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Sascha Meier

GRÜNE 16.05.2024 Sitzungen 21/10

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ein paar positive Worte vorausschicken: Ich freue mich natürlich, dass es die regierungstragenden Fraktionen nach über einem Vierteljahr hinbekommen haben, uns hier einen Gesetzentwurf auf den Tisch zu legen. Eine kurze Anmerkung von wegen „schnell“. Es ist erfreulich, zu sehen, dass die Landesregierung nun beginnt, sich den echten Herausforderungen unserer Wirtschaft und Gesellschaft zu stellen. Ich will eines klarstellen: Wir GRÜNE sind nie gegen die Aufnahme von autonomen Verkaufsstellen in den Gesetzestext gewesen. Allerdings sind wir gegen die Ausweitung von verkaufsoffenen Sonntagen auf Kosten der Arbeitnehmer gewesen. Es ist ziemlich bedauerlich und unangemessen, das miteinander zu verknüpfen, Frau Claus. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum brauchen wir eigentlich autonome Minimärkte? Nicht nur weil tegut, REWE und Co. expandieren wollen, sondern weil sie ein gewaltiges Plus für die Nahversorgung im ländlichen Raum sein können. Beim Durcharbeiten des Gesetzentwurfs sind mir mehrere kritische Punkte aufgefallen. Zuallererst wäre es gut gewesen, alle demokratischen Fraktionen mitzunehmen, die sich offen für die Aufnahme autonomer Minimärkte in das Ladenöffnungsgesetz gezeigt haben. Es ist zwar nachvollziehbar, dass Sie mit verschiedenen Verbänden im Austausch gewesen sind, Frau Ministerin Hofmann. Das ist definitiv lobenswert. Genau diese Ergebnisse hätten Sie aber auch gern an alle Fraktionen geben können, nicht nur an die regierungstragenden Fraktionen, wie von Ihnen übrigens auch öffentlich geäußert. Schließlich sind Sie Staatsministerin des Landes Hessen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Durch Ihre internen Diskussionen und Ihr Hin und Her im Koalitionsvertrag haben Sie Unsicherheiten geschürt. (Hartmut Honka (CDU): Ach Gott, ach Gott!) Tegut hat seine Expansionspläne vorerst ausgesetzt. Andere Akteure haben von der Expansion nach Hessen vorerst abgesehen. Mit Ihrem Gesetzentwurf könnte es dazu kommen, dass andere Akteure nicht den Weg in unser schönes Hessen finden. Der Gesetzentwurf ist so, wie er jetzt auf dem Tisch liegt, kein vollkommen neuer Wurf. Die Festlegung bei der Quadratmeteranzahl für einzelne Akteure am bereits bestehenden Markt kommt mir ein bisschen diffus vor. Warum wird auf die 100 Quadratmeter aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf der FDP verzichtet? Warum wird jetzt eine Verkaufsflächengrenze von 120 Quadratmetern in den Raum gestellt? Wird dann das Gesetz kurzfristig wieder verändert, sollte ein Anbieter mit einer Verkaufsfläche von 140 Quadratmetern auf den hessischen Markt wollen? Frau Ministerin Hofmann, vielleicht können Sie uns auch erklären, warum man sich bei dem Gesetz nicht beispielsweise an die Regelung in Mecklenburg-Vorpommern gehalten und die Gesetzeslage von dort übernommen hat. Nach dem Auslaufen des dortigen Ladenöffnungsgesetzes hat man ein neues Öffnungszeitengesetz geschaffen. Da existieren keine Quadratmetereinschränkungen, keine Sortimentsbeschränkungen. Ich habe übrigens gehört, dass die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern eine Sozialdemokratin ist und sogar mit den LINKEN koaliert. Neu wäre mir, dass sie eine Neoliberale wäre, die den Handel in die Automatisierung treiben oder den Rückbau der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorantreiben möchte. können Sie erklären, dass Sie die Novellierung des schen Ladenöffnungsgesetzes mit diesen Einschränkungen versehen? Sie begrenzen in Ihrem Entwurf die Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs auf „Lebens- und Genussmittel, zeugnisse für den Haushaltsbedarf und Hygieneartikel“. Bedeutet Ihr Gesetzentwurf, dass Sie in die Sortimente digitalen Kleinstmärkten eingreifen möchten? Möchten