Sandra Weegels
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wieder einmal zeigt sich, dass die CDU aus den vergangenen Jahren nichts gelernt hat. (Zurufe CDU: Oh!) Zwischen 2013 und 2020 haben die CDU und ihre Koalitionspartner offensichtlich gegen das Abstandsgebot verstoßen und damit möglicherweise verfassungswidrig gehandelt. Das sind übrigens die Gleichen, die sonst – und auch gestern – gerne als Musterschüler in Sachen Hüter der Verfassung auftreten. (Beifall AfD) Dieses Abstandsgebot besagt: Zwischen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – besser bekannt als Bürgergeld – und der untersten Stufe der Besoldung eines hessischen Beamten muss ein Abstand von mindestens 15 % vorliegen. Das heißt, ein arbeitstätiger Beamter muss um mindestens 15 % höher entlohnt werden als ein vergleichbarer Grundsicherungsempfänger. Diesbezüglich ist ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, das der Landesregierung noch auf die Füße fallen könnte. Hinzu kommt, dass die Nullrunde im Jahr 2015, die Beihilfekürzung sowie die lediglich kosmetische Erhöhung im Jahr 2016 zwar den Landeshaushalt um rund 2 Milliarden Euro entlasteten, dies allerdings auf dem Rücken der Beamten. Darauf komme ich gleich noch einmal zurück. Heute wird das mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht wirklich besser. Der Innenminister und die Fraktionen der CDU und der SPD versprachen den Gewerkschaften, den Tarifvertrag 1 : 1 zu übernehmen. Bei dem Tarifabschluss geht es maßgeblich um einen Sockelbetrag, also um eine Erhöhung um einen hypothetisch festen Betrag – wir haben das eben schon gehört – von mindestens 200 Euro. Um diese 200 Euro zu erreichen, wäre bereits zum Februar eine Erhöhung um 7,9 % notwendig. Wie man aber sieht, werden fürs Erste lediglich 4,8 % im Gesetzentwurf angeboten. Diese 4,8 % führen dazu, dass die Hälfte der hessischen Beamten diesen versprochenen Sockelbetrag von 200 Euro gar nicht erreicht. In der untersten Besoldungsstufe – wir haben das ebenfalls gehört – A 6, Stufe 1, wird das Ziel sogar um 81 Euro unterschritten. Statt versprochener 200 Euro bekommen die Beamten dort nur ca. 119 Euro mehr. Es ist gut möglich, dass die CDU und SPD, so wie der Bundeskanzler, auch nicht wissen, was mittlerweile für eine Tankfüllung zu bezahlen ist. Wüssten Sie es, wäre Ihnen klar, dass die 119 Euro bereits mit einmal Tanken und einem Schokoriegel komplett aufgezehrt sind, wobei man ja manchmal zwei zum Preis von einem bekommt – aber lassen wir das. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, Herr Staatsminister, wie passt das denn eigentlich mit Ihrer vollmundigen Pressemitteilung zusammen, die lautete: „Anerkennung und Wertschätzung für die Beamten Hessens“? Ist Ihnen die Anerkennung und Wertschätzung Ihrer Beamten gerade einmal eine Tankfüllung und einen Schokoriegel wert? Nun, zumindest Ihren Chef der Staatskanzlei scheinen Sie wiederum sehr wertzuschätzen. Diesen Staatssekretär, diesen Primus inter Pares, stufen Sie in feinster Omnibus-Gesetzgebungsmanier einfach von B 9 auf B 10 hoch – eine satte Erhöhung des Grundgehalts um über 2.300 Euro pro Monat. Ehrlich gesagt, abschätziger kann man sich gegenüber der Hälfte der hessischen Beamten kaum verhalten, wenn diese nicht einmal die versprochenen 200 Euro bekommen. (Beifall AfD) Auch wenn im August 2025 weitere 5,5 % hinzukommen, lassen Sie sich, meine Damen und Herren, davon nicht täuschen. Denn, auch wenn es mehr Geld gibt, haben wir erhebliche Zweifel daran, ob auch diese neue Besoldung überhaupt verfassungskonform ist. Genau da liegt nämlich der Hund begraben. Ich sagte dass das Bundesverfassungsgericht noch das endgültige Urteil fällen muss. Stellt das Gericht die Verfassungswidrigkeit fest, dann droht dem Land laut dem Deutschen amtenbund eine Nachzahlung von rund 3 Milliarden (Andreas Lichert (AfD): Hört, hört!) Und darin ist der hier vorgelegte Gesetzentwurf noch einkalkuliert. Es ist schon vermeintlich spannend, zu sehen: Erst tet die CDU den Haushalt um rund 2 Milliarden um dann möglicherweise eine 3 Milliarden Euro plus schwere Nachzahlung leisten zu müssen. Meine und Herren der CDU, Respekt vor so viel mathematischer und wirtschaftlicher Kenntnis im Umgang mit Steuerzahlergeld. Im Gegensatz zur CDU und SPD anerkennt wertschätzt die AfD die Arbeit aller hessischen Beamten, (Beifall AfD) gerade derjenigen in den Besoldungsgruppen bis A denen das Wasser aufgrund der völlig aus den Fugen tenen Lebenshaltungs- und Energiekosten buchstäblich zum Halse steht und die Sie jahrelang am ausgestreckten Arm haben verhungern lassen. Die haben einfach Zeit mehr. Die AfD-Fraktion begrüßt ausdrücklich die steuerfreien flationsausgleichszahlungen. Aber das war es dann schon mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf. Das auch der Grund, warum wir den Änderungsantrag bracht haben. Wir fordern letztlich drei Dinge: Erstens. Die Anhebung der Besoldung des Chefs Staatskanzlei wird ersatzlos gestrichen. (Beifall AfD) Zweitens. Die Besoldung wird im ersten Schritt im um die eben erwähnten 7,9 % angehoben, damit der ve Sockelbetrag bereits in der untersten Besoldungsstufe erreicht wird und es damit eben nicht nur bei einer füllung und einem Schokoriegel bleibt. Drittens. Die Anpassung in der zweiten Stufe im könnte dann rechnerisch auf 2,41 % reduziert werden, wir jedoch auf 2,5 % aufgerundet haben, um eben kleine Wiedergutmachung aus 2015 einzupreisen. (Zuruf AfD: Das ist Wertschätzung!) Aber das alles können wir gerne im Ausschuss miteinander diskutieren. Dort werden wir sehen, ob die Landesregierung die Arbeit der Beamten wirklich so wertschätzt, wie immer vollmundig kundgetan; denn dann müsste unserem Änderungsantrag zustimmen. Wir sind gespannt. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
