Pascal Schleich
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Die Jugendkriminalität in Deutschland und in Hessen nimmt in einer besorgniserregenden Art und Weise zu: 8,8 % mehr im Vergleich zum Vorjahr und ganze 13,2 % mehr im Vergleich zum Jahr 2019. Auch das ist eine Folge der miserablen Politik von Schwarz-Rot sowie der Ampelregierung auf Bundesebene und von Schwarz-Grün bei uns in Hessen. (Beifall AfD) Werte Kollegen der Freien Demokraten, in Ihrem Antrag schreiben Sie Folgendes: „Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie – insbesondere die Phasen der Lockdowns mit den Schließungen von Schulen und Kitas – haben bei Kindern und Jugendlichen negative Auswirkungen entfaltet. Erste Studien zeigen, dass die Pandemie die Lebensqualität und das psychische Wohlbefinden verringert und gleichzeitig das Risiko für psychische Auffälligkeiten erhöht habe.“ Dem stimmen wir zu. Gerade auch diese psychischen Belastungen, wie Sie selbst in Ihrem Antrag schreiben, hätten im Corona-Untersuchungsausschuss untersucht und bewertet werden können; aber Sie geben sich auf Ihrem Weg zur 3-%-Partei der Hoffnung hin, (Beifall AfD) dass Sie noch irgendetwas reißen können, wenn Sie sich den Mainstream-Parteien anschließen. Daher kann man diese Passage in Ihrem Antrag getrost als blanken Populismus bezeichnen. (Beifall AfD) Weiter schreiben Sie in Ihrem Antrag: „Zusätzlich belasten Ereignisse wie der UkraineKrieg und der Nahostkonflikt die psychische Gesundheit. Diese multiplen Belastungen können zu einer Erhöhung der Gewaltbereitschaft von Kindern und Jugendlichen führen.“ Werte Kollegen, diese Schlussfolgerung ist, vorsichtig ausgedrückt, relativ gewagt. Ohne Zweifel befindet sich unser Land seit nunmehr zehn Jahren in einer Welle nicht abflachender Krisen, und die Bürger haben verschiedene Ängste und Sorgen um die Zukunft. Auf den ersten drei Plätzen der Ängste der deutschen Bevölkerung befinden sich Inflation, die unkontrollierte Einwanderung und die zunehmende Armut mit sozialer Ungerechtigkeit. Es ist erstaunlich, dass die Menschen Angst vor sozialer Ungerechtigkeit haben, obwohl die Sozialisten im Bund und hier in Hessen mitregieren – aber vielleicht auch gerade aus diesem Grund. (Beifall AfD) Eines dieser Themen spiegelt sich dabei besonders in der Polizeilichen Kriminalstatistik wider, und ich weiß, liebe Kollegen, Sie können es nicht mehr hören. Aber genau das ist das Problem: Sie verschließen die Augen, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Der Anteil nicht deutscher Tatverdächtiger unter 21 Jahren lag 2023 bei rund 43 %. Dabei gilt es zu beachten: Jugendliche Doppelstaater werden statistisch ausschließlich als deutsche Tatverdächtige erfasst. (Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Weil sie es sind! – Gegenruf Robert Lambrou (AfD): Das hat doch auch niemand bestritten! Er hat auf eine statistische Besonderheit hingewiesen! – Weitere Gegenrufe – Unruhe) – Meine Damen und Herren, ich habe das Wort. Wenn Sie etwas sagen wollen: Sie haben gelbe Zettel am Platz, die Sie ausfüllen und nach vorne bringen können. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren der Freien Demokraten, dieses Problem haben Sie mit keinem einzigen Wort benannt. Vielleicht ist es aus Unwissenheit, dass Sie die Thematik nur oberflächlich anreißen; aber es macht sogar fast den Anschein, als würden Sie diese Tatsache bewusst ignorieren. Dies spiegelt sich auch in Ihrem Antrag wider. Zwar finden sich hier Ansätze, die wir gut und richtig finden; beispielhaft möchte ich hier die Zusammenarbeit mit verschiedensten Organisationen oder das Projekt „Teen Court“ nennen. Die Wichtigkeit von Prävention, auch das stellen die Kollegen der Freien Demokraten richtigerweise fest, ist ein zentraler Baustein in der Bekämpfung von Jugendkriminalität. Kriminogene Faktoren müssen früh erkannt und bekämpft werden. Teilweise geht der Antrag diesbezüglich in die richtige Richtung, er bleibt aber vage und unkonkret. Der Titel Ihres Antrags enthält unter anderem den Passus, dass entschiedenes Handeln erforderlich sei. Meine Damen und Herren, wer – angeblich – entschieden handeln will, der muss auch zwingend bereit sein, alle Ursachen steigender Jugendkriminalität zu benennen, und dazu gehört eben auch die steigende Kriminalitäts- und Gewaltbereitschaft jugendlicher Ausländer. (Beifall AfD) Werte Kollegen, in unserem Antrag finden Sie sowohl sechs präventive als auch sechs repressive Forderungen an die Landesregierung, um das Problem der steigenden Jugendkriminalität einzudämmen. Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen führte zum fünften Mal eine Dunkelfeldstudie zur Jugendkriminalität durch. Die Antworten der muslimischen Schüler sind teils besorgniserregend. So unterstrichen rund zwei Drittel der teilnehmenden Muslime den Satz: „Die Regeln des Koran sind mir wichtiger als die Gesetze in Deutschland.“ (Dr. Frank Grobe (AfD): Hört, hört!) Über 45 % gaben an, dass ein islamischer Gottesstaat beste Staatsform sei, (Dr. Frank Grobe (AfD): Ja!) und beinahe ein Drittel der Befragten gab an, dass religiöser Anführer, der von einem Rat unterstützt besser als das demokratische System in Deutschland Meine Damen und Herren, das ist verfassungsfeindlich. (Beifall AfD – Zuruf Vanessa Gronemann NIS 90/DIE GRÜNEN)) Wohin diese Überzeugung führen könnte, zeigen die Demonstrationen, auf welchen offen ein Kalifat Deutschland gefordert wird. Diese Geringschätzung über unseren Werten, Traditionen und Regeln haben angefangen bei den GRÜNEN bis hin zur FDP, mitverursacht, indem Sie die unkontrollierte Masseneinwanderung zugelassen bzw. unterstützt haben. (Beifall AfD) Wir fordern weiterhin, dass sich die Landesregierung Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzt, dass die mündigkeit von Jugendlichen von bisher 14 Jahren zwölf Jahre herabgesetzt wird. Laut der Polizeilichen minalstatistik hat die Anzahl der straftatverdächtigen der unter 14 Jahren in Deutschland seit dem Jahr 2020 über 66 % zugenommen. Lag sie im Jahr 2020 noch rund 62.000, stieg sie innerhalb von drei Jahren auf 104.000 an; davon sind fast 11.000 Fälle der gefährlichen oder der schweren Körperverletzung zuzuordnen. Entwicklung ist erschreckend. Ich denke, darüber sind uns alle einig. (Beifall AfD) Jugendliche unter 14 Jahren machen sich den Umstand ihrer eigenen Strafunmündigkeit offenbar ganz zunutze. Meine Damen und Herren der FDP, sich Ihr Bundesjustizminister Buschmann noch jeder tiven Gegenmaßnahme hartnäckig verschließt, haben re europäische Länder hier längst Konsequenzen gezogen. (Beifall AfD) In der Schweiz, in England und in Nordirland gelten der bereits ab dem zehnten Lebensjahr als strafmündig. Schottland, Ungarn, Belgien und den Niederlanden sind dies ab einem Alter von zwölf Jahren. Die Deutsche zeigewerkschaft forderte bereits 1997, die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre abzusenken. Diese Herabsetzung nicht automatisch, dass Zwölfjährige zu einer Verbüßung einer Jugendstrafe in eine Jugendstrafanstalt gehören. würde, wie jetzt bereits bei 14-Jährigen, die im fall zu prüfende individuelle Strafreife nach § 3 Jugendgerichtsgesetz gelten. Unser Antrag enthält klare Lösungsvorschläge zu den blemen der Jugendkriminalität; Ihr Antrag hingegen das entschiedene Handeln, das Sie selbst fordern, sen. (Beifall AfD) Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, her bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) die Vizepräsidentin Angela Dorn: Das war die erste Rede des Abgeordneten Schleich. Herzlichen Glückwunsch. (Beifall AfD) ein wird, Als nächste Rednerin rufe ich die Abgeordnete Marie-Sosei. phie Künkel von der Fraktion der CDU auf. (BÜNDMarie-Sophie Künkel (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen auch und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der FDPin Fraktion, Sie haben hier einen Antrag eingebracht, der in gegenseinen Grundsätzen von vermutlich jedem Kollegen im Sie, Hessischen Landtag getragen wird. Eigentlich wollte ich zu Ihnen von der AfD keinen Satz sagen, aber nach dem, was Sie auch in dieser Rede wieder vorgetragen haben, möchte ich doch einen Satz sagen. Im gesamten Plenum – sowohl am Dienstag