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Frank Lortz

19.06.2024 Sitzungen 21/13

Herr Minister, herzlichen Dank. – Wir sind am Ende der Debatte angelangt und kommen zur Abstimmung. Nach § 16 Absatz 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung können Teile des Gesetzentwurfs getrennt zur Abstimmung gestellt werden. Es wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, Art. 3 des Gesetzentwurfs gesondert abzustimmen. Das machen wir jetzt. Wer Art. 3 des Gesetzentwurfs seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP. Enthaltungen gibt es keine. Damit wurde Art. 3 des Gesetzentwurfs mit Mehrheit beschlossen. Damit kommen wir nun zur Abstimmung über den restlichen Teil des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. (Zurufe) – Wie ist das jetzt? Wir stimmen das noch einmal ab. – Wer ist dagegen? Bekennt euch jetzt einmal alle in der Abstimmung. – Keiner ist dagegen. Das ist auch gut. Ich frage jetzt: Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der AfD und der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf beschlossen und wird zum Gesetz erhoben. (Anhaltender Beifall CDU und SPD) Ich rufe dann Tagesordnungspunkt 14 auf: Zweite Lesung Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion der SPD Zweites Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften – Drucks. 21/628 zu Drucks. 21/501 – Die Berichterstattung erfolgt durch den Kollegen Jörg Michael Müller. Bitte schön, du hast das Wort. J. Michael Müller (Lahn-Dill), Berichterstatter: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach den gestern erfolgten Ratschlägen habe ich sie heute auf Papier dabei. Das wird jetzt funktionieren. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. Dafür gestimmt haben die CDU, die SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Freien Demokraten, dagegen die AfD. – Vielen Dank.

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