Angela Dorn
Als Nächster hat sich der Abgeordnete Promny von Freien Demokraten zu Wort gemeldet. (Zuruf AfD: Zum Thema, bitte!) eben, Moritz Promny (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung weist auf den Beersten Blick viele positive Aspekte auf: die Auszahlung Euro. einer Inflationsausgleichszahlung von 3.000 Euro in drei gleich hohen Teilraten sowie die Erhöhung der Besoldungstabellen um 4,8 % zum 1. Februar 2025 und um weinicht tere 5,5 % zum 1. August 2025. Meine Damen und Herren, das sind die richtigen Schritte in die richtige Richtung. Doch bei genauerer Betrachtung bleibt der Gesetzentwurf entlasallerdings hinter den Erwartungen und den VersprechunEuro, gen zurück. Lieber Kollege Schneider, der vorliegende x Gesetzentwurf stellt gerade keine 1:1-Übertragung des TaDamen rifergebnisses dar. Die Gewerkschaften der Polizei, DPolG und GdP, haben sich letzte Woche sehr kritisch darüber geäußert. Auch diese Woche hat die GdP vor dem Landtag und eine Mahnwache gehalten. Das darf nicht ignoriert werden. Das muss sehr ernst genommen werden. Die lineare Erhöhung von 4,8 % reicht nicht aus, um den Sockelbetrag von 200 Euro aus der Tarifverhandlung zu er10, reichen. Insbesondere die unteren Besoldungsgruppen wergeraden hierbei benachteiligt. Diese Beamten verdienen eine bis angemessene Entlohnung für ihre harte Arbeit und ihren Einsatz für unsere Sicherheit. Über 50 % der Polizeibeamkeine ten werden damit im kommenden Februar nicht den Sockelbetrag von 200 Euro erhalten. Das ist nicht akzeptabel. Das ist ein Schlag ins Gesicht für diejenigen, die täglich ihr InLeben riskieren, um unsere Gesellschaft zu schützen und auch unsere Sicherheit zu garantieren. ist einge- Meine Damen und Herren, unsere Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen müssen stärker berücksichtigt werden. Das geht grundsätzlich am der besten über die Zulagen. Die regierungstragenden Fraktionen, CDU und SPD, haben die berechtigten Forderungen der Gewerkschaften ignoriert. Diese Kritik kann auch nicht durch die Inflationsausgleichszahlung geheilt werden. Trotz der Besoldungserhöhung zum August 2025 um Februar 5,5 % bleibt die Besoldung in Hessen verfassungswidrig. fikti- (Beifall Freie Demokraten) TankEin Beamter der Besoldungsgruppe A 6, Stufe 1, wird selbst nach dem 1. August 2025 noch etwa 22 % unter der verfassungsrechtlich gebotenen Mindestmarke des derzeitiAugust gen Grundsicherungsniveaus liegen. Das geht nicht, meine was Damen und Herren. eine (Beifall Freie Demokraten) Wir fordern Sie heute schon auf, dass Sie nachbessern; denn es ist an der Zeit, dass die Landesregierung ihrer Verantwortung gerecht wird. Es ist an der Zeit, dass Worten Taten folgen und dass unsere Beamten die Anerkennung und Wertschätzung erhalten, die sie verdienen. sie Meine Damen und Herren, nur eine angemessene Bezahlung sichert schlussendlich auch die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes; denn sonst lässt sich kein wettbewerbsfähiger öffentlicher Dienst schaffen, erst recht nicht, weil auch bei anderen Arbeitgebern Arbeitskräftemangel herrscht und wir einen sogenannten War for Talents haben. den Ich möchte den Blick nun auf eine weitere Anpassung im Gesetz werfen. Während wir uns mit einem Gesetzentwurf befassen, der die unteren Besoldungsgruppen unserer Beamten vernachlässigt, sehen wir gleichzeitig – der Kollege von den GRÜNEN hat schon darauf hingewiesen –, wie die Regierung die Bürokratie nach oben hin aufbläht und ihre politischen Verbündeten belohnt. Bei unseren Beamten wird hingegen gespart. Schauen wir uns einmal die jüngsten Entwicklungen an. Nicht weniger als vier neue Staatssekretärsposten werden geschaffen. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vier neue Staatssekretäre. Und wer übernimmt den zentralen Posten als Chef der Staatskanzlei? Ausgerechnet ein Amigo der Christlich-Sozialen Union. (Thomas Hering (CDU): Unverschämtheit! – Ingo
