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Astrid Wallmann

18.06.2024 Sitzungen 21/12

Vielen Dank. – Herr Staatsminister Schwarz, Sie haben Wort. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung Chancen: Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Sehr geehrter Abgeordneter Martin, die Thematik Ihrer Fragestellung ausgesprochen komplex, weshalb ich sie mit Blick auf Zuständigkeit meines Hauses einmal grundsätzlich len möchte. (Vereinzelte Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE NEN – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE NEN): Die Frage war eigentlich einfach!) Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und cen ist zuständig für die Erstausbildung zur staatlich prüften Sozialassistentin bzw. zum staatlich geprüften zialassistenten. Hierbei handelt es sich um eine vollschulische Ausbildung im Rahmen der zweijährigen Berufsfachschule für Sozialassistenz, die auf dem Niveau wie die duale Ausbildung verortet ist. Diese bildung ermöglicht die Aufnahme einer Tätigkeit als kraft zur Mitarbeit. Darüber hinaus liegt die Weiterbildung erstens zur anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten zieher, zweitens zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin bzw. zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger sowie drittens zur staatlich anerkannten agogin bzw. zum staatlich anerkannten Heilpädagogen den Fachschulen für Sozialwesen in der Verantwortung meines Hauses. Die Erstausbildung und die Weiterbildung an den chen Schulen ist kostenfrei. Für die Erstausbildung an Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz kann Schülerin und jeder Schüler ortsnah ein kostenfreies fentliches Beschulungsangebot für die Ausbildung Hessenweit konnten im aktuellen Schuljahr 2023/2024 geeigneten Bewerbungen berücksichtigt werden. hinaus stehen noch 750 freie Schulplätze zur Verfügung. Jedoch können persönliche Präferenzen der Schülerinnen und Schüler dazu führen, eine Schule in freier Trägerschaft zu wählen – in diesem Fall kann ein Schulgeld anfallen. Nun zu den drei Weiterbildungen, die mein Haus wortet: Erstens. Für die Weiterbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher stehen durch die Verteilung der Fachschulen über ganz Hessen ebenfalls ortsnah kostenfreie Schulplätze in ausreichender 38. Zahl an öffentlichen Schulen zur Verfügung. Auch hier von können persönliche Präferenzen zur Wahl einer Schule in freier Trägerschaft führen. Zweitens. Die Weiterbildung zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin bzw. zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger kann in Hessen an fünf Fachschulen in öffentlicher und an acht Fachschulen in freier Trägerschaft stattfinden. Vor diesem Hintergrund möchten wir ange- das Weiterbildungsangebot an öffentlichen Schulen in diesem Bereich ausbauen. Mit der Käthe-Kollwitz-Schule in Wetzlar gibt es bereits eine weitere öffentliche Schule, die die Weiterbildung in der Fachrichtung Heilerziehungspflege ab dem kommenden Schuljahr bei einer entsprechenden Nachfrage anbieten das könnte. Auch für die Weiterbildung in der Fachrichtung Heilerziehungspflege stehen hessenweit noch schulgeldfreie Plätze zur Verfügung, die bei einem entsprechenden Bedarf ausgeweitet werden können. und Drittens. Die Weiterbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin bzw. zum staatlich anerkannten Heilpädagogen Herr besuchen 102 Studierende ausschließlich an Fachschulen ist in freier Trägerschaft. Für die Weiterbildung im Bereich die der Heilpädagogik wird im Übrigen geprüft, ob ein darstel- entsprechendes öffentliches Angebot eingerichtet werden kann, was jedoch von der Nachfrage abhängt. Jetzt zu Ihrer Frage nach der Umsetzung der SchulgeldfreiGRÜGRÜ- heit. (Lachen und demonstrativer Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Mathias ChanWagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): geSo- Damit hätten wir schon gar nicht mehr gerechnet! –

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