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Axel Wintermeyer

CDU 16.05.2024 Sitzungen 21/10

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Büger, Kunst ist frei, und sie darf keinen Raum für Menschenverachtung bieten. Die ehemalige wie auch die jetzige Landesregierung, aber auch die Stadtregierung in Kassel – die dürfen Sie nicht vergessen; es gibt hier zwei Gesellschafter, nicht nur einen – handeln. Die documenta 15 wollte besondere Elemente, wie Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit, in den Mittelpunkt stellen. Wir alle wissen, was geblieben ist. Nicht die bunte internationale Stimmung, nicht die künstlerischen Leistungen sind geblieben. Nein, geblieben sind die Instrumentalisierung der documenta durch dumpfen Antisemitismus sowie das Versagen der Geschäftsführung und vor allem der künstlerischen Leitung. Ich erinnere daran, dass wir nachher 400 oder 500 Kuratoren hatten. Es war ein Skandal mit Ansage in einem Organisationsdschungel. Wer die documenta weiterhin als Weltkunstschau der Gegenwartskunst haben will, muss daher die Geschäftsführung ebenso wie den Kurator oder die Kuratorin stärken, um klar und nachvollziehbar durchgreifen zu können, wenn Grenzen überschritten werden. Die vom Aufsichtsrat insbesondere auf Betreiben des Landes – das betone ich hier ausdrücklich; ich schaue Frau Kollegin Dorn an, ich denke an Herrn Dr. Worms, gelegentlich schaue ich auch morgens in den Spiegel – in Auftrag gegebene Organisationsstudie, die schonungslos aufklären soll, und die daraus abgeleiteten politikfreien Mechanismen, wie ich jetzt ebenfalls sehr betont sage, sind daher richtig und wichtig. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Mechanismen befördern freie Kunst und verhindern so weit wie möglich menschenunwürdige Provokationen durch folgende Maßnahmen: die Erstellung eines Verhaltenskodexes, die öffentliche Vorstellung des künstlerischen Konzepts sowie die Diskussion darüber und die Art und Weise, wie sich der Kurator oder die torin die Wahrung der Menschenwürde vorstellt. Es die Kontrollinstanz Aufsichtsrat, die Einrichtung eines senschaftlichen Beirats, der unabhängig ist – das ist wichtig –, und die klare Trennung zwischen Geschäftsführung und künstlerischer Leitung. Ich glaube, auch ich mir noch mehr hätte vorstellen können – das ich hier sagen; das Gutachten enthielt einige Punkte, nicht übernommen wurden –, dass jetzt ein guter und Ausgleich zwischen dem Schutz vor Diskriminierung der Wahrung der Kunstfreiheit gefunden wurde. Meine Damen und Herren, für uns steht die documenta seit 1955 für Vielfalt, Freiheit und Modernität der wartskunst. Sie reflektierte in ihrer Geschichte unterschiedliche gesellschaftliche Entwicklungen, provozierte und einflusste. Das kann Kunst, das darf Kunst, und das Kunst auch. Kunstfreiheit ist ein hohes Gut. Herr Dr. Büger hat unser Grundgesetz noch einmal angesprochen. Die freiheit ist in Art. 5 unseres Grundgesetzes normiert verfassungsrechtlich zu Recht geschützt. Kunst muss sein, aber – da stimme ich Ihnen sehr zu, Herr Kollege wie bei jeder Freiheit gibt es Grenzen. Kunstfreiheit spätestens da ihre Grenzen, wenn durch sie die Grundfesten unserer Demokratie und die Menschenwürde erschüttert werden, sei es durch menschenfeindliche kriminierung oder gar durch Antisemitismus. Meine Damen und Herren, Kunst erwartet von uns zu Recht Sensibilität; Kunst muss aber auch gerade gen sensibel sein und darf nicht mit menschenfeindlichen Ressentiments provozieren. Das gilt weltweit, nicht in Hessen, nicht nur in der Bundesrepublik. Anders liert: Die Freiheit der Kunst geht, wie bei jeder Freiheit, mit einer ganz klaren Verantwortung vor Nächsten einher. Der Aufsichtsrat hat nun die Weichen für neue Strukturen, für mehr Verantwortung bei Wahrung der Kunstfreiheit gestellt. Dafür sind wir als CDU-Fraktion dankbar, wir freuen uns, dass die künstlerische Leitung, auf die ne Menge an Verantwortung zukommen wird, aller scheinlichkeit nach bis Ende des Jahres feststehen Damit können wir in eine gute Zukunft dieser einzigartigen Präsentation von Gegenwartskunst blicken.

Alle Reden von Axel Wintermeyer Protokoll ↗