Heike Hofmann
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Diese Koalition kündigt nicht nur an, sie liefert. In der Plenarsitzung am 6. Februar 2024 habe ich zusammen mit den Abgeordneten Matthias Körner und Heiko Kasseckert aus unserem Koalitionsvertrag zitiert und klargestellt, dass wir die Sonntagsöffnung für voll automatisierte Verkaufsflächen, die ohne Verkaufspersonal auskommen, durch eine Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes zügig ermöglichen werden. Ich danke den Fraktionen der CDU und der SPD und auch der Fraktion der Freien Demokraten ausdrücklich, dass sie dieses Vorhaben so zügig umgesetzt haben: nah bei den Menschen für die Menschen in unserem Land. (Beifall CDU, SPD und Freie Demokraten) Auch hier ging Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Aber ich gehöre diesem Hause fast 25 Jahre an, und ich kann Ihnen sagen: Mit solcher Fortune so zügig einen so gründlichen Gesetzentwurf vorzulegen, das sucht seinesgleichen. Vielen Dank an die regierungstragenden Fraktionen. (Beifall CDU und SPD) Diese Koalition hat nämlich versprochen, für die Menschen da zu sein, pragmatische Lösungen auf den Tisch zu legen und für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen. Das gelingt auch mit diesem Gesetzentwurf. Es ist wichtig, eine breit akzeptierte und rechtlich tragfähige Lösung zu entwickeln. Ich bin der Überzeugung, dass das mit diesem Gesetzentwurf gelungen ist. Ich bin auch dankbar, dass mein Haus und ich dieses Gesetzesvorhaben tatkräftig unterstützen durften. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, dabei ist das kein einfaches Vorhaben; denn die Aspekte, die hier zu bedenken sind, zum einen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und aktuelle gesellschaftspolitische Entwicklungen, zum anderen die verfassungsrechtlichen Aspekte des Sonn- und Feiertagsschutzes und des Arbeitnehmerschutzes, müssen gegeneinander abgewogen und in einer tragfähigen Lösung, wie wir sie in dem Gesetzentwurf vorgesehen haben, abgebildet werden. Die Politik bewegt sich eben immer in einem Spannungsverhältnis: Dort konkurrieren vielleicht verschiedene Belange miteinander, aber am Ende des Tages müssen sie gegeneinander abgewogen werden, und es muss eine Lösung gefunden werden. Ich darf daran erinnern, was der Ausgangspunkt dieser Beratungen gewesen ist: die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Dezember 2023, in der das Gericht klargemacht hat, dass die Regelungen des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes grundsätzlich für Verkaufsstellen, eben auch für voll automatisierte Verkaufsstellen, gelten. Das ist der Ausgangspunkt dieser Beratungen. Dabei ist es selbstverständlich schwierig – das will ich offen zugeben –, dem einen oder anderen Bürger wirklich zu vermitteln, was die Argumente des Gerichts waren. Deshalb ist es richtig, dass der Gesetzgeber jetzt handelt. In diesem Gesetzentwurf geht es darum, für eine rechtlich tragfähige Lösung für die Gewährleistung einer guten Nahversorgung sowohl im ländlichen Raum als auch im urbanen Raum zu sorgen und die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. Das ist das Ziel, und das ist der Job, den die Landesregierung hier macht, auch mit diesem konkreten Gesetzentwurf. Vielen Dank dafür. (Beifall CDU und SPD) Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich: Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir erreichen, dass man für eine Öffnung am Sonntag ist. Es geht darum – das ist schon angesprochen worden –, auch den Sozialraum zu entwickeln, die Möglichkeiten der Begegnung. Das heißt, wenn ich in einem solchen Markt etwas kaufe, finde ich dort auch eine Begegnungsmöglichkeit. Dort gibt es vielleicht noch kulturelle Angebote, viele andere Dinge, die sich zu dem Angebot der voll automatisierten Verkaufsstelle hinzugesellen. Deshalb sage ich: Ja, hier geht es um ein Mehr an Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. (Beifall CDU und SPD) Ich will das an dieser Stelle aber noch etwas vertiefen, weil Sie, Herr Meier, das angesprochen haben, und dazu auch ein bisschen Aufklärungsarbeit leisten. Was muss dieser Gesetzentwurf leisten? Nach der Rechtsprechung bedarf es eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, um nach einer Abwägung eine Ausnahme vom Verfassungsgut der Sonn- und Feiertagsruhe zu rechtfertigen. Es bedarf eines gewichtigen Grundes. Das sind, wie wir dem Gesetzentwurf entnehmen können, geänderte Lebensumstände der hessischen Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf den rasch fortschreitenden gesellschaftlichen Wandel, eine sich ändernde soziale Wirklichkeit und vor allen Dingen auch eine zunehmend durch die Digitalisierung geprägte Gesellschaft, was sich natürlich auch im Einkaufsverhalten der Bürgerinnen und Bürger widerspiegelt. Die technischen Entwicklungen, die digitale Nahversorgung, das wird in diesem Gesetzentwurf mit in den Blick genommen. Ich finde den Ansatz genau richtig, zu sagen: Ja, es geht vor diesem Hintergrund um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine gute Lebensqualität und attraktive Lebensräume in Hessen. Das steht zu Recht im Fokus dieses Gesetzentwurfs, meine Damen und Herren. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Ich darf hier aus dem Koalitionsvertrag zitieren: (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, gerne!) „Ob großstädtischer Kiez, Kleinstadt oder Dorf – wir respektieren und schützen jede Form von Heimat und unterstützen unsere Gemeinden und Kommunen, denn sie machen unser Land so lebenswert. Lebensqualität ist für uns keine Frage der Postleitzahl, sondern ein universeller Auftrag.“ Wie recht hat diese Koalition mit dieser Landesregierung. (Beifall CDU und SPD) In der Tat geht es um gleichwertige Lebensbedingungen diesem Land, die wir entsprechend stärken und wollen. Ich will an der Stelle noch einmal deutlich dass wir mit diesem Gesetzentwurf das Regel-AusnahmePrinzip und auch dieses Schutzkonzept formuliert Es bedarf eines Schutzkonzeptes. Es ist zum einen begrenzte Quadratmeterzahl von 120 Quadratmetern, andern aber auch das eingeschränkte Sortiment. Ich das an einem Beispiel deutlich machen. Es ist richtig: In diesen voll automatisierten Verkaufsflächen kann man Kaffeebohnen kaufen, aber eben nicht Kaffeeautomaten. Genau das ist Bestandteil des konzeptes, das verfassungsrechtlich geboten ist, (Zuruf Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Weitere Zurufe) damit die Rechtssicherheit und die Verfassungskonformität gegeben sind, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und SPD)
