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Moritz Dr. Frank Grobe

AfD 18.06.2024 Sitzungen 21/12

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und wollen, Herren! Können Sie sich noch daran erinnern, wie der 111. damalige Innenminister Beuth bei der ersten Lesung des der Gesetzentwurfes zur Gründung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit – also der des HöMS – mit stolzgeschwellter Brust verkündete: „Die … Hochschuldozenten werden mit den … Professoren gleichGeneh- gestellt“? Heute wissen wir: Das war verfassungswidrig, wie so einiges aus der selbst ernannten demokratischen schwarz-grünen Koalition. (Beifall AfD) Das schon damals vom Minister als „gewagter Spagat“ beschriebene Vorhaben wurde dennoch gegen die Warnungen unter anderem von der Alternative für Deutschland und Expertenkreisen durchgesetzt. Selbst habe ich auf die verfassungswidrige Wissenschafts-inadäquate Organisationsstruktur hingewiesen. Sie haben auch das ignoriert. Und jetzt haben wir den Salat. Alles, was Ihnen noch bleibt, ist Schadensbegrenzung – nun also in Form einer erneuten Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes. Gut, dass Herr Beuth nicht mehr im Amt ist und andere die von ihm verursachte Misere ausbaden müssen. Selbst lässt sich Herr Beuth sein Leben nun bei PricewaterhouseCoopers vergolden, die wirklich glauben, dass er „seine umfangreiche Erfahrung und Expertise … in strategischen und operativen Fragen“ dort einbringen könne. Vielleicht hätte PwC seine Eignung besser vorher überprüfen sollen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD – Holger Bellino (CDU): Was soll denn das?) Denn alle Kritikpunkte, die die AfD in den drei Lesungen an dem Vorhaben des damaligen Innenministers Beuth vorgebracht hatte, haben sich bestätigt. Auch wenn die nun vorliegende Anpassung die HöMS zu etwas mehr Hochschule macht, wird sie dadurch noch lange kein Original. Sie bleibt nämlich weiterhin ein Fremdkörper unter den Hochschulen; denn sie ist keine wissenschaftliche Hochschule, sondern eine Fachschule. Und damit hat sie im Hochschulgesetz nichts verloren. Es bleiben weiterhin wesentliche Teile der Hochschulautonomie außer Kraft gesetzt, da vor allem die Wissenschaftsfreiheit nicht gewahrt wird. Da reicht es unseres Erachtens auch nicht, dass nun bei der Bestellung und Abberufung des Präsidenten nicht mehr der Innenminister, sondern der Senat entscheidet. Denn ein hinreichendes Partizipationsniveau und eine ausgeprägte akademische Selbstverwaltung fehlen weiterhin. Darüber hinaus existieren die für die Polizei und Verwaltung typischen Hierarchien in dieser angeblichen Hochschule weiter und gefährden die Wissenschaftsfreiheit. (Beifall AfD) Der Kern wissenschaftlicher Lehre und Forschung, ihr verfassungsrechtlich normiertes Freiheitsrecht sowie die hochschulische Autonomie bleiben weiterhin ausgehöhlt. Nicht von ungefähr beklagen immer mehr Studenten die dortigen wissenschaftlichen Bedingungen – von den Querelen rund um den Cyberangriff auf die HöMS, bei der sensible Daten wie Namen, Wohnanschriften und Bankdaten von Hochschulangehörigen abgegriffen wurden, einmal ganz abgesehen. Somit bleibt es dabei, dass die HöMS weder neutral noch unabhängig und somit keine Hochschule im eigentlichen Sinne ist. Freie Forschung und Lehre sehen anders aus und gehen auch anders. Lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Sie haben die Formalien des Staatsgerichtshofs erfüllt und Schadensbegrenzung betrieben. Letztlich ändert sich aber an der Struktur der Fachschule im Wesentlichen nichts. Denn damit wird die Hochschulautonomie nicht gestärkt. Da Sie den Gesetzentwurf zur HöMS mit den Änderungen für die hessischen Universitätskliniken zusammengelegt haben, müssen wir leider – auch wenn wir Letztere gutheißen – dennoch den Gesetzentwurf aufgrund des Omnibusverfahrens in Gänze ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

Protokoll ↗