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Angela Dorn

18.06.2024 Sitzungen 21/12

verAls nächstem Redner gebe ich dem Abgeordneten Jürgen Frömmrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort. legen an Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): und Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Kalveram, der Kollege Rock und auch Staatssekretär Kuhn haben es gesagt: Das sind alles sehr überschaubare Regelungen, mit denen wir uns hier gerade beschäftigen. Aber die Regelungen sind schon wichtig, und an dem Beitrag, den wir gerade gehört haben, sieht man auch, wie sie gedeutet werden können. Ich will in Richtung der AfD nur eines sagen: Hier bewegen wir uns nicht in eine bedenkliche Richtung, sondern wir bewegen uns in eine rechtsstaatliche Richtung; (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe AfD) denn Hass und Hetze, Fehlinformation und Desinformation fallen nicht unter den Begriff der Meinungsfreiheit. Deswegen ist es die Antwort des Rechtsstaates, mit den Mitteln des Rechtes auf Fehl- und Desinformation zu reagieren, und dass das hier umgesetzt wird, ist richtig und begrüßenswert, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf AfD: Und wer entscheidet das? – Zuruf Dr. Frank Grobe (AfD)) Das folgt eigentlich einer Prämisse, die im normalen Diskurs vollkommen richtig ist. Was im realen Leben strafbar ist, also Beleidigungen, Desinformation, Hass und Hetze, muss auch im Netz verfolgbar und strafbar sein und muss unter Umständen auch – und dafür gibt es Institutionen – gelöscht oder gesperrt werden. Deswegen ist der Ansatz vollkommen richtig. Sie verstecken sich hinter dem Begriff der Meinungsfreiheit. Das ist nämlich nur ein Verstecken; denn das Einzige, was Sie damit erreichen wollen, ist, weiter Ihren Hass, Ihre Hetze und Ihre Desinformation zu verbreiten. Dagegen kann sich der Rechtsstaat schon gut zur Wehr setzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Andreas Lichert (AfD)) Der Staatssekretär und die Kollegen haben es gesagt: Wir passen hier die Regelungen an. Wir haben – was ich sehr begrüße – Regelungen aufgenommen, was die Frage der Regionalfenster angeht. Das hat uns hier auch schon des Öfteren beschäftigt. Die Regionalfenster sind für uns wichtig, gerade auch in einer sich ändernden Medienlandschaft, in der eine regionale Berichterstattung vielfach gar nicht mehr stattfindet. Deshalb brauchen wir bei den großen Fernsehanbietern regionale Plattformen und regionale Fenster, und deswegen ist diese Klarstellung richtig, und daraus folgend auch die Änderungen im hessischen Mediengesetz. Deshalb begrüßen wir das ausdrücklich, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein weiterer Punkt, der auch vom Staatssekretär angesprochen wurde, ist die Kompetenzzuweisung an die Landesmedienanstalten, was den Jugendmedienschutz angeht. Ich halte auch das ausdrücklich für eine richtige Entscheidung – viele von uns sind ja auch in der Medienanstalt mit dem Thema beschäftigt –, dass wir diejenigen, die hohe Kompetenzen in den Bereichen des Medienschutzes, aber auch der Medienkompetenzvermittlung haben, mit ins Boot nehmen und ihnen weitere Kompetenzen zuweisen. Das ist ausdrücklich ein richtiger Vorgang. Wir haben mit der Landesmedienanstalt eine wirklich gut aufgestellte Institution, die in diesem Bereich sehr hohe Kompetenzen hat, und wir verstärken das. Deswegen finde ich das, was Sie hier vorgelegt haben, zustimmungswürdig. Wir stimmen als Fraktion den beiden Gesetzesänderungen zu, wohl wissend, dass wir zur Medienkompetenzbildung wahrscheinlich noch einmal einen Diskurs führen müssen; denn ich glaube – die Kollegin Kalveram hat das bereits gesagt –, dass das in Zukunft eine zentrale Aufgabe für uns ist. Wir haben eine geänderte Medienlandschaft, wir haben Internetangebote, Plattformen und Social-Media-Angebote. Wir müssen junge Menschen auf das vorbereiten, womit sie dort konfrontiert werden, und darauf, dass sie sich dafür Kompetenzen aneignen. Ich glaube, dafür haben wir mit der Medienanstalt einen guten Partner. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