Benedikt Kuhn
Euro Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und und Herren! Die Landesregierung hat Ihnen den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung medienrechtlicher auf Vorschriften vorgelegt. Dieser beinhaltet zum einen die Zuzum stimmung zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag und pragzum anderen die notwendigen Folgeänderungen im Hessischen Gesetz über privaten Rundfunk und neue Medien. Im Wesentlichen geht es bei diesen Änderungen um zwei gesunde Punkte. Erstens geht es um die Umsetzung des EU Digital Services Act, bei dem es um Regelungen für Anbieter von dass Vermittlungsdiensten und Onlineplattformen geht. Darauf Peraufbauend, erfolgen jetzt Anpassungen sowohl im Medienstaatsvertrag als auch im Jugendmedienschutz-Staatsver– trag. Wir reagieren damit auf Veränderungen in der Medienlandschaft und der Mediennutzung, die wir alle in den letzten Jahren beobachten konnten. Insbesondere junge Menschen in unserem Land nutzen überwiegend digitale Medienangebote. Dort findet sich mit Sicherheit viel Hilfreiches, Bildendes und Unterhaltsames, aber eben auch Schädliches und Illegales. Wir als Landesregierung sagen daan dieser Stelle sehr klar und deutlich: Das Sicherheitsversprechen des Staates muss auch in digitalem Raum gelten. aufgeru- (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) für Deshalb ist es richtig, dass wir mit diesen Änderungen zu einem besseren Jugendmedienschutz auf digitalen Plattformen beitragen. Wichtig ist dabei insbesondere eine Neuregelung der Aufsicht. Für die sogenannten großen und doch – sehr großen Onlineplattformen und Onlinesuchmaschinen ist die Europäische Kommission zuständig. Darüber hinaus ist die Verantwortlichkeit für die Aufsichtsstruktur bei kleineren Anbietern bei den EU-Mitgliedstaaten angelagert. Für Deutschland macht das aktuell die Bundesnetzagentur. Mit den Regelungen, die wir jetzt vorschlagen, stellen wir ihr weitere Behörden zur Seite. Mit dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag werden auch die Landesmedienanstalten als zuständige Behörde für den Bereich Jugendmedienschutz benannt; denn – ich glaube, das können wir mit Fug und Recht sagen, und deshalb haben wir uns als Land dafür eingesetzt – dort sitzt bereits die entsprechende Kompetenz. Anträ- (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) Der zweite Punkt bei der Änderung der Regelungen ist, Dadass wir bei den Regionalfenstern endlich Klarheit schafweiteren fen. Wie Sie alle wissen, legt diese Landesregierung einen Schwerpunkt auf das Thema „Heimat und Regionalität“. Mit RTL und Sat.1 Hessen haben wir ein regionales Analle gebot, das einen wichtigen Beitrag zur Medienvielfalt in unserem Land leistet. Gerade in Zeiten von Desinformation und Fake News ist es wichtig, dass wir durch den öffentlich-rechtlichen, aber eben auch durch den privaten Rundfunk fundierte Informationen bekommen. Mit dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag stellen wir deshalb klar, dass die beiden größten Veranstaltergruppen – das sind aktuell RTL Deutschland und ProSiebenSat.1 – bei den reichweitenstärksten bundesweit verbreiteten Fernsehvollprogrammen weiterhin zum Anbieten von Regionalfenstern verpflichtet werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Staatsvertrag soll zum 1. Oktober 2024 in Kraft treten. Ich bin davon überzeugt, dass er zu zweierlei beitragen wird: zum einen zum Schutz unserer Jugend und zum anderen zur Sicherung unserer regionalen Medienvielfalt. Ich bitte Sie daher schon heute um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und freue mich auf die kollegiale Beratung im Hauptausschuss. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)