als auch Mittwoch wie auch heute – ist eine klare Linie zu erkennen im Straf- (Zuruf AfD) auf – hören Sie erst einmal zu –, und zwar, dass Sie das Prinzip Krider Gewaltenteilung nicht verstanden haben. Kinum (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei und Freie Demokraten) über Das kleine Einmaleins der Juristenausbildung haben Sie mit keiner Silbe verstanden; denn Sie fordern die LandesDiese regierung auf, Maßnahmen, die ausschließlich den unabwir hängigen Gerichten zustehen, umzusetzen. Lesen Sie das bitte noch einmal nach. Vielleicht werden die anderen Anträge dann juristisch ein bisschen besser. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) bewusst Meine Damen und Herren, dieses Thema ist einfach zu während wichtig und zu komplex, als dass wir es mit aktionistischen effekAnträgen aus der Welt schaffen könnten. Wer wollte denn andenicht entschieden der Jugendkriminalität entgegentreten? Ja, es ist auch richtig – Herr Promny, Sie haben es gesagt –: Die Jugendkriminalität in Hessen ist im vergangenen Jahr um 8,8 % angestiegen. Damit können und damit Kin- wollen wir uns nicht zufriedengeben. In Herr Schleich, Ihrer Aussage muss ich entgegnen: Sie hasie ben sich eine Zahl herausgesucht, aber diese Zahl ergibt Poliauch wirklich nur Sinn, wenn man sie im Kontext betrachtet. Zur ganzen Wahrheit gehört nämlich, dass es kein spebedeutet zifisch hessisches Problem ist. Die Zahl der tatverdächtigen Jugendlichen ist zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen Es im vergangenen Jahr um 10,5 % gestiegen, in Hamburg um Einzel9,2 % und in Berlin um 9,8 %. (Zuruf AfD: Das bestreitet auch keiner!) Pro- Im Bundesdurchschnitt hat die Zahl der tatverdächtigen lässt Jugendlichen um 12 % zugenommen. Hier liegt Hessen vermis- noch unter dem Durchschnitt des Zuwachses an Jugendkriminalität. (Zuruf AfD: Und das ist gut?) Lassen Sie mich ausdrücklich feststellen – das wird Ihnen danicht gefallen, aber es ist festzustellen –, dass sowohl die Vielen Regierung Boris Rhein als auch ihre Vorgänger in diesem wichtigen Feld der Kriminalitätsbekämpfung erhebliche Anstrengungen unternommen haben. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Zuruf AfD: Hat nicht gefruchtet!) Um nur ein paar Beispiele aufzuzählen: Es gibt in fast allen hessischen Großstädten Häuser des Jugendrechts. Diese Häuser des Jugendrechts haben sich bewährt. Hier arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und die Jugendgerichtshilfe eng unter einem Dach zusammen. Auch die Stadt Darmstadt – Sie haben es eben angesprochen –, deren früherer Oberbürgermeister kein Haus des Jugendrechts vor Ort wollte, wird nun nachziehen. Herr Promny, es ist eben nicht immer so einfach, dass man nur etwas vorgibt – es muss auch vor Ort angenommen werden. Das war bis dato leider nicht der Fall. Darmstadt wird nachziehen, und, wie Sie richtig erkannt haben, der Minister hat sich dafür ausgesprochen. Wir dürfen eben nicht vergessen, dass die Akteure vor Ort auch in diesem Bereich eine wichtige Rolle spielen. 70 % derer, die das Haus des Jugendrechts durchlaufen haben, blieben ohne Folgeeintrag im Bundeszentralregister. Darüber hinaus hat die hessische Polizei sogenannte täterorientierte Programme entwickelt, wie zum Beispiel BASU21. Hier werden besonders auffällige Straftäter unter 21 mit Erfolg in den Fokus genommen. In allen hessischen Polizeipräsidien gibt es zudem zuständige Jugendkoordinatoren, die in enger Abstimmung mit den Erziehungsverantwortlichen agieren. Auch die Konzepte MIT – das bedeutet Mehrfach- und Intensivtäter – sowie BasA, besonders aufund straffällige Ausländer, haben sich bereits bewährt. Gewaltpräventionsprojekte sind durch das Kultusministerium in den vergangenen Jahren stetig ausgebaut worden. Durch die Novellierung des Hessischen Schulgesetzes wurde auch eine Verpflichtung aufgenommen, dass Schulen Schulkonzepte im Bereich von Gewalt und sexuellem Missbrauch entwickeln müssen. So wurde dieses Themenfeld der Gewaltprävention kontinuierlich weiter verstärkt. Wir müssen in unseren Überlegungen aber auch weitergehen und dürfen