Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Herr Staatsminister Prof. Dr. Poseck, haben das Wort zur Beantwortung. ein Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz: mit guten Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr AbgeEin- ordneter Dr. Grobe, ich gehe davon aus, dass Sie Ihre werFrage vor dem Hintergrund der Presseberichterstattung zu missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen gestellt haben. Dort wurde von mehreren Fällen insbesondere aus deBerlin berichtet, in denen Väter eine Vielzahl von Kindie dern verschiedener ursprünglich ausreisepflichtiger Frauen eine anerkannt und damit den legalen Aufenthalt ermöglicht kann. haben sollen. Diese Kinder werden in der Presseberichterstattung unsachlich und abschätzig als Ankerkinder beErzeichnet. Wirt- (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist der Stil der AfD!) Thema SpitPositiv Diese Berichte sind der Landesregierung bekannt. Die Inbundes- nenministerkonferenz und die Justizministerkonferenz fordern den Bund seit Längerem auf, einen Gesetzentwurf zu einer Überarbeitung der Regelungen zu missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen – dies betrifft § 1597a BGB dass und § 85a Aufenthaltsgesetz – zu erstellen. Die Regelung in eides § 85a Aufenthaltsgesetz bedarf einer Reform, da der hat. Nachweis des Missbrauchs der Vaterschaftsanerkennung aufgrund der aktuellen Regelungen nur sehr schwer geführt den werden kann. Zuletzt führte der Bund eine gemeinsame Erhebung bei den Anwendern der geltenden Regelungen zu missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen durch. Im Rahmen der für Abfrage teilten die hessischen Ausländerbehörden für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2021 der mit, dass dort ca. 100 Missbrauchsprüfungsverfahren eingeleitet worden seien. In ca. 20 Fällen habe die AuslänRe- derbehörde die Missbrauchsprüfung mit der Feststellung abgeschlossen, dass die Anerkennung der Vaterschaft missbräuchlich sei. Am 30. April 2024 haben die Bundesministerien des Innern und der Justiz einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine rechtswirksame Anerkennung der Vaterschaft Nachbei einem aufenthaltsrechtlichen Gefälle zwischen den Beteiligten die Zustimmung der Ausländerbehörde vorausdransetzt, wenn das Kind nicht leiblich vom Anerkennenden Herr abstammt. Neu geregelt werden unter anderem Vermuich tungstatbestände, die als Anhaltspunkte für einen Anerkennungsmissbrauch sprechen können. Auch die Rücknahme rufe der ausländerbehördlichen Zustimmung mit Wirkung für das die Vergangenheit ist grundsätzlich möglich. Die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigten Rechtsänderungen sind zu begrüßen. Sie erscheinen geeignet, missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiver zu verhindern. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. Juni 2024 beschlossen. Nun bleibt das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.
