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Heiko Scholz

AfD 16.05.2024 Sitzungen 21/10

ge- Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, sehr geehrte Weder-noch, liebe Menschen! (Beifall Dr. Frank Grobe (AfD)) Ja, es ist schon ein Dilemma, wenn man sich selbst den Anspruch auferlegt, sowohl die Träger jeweils eines der beiden biologischen Geschlechtsmerkmale als auch die Besitzer sozial konstruierter bzw. gefühlter Rollen (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und darüber hinaus auch noch die Inhaber einer rechtlichen Geschlechterzuschreibung gemeinsam ansprechen zu wollen, nicht wahr? (Beifall AfD) Dabei könnte alles so einfach sein. Das generische Maskulinum ist umfassend genug, all jene umschließen zu können. Um für diese Einsicht zu werben und damit zugleich die Absonderlichkeiten der Sprachpraxis des sogenannten Genderns, das heißt, der Anwendung der sogenannten geschlechtergerechten Sprache, aufzuzeigen, möchte ich Sie zu einer kleinen Gedankenreise einladen. Meine Damen und Herren, auch auf diesem Sachgebiet leistete die AfD-Fraktion Pionierarbeit. Bereits Mitte des Jahres 2021 brachten wir den Antrag „Gegen GenderZwang – für die deutsche Grammatik“ ein, welcher bezweckte, (Zuruf Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) die Praxis des Genderns in der internen und externen Kommunikation der hessischen Behörden, Schulen, Hochschulen sowie der übrigen staatlichen Institutionen des Landes zu unterbinden. Doch auch hier folgten Sie getreu Ihrer Maxime: Was von der AfD kommt, wird von uns Superdemokraten immer und überall abgelehnt. (Beifall AfD – Zuruf Vanessa Gronemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Etwa ein Jahr später, im Mai 2022 ließ der Pressesprecher des Hessischen Kultusministeriums in einem Zeitungsinterview verlautbaren, dass das Land einen Erlass hinsichtlich des Verbots des Genderns vorbereitet. Gut Ding will bekanntlich Weile haben. Wir halten fest, dass unter der schwarz-grünen Ägide kein derartiger Erlass das Licht der amtlichen Welt erblickte. (Beifall AfD) Weitere eineinhalb Jahre später, wohlgemerkt, nach den Wahlen zum Hessischen Landtag und einem vollzogenen Farbwechsel innerhalb der regierungstragenden Fraktionen, fand sich dann tatsächlich im Koalitionsvertrag zumindest eine Absichtserklärung hinsichtlich eines Verbotes der sogenannten Gendersprache, worauf wir uns die Frage stellten: War es möglicherweise die Vorarbeit der AfDFraktion oder die nicht mehr erforderliche Rücksichtnahme auf grüne Befindlichkeiten, oder etwa das kurz zuvor gestartete Volksbegehren „Stoppt Gendern in Hessen“? (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, wir wissen es nicht mit Bestimmtheit. Was wir jedoch aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung sehr genau wissen, ist, dass die Vertreter der Christdemokraten mit der Durchsetzung grundsätzlicher Reformen ein großes Problem haben. (Beifall AfD) Für uns nicht erklärungsbedürftig, aber erwartbar, erging zur Lösung des Genderproblems am 26. März dieses Jahres eine Dienstanweisung des Büros des Ministerpräsidenten. (Vanessa Gronemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es gibt kein Genderproblem!) Jedoch ein Blick auf die sogenannte Normenpyramide zeigt auch für den Nichtjuristen sofort auf, dass hiermit seitens des Ministerpräsidenten ein überaus stumpfes Schwert in die politische Arena eingebracht wurde. Der sich vollziehende Eingriff in die historisch gewachsene Struktur der deutschen Kultursprache durch Umsetzung der Vorgaben zu einer sogenannten gendergerechten Ansprache ist ein Ausdruck eines umfassenden Kulturkampfes, welchem ein Rechtsstaat mit dem Beschluss einer Gesetzesnorm angemessen begegnet, jedoch nicht mit einer ministeriellen Dienstanweisung oder gar einem Erlass. (Beifall AfD) Bei dieser Gelegenheit: Sehr geehrter Herr Staatsminister, lassen Sie uns doch gelegentlich die Information darüber zukommen, wo dieser Erlass eingesehen werden kann. Ich danke im Voraus. Das von meiner Fraktion initiierte Gesetzgebungsverfahren besitzt die Zielsetzung, sowohl die Gender-Sonderzeichen im Wortinneren als auch die Partizipialkonstruktionen zur vermeintlichen Ansprache aller Geschlechtsidentitäten an den hessischen Schulen sowie Verwaltungseinrichtungen des Landes im Rahmen der schriftlichen sowie mündlichen internen und externen Kommunikation vollumfänglich zu unterbinden und etwaige Verstöße zu sanktionieren. (Beifall AfD) Es ist hinlänglich bekannt, dass das Gendern massive Erschwernisse hinsichtlich Verständlichkeit, Lesbarkeit, Vortragbarkeit, Übersetzbarkeit sowie Erlernbarkeit der deutschen Sprache mit sich bringt. Der zwischenstaatliche Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich hierzu unmissverständlich positioniert. Die sogenannte gendergerechte Sprache entspringt nachweislich keinem gesellschaftlichen Bedürfnis. Es entspricht auch nicht dem natürlichen Sprachwandel, sondern ist ein unwissenschaftliches, theoretisches Konstrukt einer links-grün ideologisierten Minderheit, welche das Ziel verfolgt, die deutsche Sprache und somit auch das Denken von oben herab zu verändern. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, die Erwartungen hinsichtlich der Erfüllbarkeit des Gleichbehandlungsanspruches durch das sogenannte Gendern seitens der Protagonisten dieser Sprachpraxis unter Berufung auf die Gleichheitsrechte des Art. 3 des Grundgesetzes sind unbegründet. Gleichbehandlung wird hierdurch nicht nur nicht befördert, sondern geradezu konterkariert. Millionen Angehörige des deutschen Sprachraumes werden durch den zumindest impliziten Zwang zum sogenannten Gendern in erheblichem Maße ausgegrenzt. (Beifall AfD) Hierzu zählen zum Beispiel Menschen mit Hör- bzw. Sehbehinderungen, Lernbehinderte, integrations- und assimilationsfähige Migranten und nicht zuletzt unsere Schüler. Eine erdrückende Mehrheit der Deutschen steht diesem ablehnend gegenüber und qualifiziert das als unnötig. Das sind Partikularinteressen einer kleinen, ideologiegesteuerten Gruppe, die bestimmte Transformationen sowie matikalische und orthografische Regeln einer historisch gewachsenen Sprache im öffentlichen Raum ändern An dieser Stelle darf ich Ihnen bereits die Beantragung einer Anhörung zu diesem Gesetzentwurf ankündigen. Ich schließe mit den Worten eines großen Deutschen, sen kategorischer Imperativ Weltgeltung erlangte: „Handle so, dass die Maxime deines Willens zeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“ Unser Handeln findet seinen konsequenten Ausdruck dem vorgelegten Entwurf für ein Landesgesetz zur und Erhaltung der deutschen Kultursprache. – Ich für die geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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