hessischer-landtag.de ↗

Satz. Stefan Schneider

CDU 16.05.2024 Sitzungen 21/10

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf heute für unsere Koalition den Gesetzentwurf über die Gewährung einer steuerfreien Inflationsausgleichszahlung von Förderinsgesamt 3.000 Euro und zur Anpassung der Besoldung Damit und Versorgung um 10 % in den Hessischen Landtag einmitbringen. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Wie versprochen, übertragen wir mit diesem Gesetz das kürzlich erzielte Tarifergebnis systemgerecht auf unsere hessischen Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Dieses sich Tarifergebnis – diesen kurzen Exkurs erlauben Sie mir bitSie te, weil wir noch keine Debatte darüber geführt haben – ist auch von den Gewerkschaften sehr gelobt worden. Ich darf einmal zitieren: „Das Land hat mit diesem Tarifabschluss den Anschluss an den öffentlichen Dienst bei Bund, Länden dern und Kommunen gehalten. Mit der Verbesserung bei der Jahressonderzahlung liegt Hessen auf mittlere Sicht sogar etwas über dem Abschluss in den – anderen Bundesländern.“ Dieses Zitat stammt von Thilo Hartmann, dem Vorsitzenhabe den der hessischen GEW. Ich nutze es ganz absichtlich, da Digitaldie GEW relativ unverdächtig ist, CDU-geführte Landesregierungen über den grünen Klee zu loben. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Also, machen wir einen kurzen Zwischenstrich: Das Tarifhat. ergebnis Hessen ist ein gutes und ein gut verhandeltes – dafür an dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön an den Verhandlungsminister, unseren Innenminister Prof. Dr. Poseck. schon Hessen (Beifall CDU und vereinzelt SPD) wir Zurück zum eigentlichen Thema, der Übertragung. Die Dienst- und Versorgungsbezüge stehen in einer engen Wechselbeziehung zur allgemeinen wirtschaftlichen Lage, den Verbrauchspreisentwicklungen und den Entwicklungen der Gehälter und Löhne in der Privatwirtschaft sowie im öffentlichen Dienst insgesamt. In den letzten beiden Jahren sind die Verbraucherpreise, bedingt durch verschiedene Krisen weltweit – Sie haben es selbst gemerkt –, ungewöhnlich stark gestiegen. Dieses führte dann zu einem deutlichen Reallohnverlust für die unter das Hessische Besoldungsgesetz und das Hessische Beamtenversorgungsgesetz fallenden Personen. Um diesen Reallohnverlust abzufedern, schlagen wir mit diesem Gesetzentwurf eine steuerfreie Inflationsausgleichszahlung vor. Diese soll in diesem Jahr in Höhe von insgesamt 3.000 Euro ausgezahlt werden, in drei Schritten jeweils 1.000 Euro im Juni, im Juli und im November. Die Dienst- und Versorgungsbezüge sollen für das Jahr 2025, dem Alimentationsprinzip folgend, an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Dabei berücksichtigen wir natürlich die Entwicklung der Entgelte für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes, um eine Abkopplung der Besoldung und Versorgung von der Tarifentwicklung zu verhindern. Eine wesentliche Komponente dieser Anpassung ist die Umrechnung tariflich vereinbarter Sockel-, Mindest- und Festbeträge in lineare Prozentpunkte; denn anders als bei Tarifverträgen passen Sockelbeträge nun einmal nicht ins beamtenrechtliche Versorgungssystem und führen zu Verwerfungen im Besoldungsgefüge. Dieses hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt im Jahr 2017 festgestellt. Daher haben wir uns natürlich auch entschieden, diese nicht zu übernehmen. Also, ein kurzer Deep Dive ins Thema Besoldung. Die lineare Anpassung stellt sicher, dass alle Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter gleichermaßen von der Besoldungserhöhung profitieren und verfassungsrechtlich schädliche Verwerfungen im Besoldungsgefüge vermieden werden. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Wir wahren damit den Grundsatz der vertikalen Besoldungsgerechtigkeit und das Gebot der internen Systemgerechtigkeit. Das sieht auch der Deutsche Beamtenbund so, der uns geschrieben hat, dass man die lineare Besoldungsanhebung für die einzig rechtssichere Möglichkeit halte. Vielen herzlichen Dank auch für diese Einschätzung. