hessischer-landtag.de ↗

Tarek Al-Wazir

GRÜNE 16.05.2024 Sitzungen 21/10

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herr Abgeordneter Schleich, Sie schauen verwirrt, ich Ihnen das erklären. Sie haben wesentliche Teile Ihrer Rede darauf verwandt, über den Unterschied zwischen nicht deutschen und schen Tatverdächtigen bei der Jugendkriminalität zu Dann haben Sie in Ihrer Ursprungsrede gesagt, da se man sich vorstellen, da seien bei den nicht deutschen Tatverdächtigen noch nicht einmal die Doppelstaatsbürger mitgezählt. Das haben Sie sogar noch einmal in der intervention auf die Rede der Kollegin Gronemann holt. Ich kann Ihnen einmal erzählen, ich bin 1971 in Offenbach geboren, damals galt noch das alte Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz. Meine Mutter ist Deutsche, war sche, aber ich war kein Deutscher, weil man damals Abstammung hatte und nur männliches Blut. Das war Rechtslage 1971. Dann gab es Mütter solcher Kinder, vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind. Sie gesagt: eklatanter Verstoß gegen Art. 3 Absatz 2: ner und Frauen sind gleichberechtigt.“ – Ich habe ganz persönlichen Grund, Elisabeth Selbert für diesen dankbar zu sein. Denn es hat am Ende eine Entscheidung gegeben, gesagt hat: Ja, auch wer von einer deutschen Mutter stammt, ist Deutscher. – Seit dieser Zeit bin ich ein pelstaater. Ich habe eine jemenitische Staatsbürgerschaft und eine deutsche Staatsbürgerschaft. Sie sagen, wenn ich straffällig werde, bin ich eigentlich kein richtiger Deutscher. (Robert Lambrou (AfD): Nein, das hat er nicht sagt! Das weise ich entschieden zurück!) adäquate – Doch. Sie sagen, ich werde in der Statistik als Deutscher glaube, gezählt, aber ich sei eigentlich ein Doppelstaater. Das müsrichtige- se man sich vorstellen, eigentlich müsste man das zu den seit nicht deutschen Tatverdächtigen hinzuzählen. sich Ich weiß nicht, wie es bei Herrn Lambrou ist. Aber er ist 1967 geboren, und Griechenland bürgert nicht aus. Ich nehme an, er ist rechtlich auch Doppelstaater. (Robert Lambrou (AfD): Ich bin das seit dem 18. Lebensjahr nicht mehr!) Bitte sehr, ich kann es Ihnen an dieser Stelle nur einmal sagen. der Ihre Partei hat das Oberverwaltungsgericht Münster an diesich sem Montag heftig dafür kritisiert, dass es gesagt hat, es Beist rechtens, die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall vom Wort Verfassungsschutz zu beobachten. Ich kann Ihnen aus der der Entscheidung des OVG Münster zitieren – ich bin gleich zuläsam Schluss, Frau Präsidentin –: die „Nach Überzeugung des Senats liegen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind. Es besteht der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Dies stellt eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der MenschenwürdegaranHerren! tie nicht zu vereinbaren ist.“ will (Zurufe AfD) Herr Schleich, ich kann Ihnen sagen: Sie haben das hier deut- zweimal bestätigt und haben es noch nicht einmal gemerkt. reden. (Anhaltender lebhafter Beifall BÜNDNIS 90/DIE müsGRÜNEN, CDU, SPD und Freie Demokraten) KurzVizepräsidentin Angela Dorn: wiederDamit kommen wir dazu, wie wir mit den Anträgen weiter verfahren. Ich gehe davon aus, dass beide Anträge dem Innenausschuss überwiesen werden sollen, auch seitens der AfD? – Es gibt auf jeden Fall keinen Widerspruch. Dann Deutmachen wir es so. nur die Dann kommen wir zum nächsten Tagesordnungspunkt, Tadie gesordnungspunkt 10: haben Erste Lesung „MänGesetzentwurf einen Fraktion der AfD Satz Gesetz für eine regelkonforme, verständliche und diskriminierungsfreie Anwendung der deutschen Sprache die in hessischen Schulen und Verwaltungseinrichtungen ab- – Drucks. 21/518 – DopHerr Abgeordneter Scholz hat sich zur Einbringung des Gesetzentwurfs gemeldet.

Protokoll ↗