenn es findet um ein richtig gutes schlechtes Beispiel geht, was diesen und falschen Weg in der EU ausmacht, wie sie schief und gegen die Interessen von Bürgern und Unternehmen handelt, dann braucht man sich nur diesen Gesetzentwurf anund zuschauen. GeEs wurde schon gesagt: Konkret ist der Gegenstand des Gesetzentwurfs die Umsetzung der Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer diskuBerufsreglementierungen. Diese Richtlinie hat natürlich eine Vorgeschichte, und die sollten wir uns einmal näher anschauen; denn es wurde 2016 und dann final 2017 das ist. EU-Dienstleistungspaket geschnürt, und da gab es auch eine Maßnahme, einen Vorschlag für eine Richtlinie des KomEuropäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältbei nismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementiezu rungen, COM(2016) 822. Das ist der Vorläufer der Richtlidas nie. Schauen wir doch einmal ein bisschen genauer hin: zum „Den Mitgliedstaaten ist zu überlassen, welche Besich rufe sie reglementieren und auf welchem Niveau nicht die Reglementierung erfolgen soll. Viele Bereiche der reglementierten Berufe sind durch zustimmungspflichtige Gesetze geregelt und bedürfen somit der nach Mitwirkung des Bundesrates und mithin der Länder, insofern sind die Interessen des Landes Hessen beverän- troffen. Auch der Sinn anderer, in der Wirtschaft Verhältweithin anzutreffender und allgemein anerkannter Berufsreglementierungen wird durch die beabsichhandelt, tigten Neuregelungen erneut infrage gestellt.“ akkurate Weiter: „Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen wird durch Einführung einer Vielzahl von Prüfungsparametern zusätzliche und unverhältnismäßige Bürokratie geschaffen, die zu keiner tatsächlichen Verbesserung der bereits beder stehenden hohen Qualität der Leistungen der reglementierten Berufe führen wird.“ Meine Damen und Herren, das sind nicht meine Worte – das sind Ihre. Sie entstammen nämlich einem einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 9. März 2017. Frau Barth, Sie hätten Ihre zwei Minuten vielleicht dazu nutzen sollen, uns zu erklären, was sich denn seitdem geändert hat; denn Sie waren dabei. Auch der Kollege Kasseckert war dabei, der Kollege Eckert war ebenfalls dabei. Was hat sich denn seitdem geändert? Ich komme noch einmal zum Fazit genau dieses Beschlusses: „Zur Wahrung der Subsidiarität wäre ein freiwilliger Leitfaden zur Verhältnismäßigkeitsprüfung das bessere Instrument. Der Richtlinienentwurf greift in die Entscheidungskompetenz der Gesetzgeber in Bund und Ländern ein und schränkt mittelbar die Ausgestaltung der zulässigen Berufsreglementierung ein.“ Jetzt kommt es: „Der Landtag sieht daher einen Verstoß gegen Art. 5 EUV.“ Na, so was. Hört, hört. Ein einstimmiger Beschluss. Und jetzt ist das auf einmal alles super. Meine Damen und Herren, diese Schizophrenie müssen nicht wir erklären, die müssen Sie erklären. (Beifall AfD) Was hat sich seitdem geändert? Werfen wir doch einmal einen Blick in Art. 5 des EUV. Ich zitiere nur einen Absatz: „Für die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Union gilt der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung. Für die Ausübung der Zuständigkeiten der Union gelten die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.“ Der Landtag hat damals gemäß einstimmigem Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung gesagt, dass dieses Gesetz, diese Richtlinie, gegen diesen Grundsatz verstößt, und das ist auch heute noch ganz genauso. (Beifall AfD) Diese Richtlinie ist Teil des schleichenden Staatsstreichs der EU, die immer mehr Kompetenzen an sich zieht und damit Sinn und Buchstaben der Europäischen Verträge und von Art. 23 Grundgesetz bricht. Das ist übergriffige EU-Gesetzgebung, Stichwort: Ultra vires, und somit grundgesetzwidrig. Nur für den Fall, dass der Herr Minister jetzt wieder auf das Thema Vertragsverletzungsverfahren zu sprechen kommen wird: 64, meine Damen und Herren. Laut Auskunft der Bundesregierung sind Stand Februar dieses Jahres 64 Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik anhängig. Dieses Scheinargument verficht somit nicht, und selbst wenn: Sie werden doch hoffentlich nicht von uns erwarten, mit der Androhung eines Bußgeldes Verfassungsbruch zu begehen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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