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung die Maßstäbe zur Bemessung der Besoldung deutlich verschärft. Insbesondere der Mindestabstand zur sozialhilferechtlichen Grundsicherung muss eingehalten werden. Eine Verletzung dieses Mindestabstands hätte weitreichende Auswirkungen auf alle Besoldungsgruppen. Die lineare Anpassung der Besoldung ist daher nicht nur gerecht, sondern auch verfassungskonform und notwendig, um die finanzielle Sicherheit unserer Bediensteten zu gewährleisten. Meine Damen und Herren, Beamter zu sein bedeutet ein besonderes Treueverhältnis zu seinem Dienstherrn und zum Staat – man wird es auf Lebenszeit. Erlauben Sie mir dazu einen autobiografischen Gedanken: Selbst wenn das Beamtenverhältnis mit dem Einzug in den Landtag ruht – die Einstellung bleibt bestehen. Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu ihrem Dienstherrn und sind dem demokratischen Rechtsstaat zur Treue verpflichtet, unabhängig davon, wer regiert. Die Beschäftigungsverhältnisse richten sich nach dem Beamtenstatusgesetz und dem Besoldungsgesetz, nicht nach Tarif- und Arbeitsrecht. Die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen werden durch den Gesetzgeber – also konkret für Hessen durch dieses Hohe Haus – bestimmt. Eine Interessendurchsetzung, zum Beispiel durch Streik, ist nicht möglich. Wir bekennen uns klar zum Berufsbeamtentum als Garant für einen verlässlichen Staat. Die Beamtinnen und Beamten garantieren, dass die öffentliche Verwaltung auch in Krisenzeiten in den staatlichen Kernbereichen ein zuverlässiger Dienstleister ist und auch bleiben kann. Die gute Nachricht für die Kolleginnen und Kollegen im Land ist: Bei der CDU und bei dieser Koalition werden Sie gesehen, wertgeschätzt, und Ihre Interessen werden gut vertreten. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Mit unserem Gesetzentwurf werden die Dienstbezüge unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses an die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst. Die Besoldung wird zum 1. Februar 2025 um 4,8 Prozentpunkte und zum 1. August um weitere 5,5 Prozentpunkte angehoben. Auch die Versorgungsbezüge werden entsprechend erhöht. Zum Ausgleich der gestiegenen Verbraucherpreise erhalten die Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen im Jahr 2024 eine steuerfreie Inflationsausgleichszahlung. Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen und Unterhaltsbeihilfen erhalten zu den gleichen Auszahlungsterminen jeweils eine Zahlung in Höhe von bis zu 500 Euro, und auch – das ist ganz wichtig – die Mehrarbeitsvergütungssätze werden entsprechend angepasst. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein klares Bekenntnis zu unserer Verpflichtung, die Beamtinnen und Beamten, die Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfänger in Hessen angemessen zu alimentieren und ihre finanzielle Situation zu verbessern. Diese Anpassungen sind nicht nur eine notwendige Reaktion auf die wirtschaftlichen Entwicklungen, sie sind auch Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung für die unverzichtbare Arbeit, die diese Berufsgruppen für unser Land leisten. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Noch ein letzter kurzer Exkurs, weil ich glaube, dass wir auf das Thema kommen werden: die Umsetzung zur verfassungsgerechten Besoldung. Erstens. Wir haben im Jahr 2023 begonnen und die ersten Schritte umgesetzt: zweimal 3 %. Das wurde hier alles diskutiert. Zweitens. Das ist kein hessenspezifisches Problem. Es trifft alle Bundesländer und auch den Bund selbst. Drittens. Wir haben in unserem Koalitionsvertrag niedergeschrieben, dass wir den eingeschlagenen Weg zur Umsetzung der verfassungsgerechten Vorgaben in weiteren Schritten entschieden fortsetzen werden. Auch hier gilt: Was wir versprechen, das werden wir auch halten. (Beifall CDU und SPD)

Protokoll ↗