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Dr. Frank Grobe

AfD 15.05.2024 Sitzungen 21/9

Vielen Dank, Herr Präsident. – Nach § 92 der Hessischen Verfassung in Verbindung mit § 54 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags und § 2 des Untersuchungsausschussgesetzes gibt es die Pflicht zur sofortigen Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, wenn das Minderheitenquorum erfüllt ist; und das ist so. Das Untersuchungsausschussgesetz steht über der Geschäftsordnung des schen Landtags. Daher gehen wir davon aus, dass heute der Untersuchungsausschuss eingesetzt wird. Wenn jetzt von den anderen Fraktionen behauptet dass Teile des Einsetzungsantrags verfassungswidrig so möchte ich auf § 2 Absatz 3 des Untersuchungsausschussgesetzes verweisen. Danach ist der Untersuchungsausschuss mit der Maßgabe einzusetzen, dass – Zitat „dessen Untersuchungen auf diejenigen Teile des chungsgegenstandes zu beschränken sind, die der für nicht verfassungswidrig hält“. Ich bitte, entsprechend zu handeln und den Untersuchungsausschuss sofort einzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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