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Prof. Dr. Roman Poseck

19.06.2024 Sitzungen 21/13

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die hessischen Beamtinnen und Beamten und für die hessischen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Das sind insgesamt fast 200.000 Menschen. Diese profitieren davon, dass wir einen guten Tarifabschluss zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten und auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen. Schwarz-Rot hält Wort. Es war von Anfang an zugesagt, dass es eine zeitgleiche und eine systemgerechte Übertragung gibt, und das ist in dem heute zu behandelnden Gesetzentwurf genau so vorgesehen. (Beifall CDU und SPD) Es wird eine Inflationsausgleichszahlung im laufenden Jahr in Höhe von 3.000 Euro geben. Es wird im kommenden Jahr zu zwei deutlichen Gehaltserhöhungen kommen, nämlich in Höhe von 4,8 % und im weiteren Verlauf des Jahres noch einmal in Höhe von 5,5 %. So deutliche Steigerungen bei der Besoldung hat es in der Geschichte des Landes ausgesprochen selten gegeben. Das ist ein erhebliches Lohnplus für Beamte und für Versorgungsempfänger. (Beifall CDU und SPD) Das bedeutet selbstverständlich auch eine Kraftanstrengung für den hessischen Landeshaushalt. Es entstehen insgesamt für die beiden Jahre für alle Beschäftigten – für Tarifbeschäftigte, für Beamte und Versorgungsempfänger – Mehrkosten in Höhe von ungefähr 1,6 Milliarden Euro. Das ist viel Geld. Aber ich sage auch deutlich: Das ist eine notwendige Investition in die Beschäftigten des Landes Hessen. Wir bringen damit auch Wertschätzung und Anerkennung für alle Beschäftigten des Landes zum Ausdruck; denn sind Stützen unseres Landes. Gerade in unsicheren ist der öffentliche Dienst ein unverzichtbarer Stabilitätsanker. Unsere Bediensteten gestalten Zukunft in den in den Hochschulen. Sie gewährleisten den Rechtsstaat den Gerichten und durch die Polizei auch tagtäglich auf Straße. Deshalb ist es gut und richtig, dass diese Bediensteten nun ein erhebliches Lohnplus erhalten. (Beifall CDU und SPD) Ich will noch einmal die Begriffe zeitgleich und gerecht erläutern. Zeitgleich heißt: Wir haben eine le zwischen dem Tarifabschluss und den Leistungen dem Tarifvertrag und den Leistungen, die die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und sorgungsempfänger erhalten werden. Systemgerecht dass die Besonderheiten des Berufsbeamtentums Berücksichtigung finden müssen. Lieber Herr Sippel, ich habe es schon mehrfach zu versucht. Ich will es an dieser Stelle durchaus noch tun: Die lineare Erhöhung ist jedenfalls verfassungsrechtlich der beste und der klarste Weg. Asymmetrische soldungserhöhungen mit einem Sockelbetrag sind sungsrechtlich im Beamtenbereich bedenklich. Hier gilt strenges Abstandsgebot. Hier gilt ein strenges Leistungsprinzip. Wenn Sie Sockelbeträge zahlen, dann ebnen die Abstände ein Stück weit ein. Es mag sein, dass andere Bundesländer diesen Weg Viele gehen auch den Weg, den wir in Hessen gehen. allein, dass es andere machen, ist kein verfassungsrechtliches Argument. Uns war es jedenfalls wichtig, den sungsrechtlich sichersten Weg zu gehen, und das haben mit der linearen Anpassung eindeutig gemacht. Wir erfahren dabei auch die volle Unterstützung des schen Beamtenbundes, der auch sehr deutlich gemacht dass dieser Weg der einzig richtige, der einzig verfassungsrechtlich zulässige ist. (Beifall CDU und SPD) Ich sage zu, dass wir uns um das Thema der Bezahlung Beamtinnen und Beamten weiter kümmern werden. müssen uns hier auch weiter kümmern, um attraktiv bleiben. Deshalb kündige ich an dieser Stelle auch an, wir die Polizeizulage, wie wir es in unserem Koalitionsvertrag vorgesehen haben, sehr bald auf 160 Euro werden und dass wir überhaupt das ganze Zulagenwesen evaluieren werden und an dieser Stelle auch weitere ve Schritte für die Bediensteten des Landes Hessen werden. (Beifall CDU und