es nicht pauschal sehen. Einen Teil der Jugendlichen erreichen wir, wenn wir beispielsweise Gruppenpräventionsprogramme anbieten. Einen anderen Teil wiederum erreichen wir nur, wenn wir individuelle Maßnahmen vor Ort erarbeiten und diese dann zum Beispiel mit den Erziehungsverantwortlichen vor Ort auch umsetzen. Wichtig ist, dass hier wirklich alle Hand in Hand zusammenarbeiten. Gestatten Sie mir, dass ich kurz von einem Fall aus meinem Wahlkreis berichte, der im Übrigen die Komplexität und Vielschichtigkeit von Jugendkriminalität ganz gut verdeutlicht. Kürzlich kam es auf einem Schulhof zwischen Jugendlichen verschiedener Kulturen zu einer Auseinandersetzung. In einem persönlichen Gespräch berichtete mir die Schulleitung, dass die zuständigen Behörden in unmittelbarer zeitlicher Nähe Kontakt zu der Schulleitung aufgenommen hatten – hier waren insbesondere das Staatliche Schulamt und auch der Schulträger involviert. Aber in diesem Fall wurde auch sichtbar – und ja, das darf man nicht leugnen –, dass es verschiedene Faktoren der Jugendkriminalität gibt. Wer zu Hause vermittelt bekommt, dass das Wort des Vaters mehr gilt als die Regeln des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft, der wird sich in Konfliktsituationen weniger von Recht und Ordnung leiten lassen. (Beifall CDU und AfD) Das ist so, das darf man nicht leugnen. Meine Damen und Herren der FDP, im Übrigen möchte ich darauf hinweisen – es wurde eben schon angesprochen –, dass Sie sich zu dieser Thematik auch selbst in der Verantwortung befinden, nämlich mit Blick auf Ihren Bundesjustizminister Buschmann. Statt einer rechtssicheren und anlasslosen Mindestspeicherung von IP-Adressen zum Zwecke der Verfolgung schwerster Kriminalität fordert bzw. favorisiert Ihre Fraktion das von allen Experten der Strafverfolgungspraxis als ungenügend abgelehnte Quick-Freeze-Verfahren. (Zuruf Oliver Stirböck (Freie Demokraten)) – Lassen Sie mich einmal ausreden, es ergibt gleich Sinn, warum ich es anspreche. – Dieses schließt ohne Not die Verwendung von wichtigem Datenmaterial aus. Genau so wird Datenschutz nämlich zum Täterschutz. (Beifall CDU – Zurufe Freie Demokraten) Jetzt einmal ganz genau zuhören, liebe FDP. Jetzt komme ich dazu, warum ich es angesprochen habe. Der Augsburger Rechtsprofessor Dr. Wollenschläger führte in seiner Stellungnahme zur Verfolgung von Internetkriminalität aus, in der Abwägung von Freiheit und Sicherheit sei die von der Unionsfraktion vorgeschlagene Vorratsdatenspeicherung rechtlich möglich und „auch erforderlich, da kein milderes, gleich wirksames Mittel ersichtlich ist“. Jetzt komme ich zu dem Punkt. Sie fordern in Ihrem Antrag, dass die Erkenntnisse aus Forschung, Lehre und Praxis zu berücksichtigen seien. Wenn Sie das doch fordern, warum tun Sie das dann nicht selbst an der Stelle, an der Sie in der Verantwortung sind? (Beifall CDU und vereinzelt AfD – Zuruf Freie Demokraten) Warum tun Sie es denn nicht? Lassen Sie mich am Ende meiner Ausführungen auf einen weiteren, sehr ernst zu nehmenden Sachverhalt mit bundesweiter Bedeutung zu sprechen kommen. Es gibt eine besorgniserregende Entwicklung, die uns vermutlich die kommenden Jahre noch sehr beschäftigen wird und deren Ausmaß wir wahrscheinlich auch erst in den kommenden Jahren wirklich abschätzen können. Ja, ich meine hier die Legalisierung von Cannabis. (Zurufe) Befürchten nicht auch Sie, dass die Legalisierung von Cannabis ein Einfallstor für Jugendliche sein wird, um Cannabis illegal zu konsumieren? (Zuruf AfD: Ja, das befürchte ich!) Denn noch leichter als über die volljährigen Freunde, die jetzt legal Cannabis konsumieren und kaufen können, kommt doch wirklich kein Jugendlicher an diese für sie – die Jugendlichen – noch illegale Droge heran. Wirklich, unsere Polizeibeamten, unsere Justiz, Streetworker und Lehrer sind schon jetzt im Alltäglichen zeitlich gut gefordert. (Zuruf AfD: Genau!) Ein Teil der Kräfte wird sich zukünftig – statt beispielsweise Präventionsarbeit leisten zu können – damit beschäftigen müssen, ob und wie wer wann kifft und wie vielleicht dagegen vorgehen kann.
