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Prof. Dr. Roman Poseck

16.05.2024 Sitzungen 21/10

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, Herr Promny, dass Sie gleich noch nach vorne treten. Ich will aber schon deutlich machen, dass ich es als Mitglied der Landesregierung nicht zulasse, dass Sie Mitglieder dieser Regierung in den mittelbaren Kontext eines Korruptionsskandals stellen; denn, wenn man „Amigo“ und CSU in einem Zusammenhang bringt, kommt man jedenfalls sehr schnell zu diesem Zusammenhang, und das weise ich klar zurück. (Beifall CDU und SPD) Lassen Sie mich zunächst den Blick zurück auf die Tarifvertragsverhandlungen werfen, die wir im März dieses Jahres hatten. Wir haben am 14. und bis in den Morgen des 15. März intensive Verhandlungen in Bad Homburg geführt. Dabei gab es durchaus unterschiedliche und jeweils berechtigte Interessen: auf der einen Seite die Interessen der Bediensteten, die zu Recht auch im Hinblick auf gestiegene Lebenshaltungskosten eine Erwartung an das Land mit Blick auf eine bessere Bezahlung haben, auf der anderen Seite natürlich auch die Interessen des Landeshaushaltes. Wir erleben – gerade am heutigen Tag ist es wieder deutlich geworden –, dass infolge der schwachen Konjunktur die Haushaltslagen eher schwieriger werden. Es ist in diesen intensiven Verhandlungen auch aufgrund eines Nachgebens beider Seiten am Ende gelungen, einen guten Ausgleich hinzubekommen. Auf der einen Seite steht ein deutliches Lohnplus für die Bediensteten. Auf der anderen Seite steht ein Kraftakt für das Land Hessen, den wir aber zu leisten bereit sind. Die Erhöhungen, die im Raum stehen – da habe ich durchaus auch die Erhöhungen nach dem Gesetzentwurf für die Beamten, für die Richter und für die Versorgungsempfänger einbezogen –, bedeuten für den Landeshaushalt in diesem und im nächsten Jahr Mehrbelastungen in Höhe von mehr als 1,5 Milliarden Euro. Ich glaube, das zeigt, über welche Kraftanstrengung wir an dieser Stelle reden. Ich bin den Fraktionen von CDU und SPD ausgesprochen dankbar dafür, dass sie diesen Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, auf die Richter und auf die Versorgungsempfänger so schnell in den Landtag eingebracht haben; denn in der Tat haben wir im Rahmen der Tarifverhandlungen zugesagt, dass es zu einer systemgerechten und zeitgleichen Übertragung des Tarifergebnisses kommt. Die Rahmendaten sind bereits genannt worden. Es wird in diesem Jahr einen Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro geben, der steuerfrei ist. Im kommenden Jahr sind dann lineare Erhöhungen von 4,8 und 5,5 % für alle vorgesehen. Davon profitieren 106.000 Beamte und Richter. Davon profitieren 86.000 Versorgungsempfänger. Ich sage es ganz deutlich: Diese verdienen das, was sie jetzt zusätzlich bekommen sollen. Sie sind nämlich die tragende Säule unseres demokratischen Rechtsstaats. Sie sorgen für eine funktionierende Verwaltung, für gute Bildung in unseren Schulen, für eine handlungsfähige Polizei und für eine unabhängige Justiz. Wir sind all diesen Bediensteten zu Dank verpflichtet, und wir geben ihnen Rückendeckung und Wertschätzung, gerade auch in herausfordernden Zeiten. