Christoph Sippel
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Lachen AfD) Wir entscheiden heute über die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie sowie die Anpassung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten und der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Zu Beginn möchte ich erst einmal den Beamtinnen und Beamten für ihre wertvolle Arbeit danken. Ohne sie, wie auch ohne die vielen nicht verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes, würde unser Land nicht funktionieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man muss das sagen; denn es gehört zur Wahrheit dazu: Auch mit dieser Anpassung sind wir dem Ziel der verfassungsmäßigen Besoldung leider noch keinen Schritt näher gekommen. Es ist gut für die Beamtinnen und Beamten, dass sie zu Zeiten von steigenden Preisen, in die uns der Krieg Russlands gegen die Ukraine geführt hat, eine Inflationsausgleichsprämie bekommen. Im kommenden Jahr steht dann parallel zu den Angestellten eine Erhöhung um zwei Stufen an. Doch bei der Höhe gibt es leider einen Unterschied. Während die Angestellten in der ersten Stufe einen Festbetrag von 200 Euro bekommen, dürfen sich die Beamten über eine Erhöhung um 4,8 % freuen. Das klingt im ersten Moment nicht schlecht, gerade dann, wenn man sich die Argumentation der Koalitionsfraktionen anschaut. Doch schaut man genauer hin, stellt man fest, dass sich die prozentuale Erhöhung als ein faules Ei entpuppt. Ein nicht unerheblicher Teil der Beamtinnen und Beamten kommt unterm Strich viel schlechter weg, als dies mit einem Festbetrag der Fall wäre. Andere Bundesländer, beispielsweise Rheinland-Pfalz, sowie der Bund arbeiten auch bei ihren Beamtinnen und Beamten mit Festbeträgen. Ich habe das Thema bei der letzten Plenarsitzung schon angesprochen: Vielleicht können Sie mir heute erklären, warum in Hessen etwas nicht möglich ist, was in anderen Ländern funktioniert? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schließlich sind wir doch alle an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gebunden. Wir hätten uns hier einen Festbetrag gewünscht, um besonders die Beamtinnen und Beamten in den niedrigeren Besoldungsstufen stärker finanziell zu unterstützen. Kollege Schneider, auch ich habe mit vielen Beamtinnen und Beamten gesprochen. Ich bekam sehr viel Kritik zu hören, dass es eben keinen Festbetrag gibt. Lassen Sie mich ein paar Worte zum Änderungsantrag der AfD verlieren. Der ist eigentlich ein ganz billiger Taschenspielertrick. (Zurufe AfD: Oh! – Zuruf AfD: Das von den GRÜNEN!) Der Erhöhung in der ersten Stufe setzen Sie hier nämlich eine Kürzung in der zweiten Stufe entgegen. (Andreas Lichert (AfD): Aber da sind Sie Experten!) Unter dem Strich bleibt das, was wir bereits von Ihnen gewohnt sind: nichts als heiße Luft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe AfD: Oh!) Aber für eine Stelle gibt es eine richtig hohe Inflationsausgleichsprämie, und diese jeden Monat für die nächsten viereinhalb Jahre – und zwar schlappe 2.300 Euro im Monat. Die Besoldung des Staatssekretärs als Chef der Staatskanzlei wird um eine Stufe von B 9 auf B 10 erhöht. Im aktuellen Nachtragshaushalt wird an vielen Ecken gespart, aber nicht, wenn es um die Ausstattung und um die Bezahlung der eigenen Regierung geht. Sie schaffen neue Ministerien, neue Staatssekretärsposten und als Krone diese Gehaltserhöhung für Herrn Kuhn. Alle müssen den Gürtel enger schnallen – außer der Hessischen Landesregierung. Es ist ein De-luxe-Gehalt, für welches Sie sich anscheinend selbst etwas schämen. Oder warum sonst verstecken Sie die Erhöhung unter der Besoldung der Beamtinnen und Beamten? Wir als GRÜNE lehnen diese Erhöhung ganz klar ab und beantragen deshalb eine getrennte Abstimmung zu Art. 3. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will noch einmal auf die aktuelle Situation rund um die Beihilfestelle in Kassel zu sprechen kommen, weil ich das in meiner ersten Rede zu dem Thema auch schon getan habe. Wie begrüßen, dass es bei der Beihilfestelle jetzt einen Stellenaufwuchs gibt. Und wir erwarten, dass die Bearbeitung bald wieder schneller läuft und somit die feempfängerinnen und -empfänger nicht bangen ob Arztrechnungen sie an den Rand der Existenz bringen. Ich komme zum Schluss. Die christlich-soziale Koalition legt auch das Christentum zum Grundsatz ihrer Hier gilt anscheinend Matthäus 25, 29: „Denn wer dem wird gegeben, und er wird im Überfluss haben; aber nicht hat, dem wird auch noch weggenommen, was hat.“ – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen ximilian Müger (AfD))
