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Dirk Bamberger

CDU 18.06.2024 Sitzungen 21/12

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte erst einmal zum eigentlichen Beratungsgegenstand zurückkommen. Wir beraten heute das Zweite Gesetz zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften, das letztendlich dazu dient, den Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften ratifizieren zu können. Dieser Vertrag bringt wichtige Neuerungen in die Medienlandschaft Hessens. Diese Neuerungen werden auch nachhaltige Auswirkungen haben; auf diese ist der Herr Staatssekretär bereits eingegangen. Ein zentraler Aspekt des Vertrages – das haben wir auch mehrfach gehört – ist die Stärkung der Landesmedienanstalten als Aufsichtsbehörden im Jugendschutz. Durch die Übertragung von Kontrollkompetenzen für Onlinemedien, gemäß dem Digital Services Act, wird Fachwissen gebündelt und eine effiziente Umsetzung des Jugendschutzes gewährleistet. So weit zum Thema Jugendschutz. Zum Thema Regionalfensterprogramme brauche ich, glaube ich, nicht noch mehr auszuführen; das wurde bereits alles hinreichend erörtert. Die weiteren Änderungen des Vertrages sind vor allem rechtstechnischer Natur und dienen der Anpassung an aktuelle Entwicklungen. Im Medienbereich werden beispielsweise Regelungen des früheren Telemediengesetzes zum Jugendschutz in den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag überführt. Ich komme auf den Jugendmedienschutz an dieser Stelle noch einmal zurück; denn er spielt eine ganz entscheidende Rolle. Er ist für unsere Gesellschaft wichtiger denn je; denn wir stellen es in unserem eigenen Umfeld fest: Kinder und Jugendliche werden immer intensiver, immer häufiger mit neuen Medien konfrontiert und mit den Informationen, die sie durch diese transportiert bekommen. Da ist es in unserer Verantwortung als Eltern, als Gesellschaft, als Politik, auch präventiv zu handeln und Schutzmechanismen einzubeziehen. Es klang auch schon bei Kollegin Kalveram an: Die Landesmedienanstalt ist in dieser Fragestellung der prädestinierte Partner. Da habe ich sehr großes Vertrauen in die Landesmedienanstalt, die bereits mit der letzten Novelle des HPMG in dieser Richtung Aufgaben zum Thema Medienkompetenzbildung bekommen hat. Wir müssen uns an dieser Stelle irgendwann die Frage stellen, ob die Landesmedienanstalt auch mit ausreichend Ressourcen für diese Aufgaben ausgestattet ist. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Ich möchte abschließend betonen, dass politische und Medienbildung untrennbar miteinander verbunden sind, insbesondere in einer Zeit, in der die Bedeutung tioneller Medien abnimmt und soziale Medien an gewinnen. Kritisches Hinterfragen von Informationen die Fähigkeit zur Überprüfung auf Richtigkeit sind elle Fähigkeiten, um demokratische Werte zu leben. Ich kann mir hier den Hinweis auf die gezielten Desinformationskampagnen Russlands, in der Regel immer lich zu stattfindenden Wahlen in Europa und in Deutschland, nicht verkneifen und möchte auch darauf hinweisen, dass zum Beispiel TikTok-Auszüge aus Plenarreden gerne sehr häufig geteilt werden. Eine Partei ist hier ders begabt und spricht die jungen Menschen auf scheinbar sehr gut an. (Dr. Frank Grobe (AfD): Weil wir es können! Wiebke Knell (Freie Demokraten): Strack-Zimmermann hat die meisten!) Da gilt Ihnen ein großes Kompliment. Aber, Herr das funktioniert halt auch nur mit undifferenzierter lung von Tatsachen. Wenn Sie, Herr Enners, behaupten, CDU wäre gegen den Digital Services Act gewesen, stimmt es einfach nicht. Sie war gegen das Umsetzungsgesetz auf nationaler Ebene. Ich darf an der Stelle zitieren, da ich das Zitat nicht wendig wiedergeben kann – Reinhard Brandl, Bundestagsabgeordneter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der batte –: „Hass und Hetze, Desinformation und digitale walt sind im Netz weit verbreitet. Der europäische Digital Services Act ist daher zu begrüßen.“ – Herr Enners. „Das deutsche Umsetzungsgesetz der Ampel, Digitale-Dienste-Gesetz, kommt dagegen viel spät und bleibt an mehreren Stellen lückenhaft.“ Das war die Kritik. „Es werden gleich fünf zuständige Behörden benannt“, usw. Hier geht es dann um die tur, die im deutschen Umsetzungsgesetz festgelegt ist. geht dann auch noch um die Bestimmtheit bei der stellung, wie Hass und Hetze eigentlich definiert Das waren die Kritikpunkte; und Sie sagen, die CDU/CSUBundestagsfraktion war gegen dieses europäische Das stimmt einfach nicht. Das ist ein Beispiel für verkürzte und undifferenzierte stellung politischer Inhalte in den sozialen Medien, Beispiel TikTok. Damit fangen Sie die Leute. Unsere gabe ist es – das sehe ich als eine – –

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