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE NEN) Dieser erhebliche Zuschlag in der Besoldung, in der gütung ist auch ein Zeichen von Wertschätzung für tungsträger in unseren Behörden, in unseren Gerichten. Lassen Sie mich etwas zum Sockelbetrag sagen. Die zahlung der Tarifbeschäftigten und die Besoldung von amten unterliegen zum Teil unterschiedlichen Anforderungen. Im beamtenrechtlichen Bereich gibt es nun sehr klare verfassungsrechtliche Prinzipien. Lieber Herr Sippel und lieber Herr Promny, ich bin was überrascht, dass Sie mit diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen etwas leichtfertig umgehen und das sungsrecht eher als Angebot à la carte betrachten. (Zuruf Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE NEN)) Ich sage es sehr deutlich: Teil der verfassungsrechtlichen Vorgaben ist es, dass es in der Beamtenbesoldung ein standsgebot geben muss und dass das Leistungsprinzip gehalten wird. Das ist aus unserer Sicht nur gewährleistet, wenn man eine lineare Erhöhung vornimmt. Diesem folgen auch viele andere Bundesländer, die das wie wir sehen. Auch der Beamtenbund sieht es so wie wir. Es ist zitiert worden – ich will es auch noch einmal machen – aus der Presseerklärung des Beamtenbundes dieser Woche: Die lineare Besoldungsanhebung ist einzig verfassungsrechtlich zulässige und unbedenkliche Form der Umsetzung“. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Es gibt eine einzige Gewerkschaft, die offensichtlich einer anderen Bewertung kommt, wobei sie etwas verständlich – das ist nett ausgedrückt – von VerwaltungsKlein-Klein spricht. Ich will es deutlich sagen, sungsrecht ist kein Verwaltungs-Klein-Klein. – Das ist GdP, die sich ein anderes Ergebnis gewünscht hätte. Herr Promny, ich glaube, Sie haben auch auf die sche Polizeigewerkschaft Bezug genommen. Da will Sie auch auf die Presseerklärung der Deutschen Polizeigewerkschaft verweisen, die an dieser Stelle ganz eindeutig ist. Ich zitiere: „Ein Sockelbetrag ist in der Beamtenbesoldung möglich, da das Abstandsgebot zwischen den soldungsgruppen eingehalten werden muss. Der ckelbetrag ist also … nicht verfassungskonform.“ Auch das ist eine ganz klare Aussage einer Gewerkschaft, obschon gerade die von dieser Gewerkschaft vertretenen Bediensteten von der linearen Erhöhung nicht unbedingt profitieren. Das räume ich ein. Aber wir halten uns an Verfassungsrecht. Das ist hier jedenfalls der Maßstab das, was wir uns als Umsetzung vorgenommen haben. Wir folgen damit auch einem Beschluss, den der Länder-Arbeitskreis Besoldung im Rahmen seiner im November 2023 so getroffen hat. Lassen Sie mich zum Schluss noch zu zwei Punkten men. Herr Sippel, Sie haben das Thema Beihilfe angesprochen. Ich räume ein, dass es schneller gehen sollte. sage auch zu, dass wir an diesem Thema arbeiten. sind auch an dem Thema dran. Wir haben mit dem GRÜ- rungspräsidium Kassel auch schon ein Konzept erarbeitet, dass es schneller geht im Interesse unserer Beamtinnen und Beamten und auch im Interesse der VersorgungsempfängeVerrinnen und Versorgungsempfänger. LeisEs ist halt so: Die Zahl der Anträge ist deutlich gestiegen. Es hat rechtliche Änderungen gegeben. Das hat viele VerBefahren komplizierter gemacht. Aber das Ziel ist klar. DieBeses Ziel werden wir auch erreichen. Das sage ich Ihnen jedenfalls zu. einmal Lassen Sie mich noch auf den Chef der Staatskanzlei zu sprechen kommen. Der Chef der Staatskanzlei war in den etletzten Jahren immer im Rang eines Ministers. Insofern hat sich die Frage der Besoldung als Staatssekretär nicht geVerfasstellt. Es war im Bundesland Hessen über viele Jahrzehnte üblich, den Chef der Staatskanzlei, wenn er im Rang eines GRÜ- Staatssekretärs ist, besonders herauszuheben. Es war in früheren Jahren – auch in den Jahren mit der Regierungsbeteiligung der FDP – üblich, den Chef der Staatskanzlei nach B 10 zu besolden. Daher wird da ein alter RechtszuAbstand wiederhergestellt. Ich glaube, das ist alles andere als einein Skandal. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Weg (Beifall CDU und SPD) genauso

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