SPD) Ich danke dem Hohen Haus sehr für das Tempo in Gesetzgebungsverfahren; denn das ist gut für Beamte für Versorgungsempfänger. Es ist vor allem auch gut die kommunalen Beamten. Wir haben im Land eine Vorgriffsregelung. Das heißt, die erste Tranche der flationsausgleichssonderzahlung konnte bereits ausgezahlt werden, obschon das Gesetz noch nicht in Kraft ist. Eine solche Regelung gibt es für die Kommunen sodass diese auf die Verabschiedung des Gesetzes damit auch die dortigen Beamtinnen und Beamten in Genuss dieser Sonderleistungen, dieser Verbesserungen kommen können. Sehr geehrte Frau Weegels, lassen Sie mich noch kurz auf sie Ihre Worte eingehen. Aus meiner Sicht war das eine AnZeiten einanderreihung von falschen Behauptungen. Sie haben damit angefangen, dass wir nicht zeitgleich übertragen würSchulen, den, weil der Tarifabschluss schon im vergangenen Jahr in gewesen sei. – Das ist schlicht falsch. Der Tarifabschluss der im Lande Hessen war zum 15. März, und selbstverständlich wird alles zeitgleich übertragen. (Beifall CDU und SPD) Sie haben mir persönlich Wortbruch vorgeworfen. Das system- weise ich entschieden zurück. Ich verweise Sie insoweit Paralle- auf meine Presseerklärung vom 15. März, nach dem Tarifaus abschluss. Dort habe ich explizit gesagt: Wir werden das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht übertragen. – Ver- Genau das machen wir jetzt. Von einer 1:1-Übertragung, heißt, die beamtenrechtliche Notwendigkeiten außer Betracht natürlich lässt, war dort nicht die Rede. Von daher gibt es keinen Wortbruch, sondern eine konstante Umsetzung des Tarifergebnisses durch den vorliegenden Gesetzentwurf. erklären einmal (Lebhafter Beifall CDU und SPD) Die Stimmungslage, die Sie beschreiben, kann ich auch Benicht so wiedergeben. Mich haben jedenfalls sehr viele verfaspositive Stimmen auch aus der Beamtenschaft, aus der ein Richterschaft erreicht, weil anerkannt wird, dass das Land Hessen hier eine wirkliche Kraftanstrengung für die BeSie schäftigten unternimmt. Lassen Sie mich noch kurz etwas zum Chef der Staatsgehen. kanzlei sagen. Ich wiederhole mich insoweit. Ich hatte das Aber bereits in der ersten Lesung deutlich gemacht. Hier wird nur ein alter Rechtszustand wiederhergestellt. Über viele verfasJahre, über Jahrzehnte war es so, dass der Chef der Staatswir kanzlei im Range eines Staatssekretärs herausgehoben war und nach B 10 besoldet wurde. Das ist dann nicht weiHessi- terverfolgt worden, als Chefs der Staatskanzlei im Range hat, eines Ministers waren. Jetzt haben wir wieder einen Chef der Staatskanzlei im Range eines Staatssekretärs. Dann ist es folgerichtig, die alte Rechtslage wiederherzustellen; denn es ist klar, dass der Chef der Staatskanzlei eine herausgehobene Verantder wortung und Funktion hat. Wir zu (Beifall CDU und SPD) dass Das muss auch in der Besoldung seinen Ausdruck finden. Von daher ist das alles andere als etwas, was man hier anheben skandalisieren oder kritisieren kann. positiIch will abschließen mit Worten des früheren ver.di-Vergehen handlungsführers in Hessen, Christian Rothländer, zu unserem Tarifabschluss. Er führt wörtlich aus: „Das Tarifergebnis trägt eine deutliche sozialpolitische Handschrift und ist zudem geprägt von dem diesem Problem des Generationenwechsels bzw. der Nachund wuchsgewinnung im öffentlichen Dienst.“ für Hessen Christian Rothländer steht wahrlich nicht in Verdacht, der InLandesregierung nach dem Mund zu reden. Er hat aber eine sehr positive Bewertung dieses Tarifabschlusses vorgetreten genommen. nicht, warten, Das übertragen wir jetzt auf die Beamten und die Versorden gungsempfänger. Damit steigern wir für die Zukunft auch die Attraktivität des Landes Hessen als Arbeitgeber. Das ist ein wichtiger Schritt. Ich würde mich freuen, wenn dieser Schritt eine breite Unterstützung in diesem Hause erfahren würde. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

Protokoll ↗