hessischer-landtag.de ↗

Astrid Wallmann

18.06.2024 Sitzungen 21/12

Da der Abend des Sports auf uns wartet, würde ich nun gerne in der Tagesordnung fortfahren. Wir sind jetzt kurz vor Ende der Sitzung, und es wäre schön, wenn Sie mir noch mal kurz die Aufmerksamkeit schenken würden. Seitens der AfD-Fraktion, Sie haben es mitbekommen, wurde eine dritte Lesung beantragt. Daher überweisen wir nun vereinbarungsgemäß den Gesetzentwurf, Drucks. 21/654 zu Drucks. 21/517, nach der zweiten Lesung an den Ältestenrat, der jetzt gleich im Anschluss an die Sitzung in Raum 501 A tagen wird. Wir sind jetzt am Ende der Sitzung angekommen. Ich freue mich, Sie alle im Anschluss, wenn dann sicher auch der Ältestenrat schon zu Ende ist, um 19 Uhr beim Abend des Sports in der Eingangs- und Ausstellungshalle begrüßen zu dürfen. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 18:28 Uhr) Anlage (Fragestunde – Drucks. 21/591) Frage 57 – Kaya Kinkel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich frage die Landesregierung: Warum hat sie dem Wachstumschancengesetz am 22. 2024 im Bundesrat nicht zugestimmt? Antwort Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Der Bundesrat hat am 22. März dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Das Wachstumschancengesetz war Thema im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, nen und ländlichen Raum am 25.04., an welchem Sie teilgenommen haben. Wie bereits dort erläutert, sich die Landesregierung grundsätzlich nicht dazu, wie Abstimmungsverhalten im Bundesrat zustande kommt. Frage 64 – Nina Eisenhardt (BÜNDNIS 90/DIE NEN): Ich frage die Landesregierung: Welche Kosten kommen auf Hessens Hochschulen in Jahren 2024 und 2025 aufgrund der Auszahlung des tionsausgleichs sowie der Tarifsteigerungen zu? Antwort Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur: Auf Basis erster Berechnungen der Universitäten liegt eine vorläufige Abschätzung der Kosten für alle 14 schulen vor. In der Berechnung sind die Übertragung den Beamtenbereich sowie ein gleichbleibender Personalbestand berücksichtigt. Der Inflationsausgleich wird malig im Jahr 2024 Kosten von ca. 60 Millionen verursachen. Dem stehen im aktuellen Nachtragshaushalt zusätzliche Zuweisungen in Kapitel 15 04 in Höhe von Millionen Euro gegenüber. Die Anhebung des Sockelbetrags um 200 Millionen sowie die Erhöhung um 5,5 % wird dauerhafte Kostensteigerungen von ca. 140 Millionen Euro verursachen. werden ca. 100 Millionen Euro im Jahr 2025 und ca. 40 Millionen Euro im Jahr 2026. Über einen gegenüberstehenden weiteren Aufwuchs der Landeszuweisungen im Jahr 2025 kann zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Aussage getroffen werden, da Haushaltsaufstellungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Im Rahmen der Verhandlungen über den Hochschulpakt 2026-2030 wird die Thematik der veränderten tenstruktur selbstverständlich Gegenstand der Gespräche sein. (zurück zum Text auf Seite März auch Wohauch äußert ihr GRÜden Inflanun Hochauf einEuro 72,4 Euro Davon wirksam dem noch das Kos670)

Alle Reden von Astrid Wallmann Protokoll ↗