Alexander Bauer
aus- Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor drei Jahren haben wir hier im Hessischen Landtag das Gesetz zur Gründung der Hessischen Hochschule für Deöffentliches Management und Sicherheit, HöMS, beraten und verabschiedet. GeDurch die Zusammenführung der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung, der Polizeiakademie und der Zentralen Fortbildung haben wir eine moderne Hochschule aus einem Guss geschaffen. In dieser Hochschule sind Wissenschaft und Praxis eng verzahnt. Ausbildung, Fortdas bildung und Weiterbildung sind an einem gemeinsamen zu Standort gebündelt. An der HöMS findet heute eine Fachkräfteausbildung auf hohem Niveau statt. Meine Damen und Herren, die HöMS ist allerdings keine StrukHochschule wie jede andere. Sie nimmt auch Aufgaben als Es Polizeibehörde wahr. Wissenschaftsfreiheit auf der einen, Fragepolizeibehördliche Strukturen auf der anderen Seite: Das werden. macht die Sache komplex und auch kompliziert. Es verwundert deshalb nicht, dass der hessische Staatsgerichtshof Gesetz. im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens verfassungskonforme Anpassungen angemahnt hat. Selbstverständlich folgen wir der Kritik unserer obersten Rechtsprechung und Darlegen heute einen entsprechenden Änderungsantrag bzw. zum eine Präzisierung im Gesetz vor. AufEine wesentliche Änderung betrifft die Zusammensetzung des Senats der Hochschule. Die notwendige Stimmenmehrheit der Professorinnen und Professoren bei Entscheidungen über Angelegenheiten, welche die Forschung unmittelbar betreffen, wird durch die Gewährung eines doppelten Stimmrechts zugeteilt. Mit sechs Mitgliedern in der Professorengruppe und drei Mitgliedern der Hochschuldozentinnen und –dozenten ist bei doppeltem Stimmengewicht der geforderte ausschlaggebende Einfluss der Professoren Ende. gewährleistet. junauch Zudem werden wir auch im Fachbereichsrat die Mitgliedifferen- derverteilung anpassen. Der Gruppe der Hochschuldozentinnen und -dozenten wird nun auch in diesem Gremium ein Stimmrecht zugestanden. Künftig wird bei der Bestellung des Präsidenten oder der Präsidentin eine Vorschlagsliste mit mehreren Namen von einer Findungskommission, die von Senat und Kuratorium paritätisch zu besetzen ist, erstellt. Es wird somit niemand Präsident oder Präsidentin einer Hochschule werden können, der nicht das Vertrauen der Professorengruppe genießt, da diese im Senat über eine absolute Stimmenmehrheit verfügt. Meine Damen und Herren, auch das Verfahren der Abberufung eines Präsidenten oder einer Präsidentin wird neu geregelt. Eine Abberufung durch das Ministerium kann nur noch im Einvernehmen mit dem Senat und nicht bloß im Benehmen erfolgen. Zudem wird der Senat auch künftig eine Abberufung selbst erzwingen können. Eine weitere Regelung wird entsprechend dem Hessischen Hochschulgesetz geändert, und zwar, dass wir keine Einschränkungen des Personenkreises für das Amt der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten mehr vornehmen und damit sicherstellen, dass die Mitglieder der Professorengruppe auch hier über eine Stimmenmehrheit bei der Wahl verfügen. Letzte Änderungen betreffen das Berufungsverfahren. Die vom Staatsgerichtshof monierte Unklarheit hinsichtlich eines Absehens von einer Ausschreibung wird beseitigt. Ein Berufungsverfahren wird zudem nicht nur für Professorinnen und Professoren, sondern auch für die Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten zur Anwendung gebracht. Die Hochschule wird dabei in der Berufungsordnung selbst festlegen können, wie stark die Gruppe der Hochschuldozenten hierbei in der Berufungskommission vertreten sein soll. Meine Damen und Herren, mit all diesen Regelungen wird letztlich die Hochschulautonomie weiter gestärkt, und das ist gut so. Werte Kolleginnen, werte Kollegen, wir wollen mit diesem Prozess die Hochschulentwicklung weiter vorantreiben und brauchen dafür nach wie vor den wechselseitigen Austausch und auch den Wissenstransfer zwischen Theorie, Praxis und operativem Einsatz. Neue Studiengänge, beispielsweise die Cyberkriminalistik oder digitale Verwaltung, zeigen doch, dass die HöMS aktuell die Entwicklungen vorausdenkt, auf einem guten Weg ist und zukunftsgerichtete Studiengänge entwickelt, um den aktuellen Bedarfen bei der Polizei in Hessen, aber auch bei der kommunalen Familie gerecht zu werden. (Beifall CDU und SPD) – Danke schön. – Der heute hier eingebrachte Gesetzentwurf gibt dazu einen rechtskonformen Rahmen. Ich bitte daher um Zustimmung. – Besten Dank. (Beifall CDU und vereinzelt SPD)
