Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Abgeordneter Martin, ich möchte zwei Aspekte beleuchten, zum einen, was die Prüfung der Schulgeldfreiheit betrifft, und zum anderen den Zeitpunkt, wann sie umgesetzt wird. Zum zweiten Punkt, der Umsetzung der Schulgeldfreiheit: Dafür hat die Landesregierung fünf Jahre Zeit. Zur Prüfung – jetzt bitte ich darum, wirklich aufmerksam zuzuhören; denn das mag dazu dienen, ein tieferes Verständnis dafür zu gewinnen, warum eine wirklich konzentrierte Prüfung erforderlich ist –: Hier komme ich zunächst auf den Aspekt der Mitnahmeeffekte und der Anrechnung auf andere Fördersysteme zu sprechen. Diese gilt es nämlich zu vermeiden. Deswegen ist die gründliche Prüfung nicht trivial und beansprucht Zeit. Mitnahmeeffekte könnten beispielsweise dadurch entstehen, wenn den Schülerinnen und Schülern der Erstausbildung an den zweijährigen Höheren Berufsfachschulen und den Studierenden der Fachschule, also in der Weiterbildung, die Schulgelder nach Abschluss der Aus- oder Weiterbildung erstattet werden. Das könnte private Anbieter zur Erhöhung des Schulgeldes motivieren, weil es ohnehin am Ende seitens des Landes erstattet wird. Eine Erhöhung der Preise und dementsprechend auch höhere Kosten für das Land und die Erstattung der Kosten für den Besuch einer Fachschule führen zur Anrechnung auf die Aufstiegsfortbildungsförderung, das sogenannte Meister-BAföG, weswegen eine erfolgreiche Absolventin oder ein erfolgreicher Absolvent der Weiterbildung die erhaltene Förderung im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes in Höhe der Prämie zurückzahlen müssten. Die zurückgezahlten Prämien würden dann größtenteils an den Bundeshaushalt zurückfließen – das würde Herrn Bundesfinanzminister Lindner sicher sehr freuen. Länder zahlen hier – ich will es an dieser Stelle nur anführen, damit es klar wird – 22 % beim Meister-BAföG. Insofern ist man angesichts dieser Komplexität bei einer Prüfung wirklich zwingend gehalten, das ganz genau zu machen, statt ein Durcheinander zu bereiten.
