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Cirsten Kunz

SPD 18.06.2024 Sitzungen 21/12

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir in erster Lesung das Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes und des Gesetzes für die hessischen Universitätskliniken. Worum geht es? Zunächst zur Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit – kurz HöMS. Die SPD-Fraktion hatte zur ursprünglichen Aufstellung der HöMS Bedenken und hat diese in der vergangenen Legislaturperiode geäußert. Die nun vorliegenden Änderungen begrüßen wir also ausdrücklich. Die Hochschule wird mit der Einarbeitung der entsprechenden Hinweise des Staatsgerichtshofs, bei dem die SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion einen entsprechenden Normenkontrollantrag gestellt hatten, zu einer echten Hochschule. Das werten wir als Erfolg. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Mit der Bildung der HöMS wurde die Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung mit der Polizeiakademie Hessen und der Zentralen Fortbildung Hessen zusammengeführt. Ziel war es, Synergien zu nutzen und so Zeit, Geld, Personal und Ressourcen möglichst sparsam und gleichzeitig effektiv einzusetzen. So weit, so gut. Diese Zusammenlegung führte zu verfassungsrechtlichen Bedenken, auch in der Fraktion der SPD; denn die HöMS kann keine Hochschule im Sinne des Hessischen Hochschulgesetzes und gleichzeitig eine Polizeibehörde sein, wie es zunächst angelegt war. Die HöMS, die Hochschule, kann nicht dem Innenministerium unterstellt sein, beispielsweise bei der Besetzung von Führungsposten. Ein Hochschulpräsident, eine Hochschulpräsidentin ist der Hochschule, der Wissenschaft verpflichtet, nicht dem Innenminister oder der Innenministerin. Mit der Änderung im Gesetz stellen wir die durchaus außergewöhnliche Parallelkonstruktion der HöMS, die in Teilen eben eine Hochschule und in Teilen eine dem Innenminister unterstellte Polizeibehörde ist, auf ein rechtlich stabiles Fundament. Die rechtlichen Probleme, auf die meine Fraktion, damals noch in der Opposition, hingewiesen hat, werden ausgeräumt. Die Stellung der Professorinnen und Professoren sowie der Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten wird klar definiert und gestärkt. Mit den Änderungen im Hochschulgesetz stärken wir die Hochschule in der HöMS. (Beifall SPD) So werden wissenschaftsnahe Mitglieder durch Mitbestimmung und Beteiligung in die Lage versetzt, Gefährdungen der Wissenschaftsfreiheit abzuwehren; zum Beispiel durch die Veränderung der Gruppenzusammensetzung, weil Professorinnen und Professoren als eigenständige gewertet werden und weil diese Gruppe im Senat doppelte Stimmgewichtung erhalten wird. Das Verfahren zur Bestellung der Präsidentin oder Präsidenten wird ebenfalls neu gestaltet. Der Senat dem gestärkten Stimmrecht der Professorinnen und soren muss allen auf der Vorschlagsliste zur Bestellung aufgeführten Personen Zustimmung geben. Aus dieser te, und nur aus dieser Liste, wird der Präsident oder Präsidentin ausgewählt. So stellen wir sicher, dass Minister oder von der Ministerin eine Person bestellt die das Vertrauen der Wissenschaft, der Professorinnen Professoren genießt, ebenso wie das Vertrauen des ministers oder der Innenministerin. Denn – wir hatten eben schon – die Präsidentin, der Präsident ist gleichzeitig auch Leiterin oder Leiter einer polizeilichen Aus- und terbildungsbehörde. Die HöMS wird so zu einer Hochschule, in der die senschaft frei ist, einer Hochschule, in der die, die schule machen, durch Beteiligung gestärkt werden, Hochschule, die sich mit dem Fachgebiet Polizeibehörde der Praxis verbindet, die Synergien nutzt, um attraktiv engagierte Nachwuchskräfte zu sein oder auch etablierte Expertinnen und Experten anzulocken. Das begrüßen ausdrücklich. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Auch eine weitere Synergie begrüßen wir ausdrücklich: Neben der Frage zur HöMS greift der vorliegende entwurf auch notwendige Änderungen an dem Gesetz die hessischen Universitätskliniken auf. Wenn im 2025 eine Wiederbestellung der ärztlichen Direktion steht, ist es gut und sinnvoll, vorher die Empfehlungen Public Corporate Governance Kodex des Landes zur Umsetzung zu bringen und die Bestellungsregelung die Höhe der Zeit zu setzen. Ich glaube, das ist unumstritten. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)

Protokoll ↗