vorschreiben, dass keine Einlagen für Schuhe, keine nen Strumpfhosen oder Söckchen, keine Schreibutensilien, keine Zeitungen, keine Bücher, kein Flickzeug, keine verkäuflichen Arzneimittel, die ohne Nachweis der kenntnis verkaufsfähig sind, oder Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden dürfen? Die Hessische Landesregierung bzw. die regierungstragenden Fraktionen müssen das Rad nicht neu erfinden. lang ist das Gesetz auch gut ohne eine Neufassung Begriffs ausgekommen. Sie müssen keine Bürokratie bauen, schon gar nicht dann, wenn wir einen neuen einzigartigen Entbürokratisierungsminister haben. Er te sich eigentlich mit Bürokratieabbau beschäftigen, nicht neue Arbeit durch die Kolleginnen und Kollegen Kabinetts bekommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Neufassung des Begriffs bedeutet genau das. schränken dadurch unternehmerische Freiheiten ein könnten dabei zur Verunsicherung von einigen Unternehmen beitragen. Auch hier geht Hessen wie an Stellen wieder einen restriktiveren Weg. Sieht so die terstützung für die Sicherstellung der Nahversorgung Trotz all der Kritik und Fragen sind wir dennoch sehr darüber, dass den Expansionsplänen von tegut und Unternehmen nachgegangen werden kann. Uns GRÜNEN ist es auch weiterhin wichtig, Beschäftigten ihre Tage Entspannung und der seelischen Erholung zu garantieren und natürlich auch den Kirchgang. Genau das wäre mit dem ursprünglichen FDP-Gesetzentwurf möglich wesen. (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) In Zeiten des grassierenden Fachkräftemangels, in es auch aufgrund der demografischen Situation vor in dünn besiedelten ländlichen Regionen immer schwieriger wird, vakante Stellen im Verkauf überhaupt noch besetzen – dabei spreche ich übrigens aus persönlicher fahrung –, werden digitale und innovative Konzepte wichtiger. Wir sind auf sie angewiesen. Hybride Verkaufsmodelle haben sich bereits bei vielen Supermärkten, countern und auch anderen Einzelhändlern durchgesetzt. Es kommt darauf an, ob wir als Wirtschaftsstandort traktiv bleiben, Arbeitsplätze in der Entwicklung fen, Innovation betreiben oder ob wir von der Innovation getrieben werden. Vor allem ältere und eingeschränkte Menschen brauchen nicht nur eine bessere und gesicherte Daseinsvorsorge, sondern auch einen sozialen Treffpunkt. Dieser kann eine solche autonome Verkaufsstelle sein, vor allem dann, wenn der Ortskern ausgestorben und Vereinskultur eingeschränkt ist, aber auch nur, wenn Betreiben der autonomen Verkaufsstelle betriebswirtschaftlich rentabel ist. Das werden sie meist wegen der zungskäufe von anderen Menschen, die zumeist am tag oder in der Nacht darauf zurückgreifen. Wie Ich kann für die GRÜNE-Fraktion auf jeden Fall klarmaHessi- chen, dass wir dem Gesetzentwurf positiv zugeneigt sind, auch wenn er an einigen Stellen nicht ganz nachvollziehbar ist. Trotzdem löst er im ersten Moment das Problem für zumindest einen wichtigen regionalen Marktteilnehmer. Das Gesetz darf zu keinem Hemmnis für innovative und Erdigitale Verkaufskonzepte werden. Deswegen werden wir von den Gesetzentwurf auch im Ausschuss weiter kritisch begleiten. Wir freuen uns auf die Anhörung in der nächsten Sie dün- Ausschusswoche. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) frei SachWir müssen den Handel in Hessen stärken, Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schützen und Arbeitsplätze sichern. Deshalb braucht es Innovationen. Wir müssen sie stärker ermöglichen und fördern. Unser Ziel muss es sein, den Menschen nicht nur, aber vor allem im ländliBischen Raum eine bessere Daseinsvorsorge zu ermöglichen. dieses Das sollte uns einen. aufund (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sollaber des Präsidentin Astrid Wallmann: Vielen Dank. – Für eine Kurzintervention hat sich der Abgeordnete Körner von der SPD-Fraktion gemeldet. Sie und

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