Heike Hofmann
dieBÜND- Meine Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete Anders, mit einer Volksabstimmung – daran möchte ich eingangs erinnern – zur Wahl des 20. Hessischen Landtages am 28. Oktober 2018 erfolgte die Festschreibung der Kinderrechte in der Verfassung des Landes Hessen. Im Sinne der Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention wurden doch durch die Verfassungsänderung Schutz- und Förderrechte mit sowie ein altersgemäßes Recht auf Mitbestimmung bestäeinmal. tigt und gestärkt. Ich denke, das war ein großer Erfolg. Ich zitiere deshalb aus der Hessischen Verfassung: eindeu„Jedes Kind hat das Recht auf Schutz sowie auf AusFörderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwas wortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. müssten Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das KoWohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigenwas der Gesichtspunkt. Der Wille des Kindes ist in allen gemeint Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den ein- geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen. Die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Eltern bleiben unberührt.“ Es ist nicht nur bei diesen Worten geblieben, sondern bereits 2020 hat das Land Hessen als einziges Bundesland das mit Miriam Zeleke als Beauftragte für Kinder- und Jugendrechte eine hauptamtliche Beauftragte auf diesen Posten berufen. Das zeigt die große Bedeutung dieses Themas für das Land Hessen; denn unsere Kinder sind unsere Zukunft. und Es freut mich sehr, Ihnen auch im Plenum ausdrücklich mitteilen zu dürfen, dass die Beauftragte der Hessischen bedarf Landesregierung für die Förderung und Beteiligung von Wir trägt. Kindern und Jugendlichen auch zukünftig dem HSMI konzen- (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: HMSI!) nicht zugeordnet ist. Frau Miriam Zeleke wird diese Aufgabe auch in dieser Legislaturperiode mit ihrer hohen Expertise, sind. ihrem hohen Engagement und ihrer hohen Leidenschaft für das Themenfeld wahrnehmen, und darüber freue ich mich sehr. (Vereinzelter Beifall SPD)
