Prof. Dr. Roman Poseck
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Abgeordnete Klaes, in Hessen werden Abschiebungen in den Iran derzeit weiterhin nur gegenüber Gefährdern, schweren Straftätern und Personen, bei denen das Ausweisungsinteresse besonders schwer wiegt, sowie Ausreisepflichtigen, die hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern, durchgesetzt. Ein formaler Abschiebestopp im Sinne des § 60a Aufenthaltsgesetz bestand nie, sodass auch keine Erneuerung geplant ist. Aber noch einmal: Abschiebungen finden gegenwärtig nur von Gefährdern, Straftätern und den genannten Personen statt. Wir haben in dieser Woche noch die Innenministerkonferenz. Dort wird das Thema Abschiebungen in den Iran auch Gegenstand der Erörterungen sein.
