Frank Lortz
Vielen Dank, Kollege Gaw. – Wir sind am Ende der te. Zu einer persönlichen Bemerkung hat sich Frau gin Weegels zu Wort gemeldet. Ich weise auf Folgendes hin. § 81 der Geschäftsordnung: „Persönliche Bemerkungen sind erst nach der Beratung eines Gegenstandes oder im der Vertagung am Schluss der Sitzung, jedoch der Abstimmung, zulässig; findet eine Abstimmung nicht statt, wird das Wort vor dem Aufruf des ten Tagesordnungspunktes erteilt. Die persönlichen Bemerkungen dürfen die Dauer von fünf nicht überschreiten. Das Mitglied des Landtags darf nur Angriffe auf eigene Person zurückweisen oder eigene Ausführungen berichtigen.“ Bitte sehr, Frau Kollegin Weegels, Sie haben das Wort.
