hessischer-landtag.de ↗

Christoph Sippel

GRÜNE 16.05.2024 Sitzungen 21/10

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und legen der demokratischen Fraktionen! Wenn man den Titel dieses Gesetzentwurfs anschaut, könnte man dem Ergebnis kommen, dass es sich hier eigentlich eine Routine handelt, die keiner größeren Aufmerksamkeit mehr bedarf. Wenn wir uns aber die Debatten aus der vergangenen Legislaturperiode anschauen, wird schnell klar, dass nicht so ist. Die Besoldung der Beamtinnen und hat in den letzten Jahren immer wieder für hitzige sionen im Parlament gesorgt – auch weil, das möchte hier ausdrücklich festhalten, eine Fraktion hier im immer groß getönt hat, ohne Vorschläge zur Verbesserung zu machen. Aber jetzt ist man ja in der Regierung, Kolleginnen und Kollegen von der SPD, und da hört Getöse auch schon auf, und die Worte aus den Jahren sind schnell wieder in Vergessenheit geraten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben hier heute im Endeffekt die Übertragung Tarifeinigung der Angestellten auf die Beamtinnen Beamten des Landes Hessen auf der Tagesordnung. Tarifeinigung – und damit auch die Übertragung – ist und wichtig. Das gilt besonders mit Blick auf die onsentwicklung in den vergangenen Jahren. Wichtig wäre hier, als Land keine Neiddebatte unter verbeamteten und nicht verbeamteten Staatsdienerinnen und Staatsdienern aufzumachen. Aber bei genauem hen fällt auf: Genau das machen Sie leider mit Gesetzentwurf. In der Tarifeinigung ist von einer Steigerung um 200 zum 1. Februar 2025 die Rede. Das ist also ein trag, was natürlich denjenigen zugutekommt, die prozentual weniger haben. Die Beamtinnen und Beamten bekommen alle eine Erhöhung um 4,8 %. Beamtinnen Beamte in den Besoldungsstufen A 6 bis A 9 kommen unterm Strich viel schlechter weg. Als Beispiel sind hier zum Polizeikommissarinnen und -kommissare, Oberbrandmeisterinnen und -brandmeister oder Verwaltungsfachwirtinnen und -fachwirte zu nennen. Wenn Sie jetzt damit argumentieren, dass eine Regelung mit einem Festbetrag verfassungswidrig sei, möchte ich die doch einmal nachfragen, wieso das denn in der Anpassung bereits des Besoldungsgesetzes auf Bundesebene und für die anfolgen deren Bundesländer möglich war, bei uns in Hessen aber auf nicht. Das werden Sie schon rechtfertigen müssen. diese (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zum Änderungsantrag der Alternative für Russland – Entschuldigung, Deutschland – sagen. (Zurufe AfD: Ah! – Ui!) Sie wollen die Erhöhung zum 1. Februar 2025 um 7,9 statt 4,8 % vornehmen. Dafür soll es im August 2,5 statt 5,5 % Dazu geben. Ich glaube, da müssen Sie noch einmal die Schulbank drücken. Die ursprünglich vorgeschlagene Erhöhung ist insgesamt etwas geringer als im Änderungsantrag. Wir leben ja in Zeiten, in denen die Haushalte nicht mehr der so ganz breit aufgestellt sind. Hier gibt es dann auch schon wieder einen kleinen Unterschied zu den Angestellten. Dem Änderungsantrag können wir selbstverständlich nicht zustimmen. Kol- Was viele Beamtinnen und Beamten gerade belastet, ist sich aber auch die Angst davor, krank zu werden und teilweise zu über zwei Monate auf die Rückzahlung der Beihilfe zu um warten. Herr Poseck, Sie beschleunigen zwar die Auszahlung über 5.000 Euro. Aber was ist mit den Beamtinnen und Beamten im einfachen und mittleren Dienst, die über weniger dem finanzielle Mittel verfügen? Das Problem haben Sie leider Beamten verschlafen. Denn das besteht ja nicht erst seit Kurzem. Diskus- Was haben Sie, liebe CDU, im Innenministerium hierzu ich eigentlich gemacht? Ja, Sie haben digitalisiert – aber doch Hause nicht auf Kosten der Beamtinnen und Beamten. Dass Sie jetzt befristete Stellen auslaufen lassen, setzt dem liebe Ganzen noch die Krone auf. Hier braucht es nach über das drei Jahren endlich schleunigstes Handeln des Innenminisletzten teriums und des Regierungspräsidiums Kassel und keine weiteren Verzögerungen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) der Wir müssen das Beamtentum auch weiterhin attraktiv halund Diese ten, um auch in Zukunft viele junge Menschen für die Arbeit für unser Land zu begeistern. Unsere Beamtinnen gut und Beamten gehören zu den Stützen unserer Gesellschaft Inflatiund unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Deshalb ist es wichtig, auch in Zukunft weiter als Dienstden herr attraktiv zu sein. Hinse- Aber wir müssen uns auch an die geänderten Lebens- und diesem Arbeitsverhältnisse anpassen. Heutzutage ist nicht mehr der Mann der alleinige Verdiener, der für seine Familie zu sorgen hat, auch wenn manche hier im Parlament das Euro immer noch glauben möchten. FestbeIch möchte hier einen Vorschlag des Kollegen Frömmrich dagegen aus dem Februar 2023 aufgreifen. Lassen Sie uns eine Exund pertenkommission bilden, die in einem breiten und transparenten Prozess mit den Beamtinnen und Beamten, der Politik und den Gewerkschaften über die Zukunft des Beamtentums diskutiert. Wie können wir den öffentlichen Dienst zukunftsfähig machen, und wie organisieren wir den Weg zur verfassungskonformen Besoldung? Lassen Sie uns gemeinsam einen solchen Prozess auf den Weg bringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will zum Schluss noch einmal auf einen Aspekt zu sprechen kommen, der in dem Artikelgesetz so ganz nebenbei mit untergebracht ist – vielleicht, um das vor den Augen der Öffentlichkeit und des Parlaments ein wenig zu verstecken. In diesem Gesetzespaket, in dem es eigentlich um die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten geht, die Erhöhung der Besoldung des Chefs der Staatskanzlei von B 9 auf B 10 zu verstecken, ist einfach nur dreist. Damit wir Klarheit haben, worüber wir reden: Das sind 15.439,45 Euro im Monat. Gehen wir einmal ein bisschen zurück in die Historie des Chefs der Staatskanzlei. Im Jahr 1998 gab es sieben Ministerinnen und Minister und elf Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, davon ein Staatssekretär als Chef der Staatskanzlei. Im Jahre 1999 wurde der Chef der Staatskanzlei vom Staatssekretär zum Minister – mit entsprechend höheren Bezügen und der Schaffung einer neuen Ministerstelle. Heute sind wir bei elf Ministerinnen und Ministern und 16 Staatssekretärinnen und Staatssekretären angelangt. Sie argumentieren, dass Sie damit wieder zum Stand von 1999 zurückgehen. Aber die Anzahl der Ministerinnen und Minister bleibt, verglichen mit der vorherigen Landesregierung, gleich. Auch wenn Sie, liebe CDU, in Hessen nun fast so lange regieren, wie ich auf der Welt bin, ist unser Bundesland nicht Ihr Selbstbedienungsladen, in dem Sie sich, wo es nur passt, die Sachen aus dem Regal greifen können. Aus diesem Grund werden wir den entsprechenden Art. 3 ablehnen, den Besoldungserhöhungen und den Inflationsausgleichszahlungen für die Beamtinnen und Beamten stimmen wir aber natürlich zu. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Christoph Sippel Protokoll ↗